In Europa gibt es genug Land, um Solar- und Windenergie auszubauen. Nur 2,2 Prozent der EU-Gesamtfläche würden für bestehende und künftige Photovoltaik- und Windkraftprojekte gebraucht, um die Pariser Klimaziele bis 2040 zu verwirklichen. Doch in Deutschland und Italien gibt es nach der Analyse des Europäischen Umweltbüros nicht genügend geeignete Flächen für Erneuerbare, wenn Naturschutzgebiete und hochwertige landwirtschaftliche Flächen ausgeschlossen werden. Dies betrifft vor allem die Windkraft an Land.
Mit der Anwendung des Notfalldegressionskoeffizienten verzeichnen die Fördersätze in den Segmenten bis 500 Kilowatt im dritten Quartal einen weiteren Rückgang. Dieser wird teilweise durch niedrigere Materialpreise ausgeglichen.
Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungsverfahren sollen für einen schnelleren Ausbau bei Wind- und Solarparks sowie Energiespeicher am selben Standort sorgen. Es werden damit Vorgaben aus der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie des Jahres 2023 umgesetzt. Auch für Elektrolyseure zum Hochlauf der Wasserstoff-Erzeugung werden Genehmigungen erleichtert.
Die Unternehmen sollen die Stromabnahme stärker an die aktuelle Erzeugungs- und Preisentwicklung anpassen. Dazu hat die Behörde ein Eckpunktepapier veröffentlicht, was Teil des damit eingeleiteten Festlegungsverfahrens ist.
Das Sekretariat der Welthandelsorganisation hat China für einen angeblichen Mangel an Transparenz bei den staatlichen Subventionen kritisiert. Es forderte das Land auf, sein Notifizierungsverfahren für Subventionen zu verbessern.
Ein Runder Tisch erörterte Unklarheiten bei der finanziellen Beteiligung der Standortgemeinden von Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.
Gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf ist auch die „Wachstumsinitiative“ durch das Kabinett gegangen. Damit soll nach den Worten von Bundeswirtschaftsminister Habeck der Erfolgskurs beim Ausbau der Erneuerbaren fortgesetzt werden. Allerdings stehen einige Änderungen ins Haus.
Im April erzielte die Ampelkoalition – gemeinsam mit dem „Solarpaket 1“ für die Photovoltaik-Förderung – eine Einigung auf eine Novelle des Klimaschutzgesetzes. Der Bundespräsident hat das novellierte Gesetz nach langem Zögern am Montag unterzeichnet, was der Anlass zum Einreichen der bereits vorbereiteten Verfassungsbeschwerde war.
Es ist der dritte Förderaufruf zum Aufbau der Ladeinfrastruktur in dem Freistaat. Diesmal geht es bevorzugt um neue Ladesäulen im ländlichen Raum, die mit bis zu 10.000 Euro bezuschusst werden.
Eine von den drei Organisationen beauftragte Studie sieht den Kapazitätsmarkt, wie er auch in Deutschland geplant ist, als ungeeignet für einen Strommarkt mit hohem Anteil an Photovoltaik, Wind und anderen Erneuerbaren. Die Auftraggeber warnen vor „Kraftwerksförderprogrammen“ und einem „Förderwettlauf“ zwischen Erneuerbaren und Erdgas- beziehungsweise Wasserstoffkraftwerken.