Regierungskoalition will Gewerbesteuer-Hemmnisse für Photovoltaik-Mieterstrom abschaffen

CDU/CSU und SPD haben sich koalitionsintern verständigt, dass Wohnungsunternehmen künftig bis zu zehn Prozent ihrer Einnahmen mit der Lieferung von Solarstrom an ihre Mieter erzielen dürfen, ohne dass die Mietverträge mit Gewerbesteuer belastet werden. Das Gleiche gilt auch für den Betrieb von Ladestationen für Elektroautos. Zudem soll die Aufteilung der Gewerbesteuer bei Solar- und Windparks zwischen Standort- und Betreiberkommunen neu geregelt werden.
Mit der Einigung zur Gewerbesteuer will die Regierung ein großes Hemmnis für Photovoltaik-Mieterstrom abschaffen. | Foto: Mainova AG

Ein großes Hemmnis für die Ausbreitung von Photovoltaik-Mieterstrom war bislang, dass die Wohnungsunternehmen zusätzliche Belastungen durch die Gewerbesteuer fürchteten, wenn sie ihren Mietern Solarstrom verkaufen. Diese Barriere will die Regierungskoalition nun beseitigen. Darauf haben sich CDU/CSU und SPD am Freitag verständigt, wie es von der Union hieß. Während bislang ausschließlich Einkünfte aus der Vermögensverwaltung eigenen Grundbesitzes oder Kapitalvermögens erzielt werden durften, können künftig bis zu zehn Prozent der Einnahmen aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und dem Betrieb von Ladestationen für Elektroautos generiert werden. „Die neuen Einkünfte aus den erneuerbaren Energien unterliegen weiterhin der Gewerbesteuer“, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, nach der Einigung.

Mit der Reform würden gewerbesteuerliche Hürden aus dem Weg geräumt. Zugleich schaffe sie Rechtssicherheit. „Die Neuregelung sieht auch vor, dass Wohnungsunternehmen überdies gewerbliche Einkünfte aus anderen mieternahen Tätigkeiten unschädlich vereinnahmen können“, so Tillmann weiter. Diese Einnahmen dürften fünf Prozent der Erträge aus der Gebrauchsüberlassung des Grundstücks nicht übersteigen.

Eine zweite wichtige Änderung soll bei der Aufteilung der Gewerbesteuer zwischen Standort- und Betreiberkommunen bei Solar- und Windparks erfolgen. Bislang haben die Kommunen, in denen Photovoltaik-Kraftwerke und Windparks installiert werden, relativ wenig von den Gewerbesteuereinnahmen. Diese gehen vor allem an die Kommunen, wo die Betreiber und Projektierer ihren Firmensitz haben. „Zukünftig soll sich der Zerlegungsmaßstab hin zur installierten Leistung ändern. Dieser Maßstab sorgt für eine hohe Planungssicherheit bei den Erzeugern, aber vor allem auch bei den Ansässigkeits- und Standortkommunen“, hieß es von der Union. Bislang beruhte die Aufteilung auf dem sogenannten Sachanlagevermögen.

Darüber hinaus wollen CDU, CSU und SPD die Bedeutung der Lohnsummen bei der Aufteilung des Gewerbesteueraufkommens senken, da der Betrieb von Solar- und Windparks kaum Personal benötige. „Auch durch diese Änderung werden Standortkommunen stärker als bisher am Gewerbesteueraufkommen beteiligt. Wir erwarten, dass erneuerbare Energie-Projekte aufgrund der erhöhten Akzeptanz in den Standortkommunen nun schneller genehmigt werden“, erklärte Sebastian Brehm, zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion.

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Kommentare

Stefan
Mar 29, 2021

Schon lang nötige Änderung, jedoch erreichen wir mit solchen Trippelschritten nicht den nötigen Ausbau der EE. Da muss noch deutlich mehr kommen.