Die aktuellen Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums erschweren aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands die Teilhabe an der Energiewende gerade für Verbraucher ohne Photovoltaik-Anlage, Wärmepumpe oder E-Ladestation. Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft fordert eine kostengünstige Lösung für Smart Meter.
In einem Papier zur „Wirtschaftswende Deutschland“ fordert der FDP-Politiker, die Klima- und Energiepolitik müsse „die ganze Bandbreite an Technologien zulassen, um die Kosten zu reduzieren“. Unter anderem schlägt er den Ausbau der heimischen Erdgasförderung und die unbeschränkte Zulassung von CCS-Technologien vor.
Ein Gutachten des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt, dass sich der Abschluss dynamischer Stromtarife für viele Haushalte lohnen kann. Die Verbraucherfreundlichkeit hänge jedoch noch von weiteren Faktoren ab, etwa der Verständlichkeit der zu erwartenden Kosten, der Transparenz der Tarifbestandteile, dem Schutz vor unerwartet hohen Preisen sowie dem Beitrag dieser Tarife zur Systemeffizienz.
Um das Ziel der Treibhausgasneutralität zu erreichen, müssen die Ausbauraten von Photovoltaik und Windenergie in der EU im Vergleich zu heute um ein Vier- bis Fünffaches gesteigert werden. Ein schleppender Ausbau der Erneuerbaren würde die Abhängigkeit von globalen Wasserstoffimporten deutlich erhöhen.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland fordert die grundlegende Überarbeitung des Entwurfs zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts. Unter anderem die Bürgerenergie bleibe auf der Strecke.
In einem gemeinsamen Positionspapier haben die beiden Verbände ihre Forderungen zusammengefasst. Aus ihrer Sicht reicht die geplante Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes für eine wirtschaftliche und machbare Umsetzung von Energy Sharing noch nicht aus.
Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert den Gesetzesentwurf, in denen die Maßnahmen aus der „Wachstumsinitiative“ nun eingeflossen sind, als in Teilen unverhältnismäßig und nicht zielführend. Zudem wird nach seiner Ansicht der notwendige Speicherzubau nicht ausreichend erleichtert.
Aufgrund des Geständnisses kam es zu einer Verfahrensabsprache, die die Aussetzung der Strafe zur Bewährung vorsah. Als Bewährungsauflage muss der Photovoltaik-Unternehmer auch noch 45.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat den Leitfaden, der sich an Unternehmen und Behörden richtet, in Kooperation mit der DKE überarbeitet. Erneuerbare Energien, Batteriespeicher und Inselnetze können demnach die Notstromversorgung robuster und zuverlässiger machen.
EEG-Neuanlagen sollen künftig keine Vergütung mehr bei negativen Preisen erhalten und die Übertragungsnetzbetreiber dürfen abregeln, um nicht zu negativen Preisen verkaufen zu müssen. Nicht nur mit dieser Regelung will das Bundeswirtschaftsministerium mehr Speicher anreizen. Ein weiteres Ziel ist, alle Anlagen für den Netzbetrieb sicht- und steuerbar zu machen.