Agora Energiewende legt Eckpunkte für Reform des Klimaschutzgesetzes vor

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Wie kann die Bundesregierung sowohl den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz Rechnung tragen als auch die Vorgaben aus dem EU-Klimaschutzgesetz umsetzen? Dafür hat Agora Energiewende jetzt Eckpunkte zur Reform des Klimaschutzgesetzes vorgelegt.

Einige Klimaschutz-Maßnahmen könnten unabhängig davon gar noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. So wäre es möglich, die Ausschreibungsmengen für Photovoltaik  und Windenergie im EEG sofort zu erhöhen, erklärte Agora-Direktor Patrick Graichen bei der Präsentation des Papiers. Auch könnte die Bundesregierung kurzfristig die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe für 2022 erhöhen. Graichen nannte 45 Euro als einen sinnvollen Wert.

Treibhausgas-Budget reduzieren

In ihrem Eckpunktepapier empfehlen die Experten, die Klimaneutralität nicht wie bislang bis 2050, sondern schon bis 2045 zu erreichen. Zudem sollte die Bundesregierung Klimaschutzziele für 2035 – minus 77 Prozent – und 2040 – minus 90 Prozent – einführen. Das Ziel für 2030 solle sie von heute minus 55 Prozent auf minus 65 Prozent erhöhen.

Zudem müsse das Treibhausgasbudget insgesamt deutlich verringert werden. Agora schlägt einen Pfad vor, der das deutsche, bis 2050 zur Verfügung stehende Budget um knapp ein Drittel von 12,8 auf 8,8 Gigatonnen CO2-Äquivalente reduziert. Die Fachleute des Think Tanks haben bei ihren Berechnungen die Emissionsminderungen über die kommenden 25 Jahre verteilt. Damit wollen sie die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Generationengerechtigkeit herstellen.

Darüber hinaus hält es Agora zum einen für notwendig, die Sektorziele für die Energiewirtschaft, die Industrie, Gebäude, Verkehr, die Landwirtschaft sowie die Abfallwirtschaft bis 2030 anzupassen. Zum anderen müsse die Bundesregierung Sektorziele für die Zeit danach festlegen, um Planungssicherheit zu schaffen. Die konkreten Jahresemissionsgrenzen sollten dann auf Vorschlag des Expertenrats für Klimafragen vom Bundestag beschlossen werden. Mit diesen beiden Empfehlungen wird die Bundesregierung der Forderung der Karlsruher Richter gerecht, den Sektoren über 2030 eine Orientierung zu geben.

CO2-Schattenpreis von 195 Euro für ökonomische Analysen

Agora schlägt außerdem die Nachsteuerung durch die Einführung eines CO2-Preis-Automatismus vor, sollten Sektoren ihre Emissionsminderungsziele nicht einhalten. Bislang erlaubt es das Klimaschutzgesetz, die Verfehlung einer Jahresemissionsmenge in einem Sektor auf die Folgejahre des Jahrzehnts anzurechnen. Dies sei de facto eine Verschiebung der Klimaschutzanstrengungen auf spätere Generationen.

Ein weiterer Vorschlag des Think Tanks ist, die Kompetenzen des unabhängigen Expertenrates auszuweiten. So sollte der Rat künftig nicht nur die Plausibilität von Daten, Erhebungsmethodik und Annahmen bewerten, sondern auch inhaltliche Stellungnahme abgeben, Trends abschätzen und Maßnahmen vorschlagen. Darüber hinaus plädiert Agora dafür, für ökonomische Analysen und Berechnungen der Bundesregierung einen CO2-Schattenpreis von 195 Euro pro Tonne einzuführen.

Zusätzlich zu der Reform des Klimaschutzgesetzes fordert Agora Energiewende ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit weitergehenden Maßnahmen. „Es gilt, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu entfesseln, die E-Mobilität ebenso wie CO2-freies Heizen voranzubringen. Die Regierungsverantwortlichen müssen außerdem eine grüne Wasserstoffwirtschaft in der Industrie etablieren und die Landwirtschaft auf einen klimaverträglichen Weg bringen“, erklärt Graichen.

 

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