Schlaglichter: Bundesverfassungsgericht zerreißt Klimaschutzgesetz

Foto: Rainer Lück 1RL.de/Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany

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Zu Beginn des zweiten Quartals trat eine der wichtigsten Neuregelungen des EEG 2021 in Kraft. Es war leider kein Aprilscherz, denn seit 1. April gilt für alle Dachanlagen ab 300 Kilowatt Leistung eine Ausschreibungspflicht, sofern die Betreiber den kompletten Solarstrom vergütet haben wollen. Ohne Zuschlag werden nur 50 Prozent der erzeugten Menge vergütet, dafür ist Eigenverbrauch bei diesen Anlagen erlaubt. Viele Betreiber meldeten daher die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt für März im Marktstammdatenregister. Danach ging der Zubau in diesem Segment spürbar zurück, zumal der Stichtag der ersten separaten Ausschreibung für Photovoltaik-Dachanlagen erst zum 1. Juni anstand. Diese Auktion war deutlich überzeichnet. Letztendlich vergab die Bundesnetzagentur 114 Zuschläge für Dachanlagen mit 152 Megawatt Gesamtleistung zu einem durchschnittlichen Preis von 6,88 Cent pro Kilowattstunde.

Eigentlich hatte die Bundesregierung schon für das erste Quartal den Auftrag, weitere Nachbesserungen beim EEG zu verabschieden. Doch die Gespräche zwischen Union und SPD kamen nicht in Gang, was unter anderem daran lag, dass wichtige Energiepolitiker von CDU und CSU tief in Maskenskandals verstrickt waren. So gab es im ersten Quartal keine nennenswerten Verhandlungen, nur eher Absichtserklärungen, wie Gewerbesteuerhemmnisse für Photovoltaik-Mieterstrom abschaffen zu wollen. Es wundert daher auch wenig, dass der Bundesrechnungshof zu dem Schluss kam, dass die Steuerung der Energiewende durch das Bundeswirtschaftsministerium unzureichend ist.

4,1 Gigawatt neues Ausschreibungsvolumen werden beschlossen, teils für Dachanlagen

Foto: Maxsolar

Es dauerte schließlich fast bis Ende April, ehe sich Koalitionspartner in Berlin auf weitere Punkte verständigt, die mit dem Entschließungsantrag zum EEG 2021 verabschiedet wurden. So einigten sie sich auf zusätzliche Ausschreibungen von 4,1 Gigawatt für die Photovoltaik 2022. Jeweils zwei Gigawatt sind dabei für Freiflächen- und Dachanlagen vorgesehen und die restlichen 100 Megawatt für die Innovationsausschreibungen für Agro-, Floating- und Parkplatz-Photovoltaik. Insgesamt sechs Gigawatt werden damit 2022 für die Photovoltaik ausgeschrieben.

Teil der Vereinbarung waren auch die Gesetzesänderung im Gewerbesteuerrecht geben, womit die Einnahmen aus der Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen die Gewerbesteuerfreiheit von Wohnungsbaugesellschaften nicht gefährden. Zudem verständigten Union und SPD auf eine weitere Absenkung der EEG-Umlage für 2023 und 2024, die jedoch von der Realpolitik im Laufe des Jahres bereits eingeholt wurde. Nur eine Woche nach der Einigung beschloss das Bundeskabinett eine entsprechende Formulierungshilfe, um die Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Ein weiteres Verordnungspaket folge rund einen Monat später.

Unzureichende Ziele

Aus Sicht von Verbänden und Organisationen sprang die Bundesregierung mit ihren Nachbesserungen aber zu kurz. Der BSW-Solar forderte so zusätzlich 10 Gigawatt Photovoltaik-Zubau jährlich bis 2030. Mit seinem Ansinnen 200 Gigawatt Photovoltaik-Leistung bis 2030 zu installieren, fand der Verband schließlich bei der neuen Ampel-Koalition Gehör, die dieses Ziel in ihrem Koalitionsvertrag aufnahm.

Handlungsempfehlungen gab es auch vom PV Think Tank. Er forderte eine sofortige Erhöhung des Photovoltaik-Zubaus auf 10 Gigawatt und mehr jährlich, um so bis 2025 eine installierte Leistung von mindestens 100 Gigawatt zu erreichen. Der BDEW wollte mindestens 150 Gigawatt Photovoltaik bis 2030, um die Klimaziele zu erreichen. Auch das EWI rechnete der Bundesregierung vor, dass es mit seinen im EEG 2021 verankerten Zielen maximal 55 Prozent Erneuerbaren bis 2030 erreichen wird – nicht die angestrebten 65 Prozent.

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Paukenschlag durch Bundesverfassungsgericht

Das Urteil aus Karlsruhe war im Vorfeld mit Spannung erwartet worden. Ende April entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Teile des Klimaschutzgesetzes verfassungswidrig sind. Die Karlsruher Richter stellen einstimmig fest, dass die vorgesehene Emissionsminderung ab 2031 nicht genügt, um Klimaneutralität zu erreichen. Mit als Erste reagierte Agora Energiewende und legt Eckpunkte für die Reform des Klimaschutzgesetzes vor.

Aber auch die Politik überschlug sich für ihre Verhältnisse regelrecht. So begannen direkt regierungsinterne Gespräche und schnell wurde klar, das Ziel der Klimaneutralität soll von 2050 auf 2045 vorgezogen werden soll. Das dies nur mit mehr Erneuerbaren geht, war ebenso unstreitig, doch die Festlegung höherer Ausbauziele für Photovoltaik und Windkraft blieb aus. Wenig Zeit räumte die Regierung den Verbänden ein, sich mit dem veränderten Klimaschutzgesetz zu befassen. Nicht mal 17 Stunden blieben ihnen für Stellungnahmen.

Anfang Juni tauchte dann noch ein Entwurf für ein „Klimaschutz-Sofortprogramm 2022“ der Großen Koalition auf. Darin war die Anhebung des Photovoltaik-Ausbauziels bis 2030 auf 150 Gigawatt vorgesehen und ebenso eine Solarpflicht für Neubauten und bei größeren Dachsanierungen. Doch was vielversprechend klang, geriet doch dann zunehmend unter die Räder des aufziehenden Bundestagswahlkampfs. Dabei zeigten Analysen zu den Wahlprogrammen der Parteien, dass sie hinsichtlich der Energiewende mehrheitlich wenig ambitioniert waren. Forderungen nach einer Beschleunigung der Energiewende kamen immer wieder aus den Bundesländern. So forderte der bayerische Wirtschaftsminister jährlich eine Milliarde Euro für die Förderung von kombinierten Photovoltaik-Speicher-Anlagen.

Während die bundesweite Solarpflicht innerhalb der Bundesregierung nicht durchsetzbar war, so verständigten sich Union und SPD doch noch auf einige Punkte. Darunter befand sich auch die finanzielle Beteiligung von Standort-Kommunen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunden können die Betreiber seit 2021 an die Kommunen abtreten. Dafür hatte sich unter anderem der bne schon länger stark gemacht, aber auch aus Bayern gab es entsprechende Forderungen. Der Verband startete auch noch kurz vor Jahresende die Initiative „Sonne sammeln“, wo es auch kostenlos einen Mustervertrag für die Vereinbarungen zwischen Projektierern und Kommunen gibt.

Frohe Kunde von Bundesfinanzministerium

Neues bei der Einkommenssteuererklärung für Photovoltaik-Anlagenbetreiber.

Foto: Bundesministerium für Finanzen/Photothek

Für die Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung gab es Anfang Juni gute Nachrichten. In einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzverwaltungen hieß es, dass sich die Betreiber auf Antrag von der Einkommenssteuer befreien lassen können. Eine bürokratische Erleichterung – doch leider ließ das Schreiben viele Fragen offen. So folgte nur wenige Monate später eine Konkretisierung rund um die Steuererleichterung für die kleinen Dachanlagen in einem aktualisierten Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Einige Betreiber von Ü20-Photovoltaik-Anlagen sollten sich aber sputen, denn zum Jahresende könnte eine wichtige Frist für sie auslaufen. Auf unserer Themenseite „Steuertipps“ finden Sie noch weitere wertvolle Hinweise, wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage oder einen Speicher besitzen.

 Ausschreibungen weltweit

Während in Deutschland die Ausschreibungspreise bei etwa 5,00 Cent pro Kilowattstunde mittlerweile ihren Boden gefunden zu haben scheinen, gibt es aus dem Ausland immer wieder Meldungen zu rekordverdächtigen Tiefstpreisen. So vergab Saudi-Arabien für ein 600 Megawatt-Projekt den Zuschlag für gerade einmal 1,04 US-Dollarcent pro Kilowattstunde.

In Spanien, wo die erste Ausschreibung des Jahres sehr erfolgreich aus Sicht der Photovoltaik lief, gehen Analysten davon aus, dass sich dies nicht auf die Preise für Stromabnahmeverträge (PPAs) auswirken wird. Level Ten Energy ermittelte Spanien als attraktivsten Markt für PPAs im ersten Quartal 2021, wobei die Preise deutlich unter dem Niveau liegen, die in Deutschland gezahlt werden.

In Deutschland geben derweil weitere Bundesländer, Ackerflächen in benachteiligten Gebieten für die Ausschreibungen frei. So sollen in Sachsen pro Kalenderjahr Zuschläge für 180 Megawatt zugelassen werden. In Niedersachsen sehen die Pläne immerhin noch 100 Megawatt für Zuschläge auf diesen Flächen vor. Zudem will Rheinland-Pfalz ab dem kommenden Jahr nicht mehr nur 50 Megawatt für diese Anlagen erlauben, sondern erhöht das Volumen auf 200 Megawatt im Jahr. Mecklenburg-Vorpommern ging einen etwas anderen Weg. Das Land kündigte an, 5000 Hektar Ackerland für die Realisierung von förderfreien Photovoltaik-Kraftwerken freigeben zu wollen.

Magazin im Juni 2021

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Kosten sinken weiter

Eine Analyse des Fraunhofer ISE zeigte dabei, dass es sich gerade bei großen Photovoltaik-Anlagen auch in Deutschland lohnen kann, sie ohne EEG-Förderung zu realisieren. Je nach Anlagentyp bewegen sich die Stromgestehungskosten für Photovoltaik-Anlagen mittlerweile in Deutschland zwischen 3,12 und 11,01 Cent pro Kilowattstunde. Für Photovoltaik-Speichersysteme geben sie die Freiburger Forscher in ihrer jüngsten Studie mit 5,24 bis 19,72 Cent pro Kilowattstunde an. Für die globalen Stromgestehungskosten legte BNEF neue Zahlen vor. Demnach sanken sie im ersten Halbjahr auf 4,8 US-Dollarcent pro Kilowattstunde, wobei es regional natürlich durchaus große Unterschiede gibt.

Steigende Emissionen

Bereits im zweiten Quartal prognostizierte die Internationale Energieagentur IEA für das laufende Jahr steigende CO2-Emissionen, was vor allem auf die wirtschaftliche Erholung zurückzuführen ist. Daher werden weltweit wieder mehr Kohle und Erdgas in den Kraftwerken verfeuert – sogar mehr als in der Zeit vor der Corona-Pandemie. Wie eine radikale Dekarbonisierung bis 2050 gelingen kann, zeigte die IEA wenig später auf. Dafür notwendig, eine Steigerung des jährlichen Photovoltaik-Zubaus weltweit auf 630 Gigawatt bis 2030 und analog dazu bei Windkraft auf 390 Gigawatt. Kurz zuvor korrigierte die IEA jedoch auch ihre Prognosen für den weltweiten Erneuerbaren-Zubau nach oben. Dabei erklärte sie auch die Photovoltaik zum „neuen König der Strommärkte“.

Speicher sehr effizient

Am Speichermarkt konnten sich die Hersteller über eine wachsende Nachfrage bei Heimspeichern freuen. Zugleich war festzustellen, dass die Preise nicht mehr so schnell sinken wie in der Vergangenheit. Zugleich zeigte die Neuausgabe der HTW Stromspeicher-Inspektion, dass die Systeme immer effizienter werden. Die Berliner Forscher bescheinigten 13 der 20 untersuchten Photovoltaik-Heimspeicher eine sehr gute Systemeffizienz. Zudem kam frohe Kunde von der Bundesregierung, dass die Doppelbelastung von Speichern mit Abgaben und Umgaben mit der Verabschiedung der EnWG-Novelle endgültig beseitigt werden soll. Dafür hat die Branche lange gekämpft.

Bezüglich Großspeicher kommt durch die Innovationsausschreibungen Bewegung in den Markt. Die erste Auktion dieser Art in diesem Jahr brachte ausschließlich Zuschläge für kombinierte Photovoltaik-Speicherkraftwerke. Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 18 Zuschläge für Anlagen mit 258 Megawatt Gesamtleistung. Diese erfolgreichen Gebote erhalten eine fixe Marktprämie, die mit 4,29 Cent pro Kilowattstunde leicht unter dem Wert der Vorrunde lag. Was wo gefördert wird, hatten wir in einem Förderatlas zusammengetragen, der für Gewerbespeicher galt.

Meyer Burger eröffnet Werke in Deutschland

Es gibt wieder Zellproduktion in Deutschland. Mehr zur Heterojunction-Smartwire-Technologie (Premium)

Foto: Meyer Burger

Trotz allen Corona-Widrigkeiten gelang es Meyer Burger beim Aufbau seiner Werke in Deutschland im Zeitplan zu bleiben. So eröffnete der Schweizer Hersteller im Mai zunächst seine Zellproduktion in Bitterfeld mit einer Jahreskapazität von 400 Megawatt. Wenige Tage später ging auch das Modulwerk im sächsischen Freiberg mit einer Jahresproduktionskapazität an den Start. Endlich mal wieder gute Nachrichten aus der Solarindustrie in Deutschland, die triste Jahre in Deutschland hinter sich hatte. Meyer Burger schmiedete auch gleich weitere Pläne und kündigte den Bau einer zweiten Modulfabrik mit 400 Megawatt Jahreskapazität an.

Neuer Erzeugungsrekord im Juni

Nach den vielen trüben Monaten schien im Juni in Deutschland dann auch wieder viel die Sonne. Dies führte dazu, dass die installierten Photovoltaik-Anlagen den neuen Rekordwert von knapp acht Terawattstunden Solarstrom erzeugten. Dies reichte für einen Anteil von 20,6 Prozent an der öffentlichen Nettostromerzeugung, wie Energy-Charts vom Fraunhofer ISE ermittelte. Die Photovoltaik war damit im Juni die wichtigste Erzeugungsquelle – hauchdünn vor der Braunkohle.

pv magazine veröffentlicht den Jahresrückblick 2021 in vier Teilen zwischen Weihnachten und Silvester:

 

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