Sachsen will Photovoltaik auf benachteiligten Ackerflächen ermöglichen

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Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Niedersachsen – und jetzt auch Sachsen: Das Kabinett hat am Dienstag den Weg für Solarparks auf Grün- und Ackerland in benachteiligten Gebieten frei gemacht und einen Entwurf der „Sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung“ (PVFVO) in die Verbändeanhörung gegeben. Dieser Entwurf sieht vor, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich als Acker- oder Grünland genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten für die EEG-Förderung geöffnet werden. Die Förderung soll Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt bis 20 Megawatt umfassen.

„Ziel ist es, dass sächsische Projekte an der dritten Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur am 1. November 2021 für Solaranlagen des ersten Segments teilnehmen können“, teilte Sachsens Umweltministerium dazu mit. Gebiete in Natura-2000-Gebieten und Nationalen Naturmonumenten sollen demnach von der Flächenkulisse ausgenommen werden. Damit gehe der Verordnungsentwurf über das EEG hinaus, das nur die Installation von Anlagen in Naturschutzgebieten und Nationalparks ausschließe. Ein weiterer Eckpunkt der Verordnung soll zudem eine landesspezifische Zuschlagsgrenze von 180 Megawatt zu installierender Gesamtleistung aller Vorhaben pro Kalenderjahr sein, um eine übermäßige Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu vermeiden.

„Die Solarstromerzeugung trägt zum Klimaschutz und zur Wertschöpfung vor Ort bei“, begründete Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther (Bündnis 90/Die Grünen) den Entschluss des Kabinetts, die Öffnungsklausel im EEG zu nutzen. Zudem werde damit der sächsische Koalitionsvertrag umgesetzt. „Für Anlagenbetreiber, Flächeneigentümer und Kommunen eröffnen sich neue Chancen auf langfristig stabile Einnahmen. Gleichzeitig ist klar, dass auch Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Landwirtschaft bei der Planung und Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu berücksichtigen sind“, so Günther. Dieses Zieldreieck wolle die Landesregierung vernünftig austarieren.

Die kommunalen Spitzenverbände sowie Verbände aus den Bereichen Energie, Landwirtschaft und Naturschutz werden nun im Rahmen der Anhörung beteiligt. Nach der Beteiligungsphase soll die Verordnung noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

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