Im Januar hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) auf der Handelsblatt-Jahrestagung „Energiewirtschaft“ von der Notwendigkeit einer erneuten EEG-Reform gesprochen und einen ambitionierteren Photovoltaik-Ausbau gefordert. Sie äußerte damals die Absicht, bis 2030 das Ziel für die Photovoltaik von 100 auf 150 Gigawatt anzuheben und für Windkraft an Land von 71 auf 95 Gigawatt. Diese Zahlen finden sich jetzt im Entwurf des „Klimaschutz-Sofortprogramms 2022“, der der pv magazine vorliegt. „Klar ist: Der neue, ambitionierte Minderungspfad erfordert zusätzliche und verstärkte Maßnahmen“, heißt es in der Einleitung des Entwurfs. „Mit dem vorliegenden Programm verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Dynamik des notwendigen Transformationsprozesses noch zu Beginn der 2020er Jahre signifikant zu erhöhen.“
Im April hatte das Bundeskabinett bereits den Weg für die Anhebung des Ausschreibungsvolumens von 1,9 auf 6,0 Gigawatt im kommenden Jahr für Photovoltaik-Anlagen freigemacht. „Erhöhungen der Ausschreibungsmengen allein reichen jedoch nicht aus, um die benötigten Erzeugungskapazitäten ans Netz zu bringen“, heißt es in dem Klimapakt-Entwurf zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Da die neuen Klimaziele auch zu einem insgesamt höheren Strombedarf durch beschleunigte Sektorkopplung führen und zudem der Energiesektor deutlich größere Treibhausgasminderungen bis 2030 erbringen muss, müssten auch die Ausbaumengen von Wind- und Solarenergie erhöht werden. „Als Ziel für Windenergie an Land geht die Bundesregierung von einem Bedarf von 95 Gigawatt installierter Leistung bis 2030 aus, bei Photovoltaik von 150 Gigawatt.“
Eine grundlegende Änderung findet sich eher versteckt in den Passagen zu Gebäuden. Die für 2023 vorgesehene Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll dem Entwurf zufolge auf Anfang 2022 vorgezogen und für eine grundsätzliche Novelle genutzt werden. „Zudem wird eine Photovoltaik- beziehungsweise Solarthermie-Installationspflicht für alle Neubauten und bei größeren Dachsanierungen eingeführt“, heißt es in dem Abschnitt zu Neubaustandards. Außerdem soll die Photovoltaik-Nutzung auf geeigneten Dächern der ressorteigenen Liegenschaften bis auf 50 Prozent bis zum Jahr 2025 erhöht werden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die Empfehlungen der Bundesregierung für eine deutliche Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus. „Jetzt muss sich erweisen, ob das angekündigte ,Sofortprogramm 2022′ der Bundesregierung seinem Namen Ehre macht oder aber nur heiße Luft ist“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW. Der Verband mahnt zur Eile, da die bestehenden Ausbauziele für Solartechnik im EEG zur Umsetzung der Klimaziele und zur Kompensation des Atom- und Kohleausstiegs deutlich zu gering seien. Bereits in den kommenden Monaten drohe vor dem Hintergrund bestehender Förderdeckel zudem in wichtigen Marktsegmenten sogar ein Rückgang der Photovoltaik. Um noch vor der Bundestagswahl eine gesetzliche Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen, müsste der Entwurf bereits in der kommenden Woche im Bundestag verhandelt werden.
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Das Ziel ist, die CO2 Emission bis 2030 um 65% gegenüber 1990 zu senken, das sind etwa Zweidrittel.
Also in Zahlen: von 1200 Millionen Tonnen auf 400 Millionen Tonnen. Etwa die Hälfte der heutigen Emission von 730 MT, da noch der Wegfall der Kernenergie ausgeglichen werden muss.
Die von Frau Schulze angegeben Zahlen reichen bei weitem nicht, dieses Ziel zu erreichen.
Für wenn gilt die Dachpflicht?
Industrie und Gewerbe ist bestimmt ausgenommen!
@Andreas Förster
Industrie und Gewerbe machen das doch immer öfter freiwillig. Ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass ein mittelständischer Betrieb die – wegen eines günstigen Nachttarifs – eingeführte Nachtschicht wieder auf Tag verlegt haben seit dem sie PV Anlagen auf ihren Werkshallendächern haben. Die Nachtschichtzulage würde durch den Eigenverbrauchsmodus mehr als kompensiert. Schauen Sie mal auf die Dächer der Supermarktkette „Clobus „ mit was die ihre Kühlhäuser bedienen.
Das hängt davon ab, ob Gewerbe-/Industriegebäude im Rahmen des GEG einbezogen sind. Dieses gilt nur für beheizte oder klimatisierte Gebäude. Unbeheizte Logistiklager etc. wären daher von der Solarpflicht ausgenommen. Alle beheizten Nichtwohngebäude aber inkludiert.
In Schwetzingen Baden Württemberg wird eine Gestaltungssatzung der Innenstadt wirksam und auf dem Dach zur Straßenseite eine PV Anlage verboten . Wir wollen einen neuen Dachstuhl und Gauben stellen .Wir wollten eine PV Anlage um Klima neutral zu werden und dürfen nicht.
Wieviel PV/Thermie muss aufs Dach ?