Longi veröffentlicht Klarstellung zur chinesischen Entscheidung im Patentstreit mit Hanwha Q-Cells

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Mitte November veröffentlichte Hanwha Q-Cells eine Mitteilung, wonach es zwei Patentnichtigkeitsverfahren in China gewonnen habe. Nun nimmt Longi dazu Stellung. Der chinesische Photovoltaik-Hersteller hatte die Prüfung der Patente von Hanwha Q-Cells für ein Verfahren zur Herstellung einer Solarzelle mit einem oberflächenpassivierenden dielektrischen Doppellayer sowie für den Halbleiterapparat und dessen Herstellung im Juli und August beim Chinesischen Patentamt CNIPA beantragt.

Anfang November habe das Patentamt in Peking seine Entscheidungen veröffentlicht und die beiden Patenten für teilweise ungültig erklärt, da die meisten Patentansprüche vom Patentinhaber – also von Hanwha Q-Cells – für ungültig erklärt oder geändert worden seien, teilte Longi am Dienstag mit. „Das Nichtigkeitsverfahren in der CNIPA ist ein administratives Prüfungsverfahren, bei dem nur geprüft wird, ob das genehmigte chinesische Patent den Anforderungen des Patentrechts entspricht oder nicht.“ Es sei also kein Gerichtsverfahren mit einem Urteil oder einer Entscheidung darüber, ob es eine Patentverletzung gegeben habe, so Longi weiter.

Vor der Veröffentlichung der Entscheidungen des Chinesischen Patentamts habe auch das Europäische Patentamt am 21. Oktober eine vorläufige Entscheidung vorgelegt. Auch dort läuft ein Prüfverfahren zur Gültigkeit der Patente von Hanwha Q-Cells zu seiner Passivierungstechnologie für Solarzellen. Das Europäische Patentamt hat Longi zufolge festgestellt, dass Ansprüche auf das strittige Patent mehrere Rechtsgültigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllen. Welche Konsequenzen sich aus dieser vorläufigen Entscheidung ergeben, erklärte Longi nicht.

Der chinesische Photovoltaik-Hersteller betonte indes, dass es zwischen Longi und Hanwha Q-Cells in China keinen Patentverletzungsprozess oder Klage wegen Patentverletzung gebe. Die Bedingungen der Technologien, die in den bestehenden und zukünftigen Produkten angewandt würden, unterscheiden sich erheblich von denen des strittigen Patents. Da derzeit kein Risiko einer Patentverletzung besteht, bleiben Produktion und Vermarktung in China davon unberührt, wie Longi weiter mitteilte. Zugleich kündigte es an, dass es weiterhin ein Nichtigkeitsverfahren gegen die verbleibenden Ansprüche auf die oben genannten Patente einleiten wolle, um die mögliche Einleitung von unnötigen Patentverletzungsklagen durch Hanwha Q-Cells zu verhindern. REC hatte im Mai gegen Hanwha Q-Cells eine Patentklage in China eingereicht.

Hanwha Q-Cells hat Longi sowie Jinko Solar und REC im vergangenen Jahr in Deutschland, den USA und Australien wegen der möglichen Verletzung seiner Patente angeklagt. In den USA wurde dies zurückgewiesen. Die Richter am Landgericht Düsseldorf entschieden in erster Instanz hingegen für Hanwha Q-Cells. Allerdings laufen nun Berufungsverfahren. Der südkoreanische Modulhersteller mit deutschen Wurzeln hatte unlängst erklärt, die Patentklagen gegen die Konkurrenten auf weitere Länder – darunter Frankreich und Spanien – ausweiten zu wollen.

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