Hanwha Q-Cells reicht Patentverletzungsklagen gegen Jinko Solar und REC in Deutschland ein – Update

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Die Hanwha Q-Cells GmbH hat am Montag beim Landgericht Düsseldorf eine Patentverletzungsklage gegen die Konkurrenten Jinko Solar und REC Group eingereicht. Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte pv magazine den Eingang der Klagen gegen die beiden Photovoltaik-Hersteller am Dienstag. Etwa zeitgleich reichten Hanwha Q-Cells & Advanced Materials Corp. und die Hanwha Q-Cells USA Inc. eine gleiche Klage gegen Jinko Solar, REC und Longi Solar bei der Internationalen Handelskommission der USA (US ITC) ein. Erstere reichte auch noch entsprechende Patentverletzungsklagen gegen die drei Unternehmen beim US-Bezirksgericht in Delaware ein.

Worum geht es konkret bei den Patentstreitigkeiten? Hanwha Q-Cells macht bei der Klage in Deutschland geltend, dass Jinko Solar und REC rechtswidrig Solarzellen und -module importieren und verkaufen, die Patente von Hanwha Q-Cells Passivierungstechnologie verletzen. Es gehe um das Patent EP 2 220 689, das Hanwha Q-Cells 2014 erhalten habe und noch bei 2028 gültig sei, erklärte ein Sprecher des Photovoltaik-Herstellers pv magazine. Das Patent – das sich ausschließlich im Besitz von Hanwha Q-Cells befinde – sei in dieser und ähnlicher Form in verschiedenen Ländern gültig, darunter in Deutschland, den USA, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und Australien.

pv magazine hat die beklagten Unternehmen Jinko Solar, REC und Longi um Statements gebeten. Wir werden diese veröffentlichen, sobald sie vorliegen. Jinko Solar wies die Vorwürfe von Hanwha Q-Cells am Mittwoch kategorisch zurück. Sie seien technisch und rechtlich unbegründet. Auch Longi Solar regierte mittlerweile. Es wies ebenfalls alle Vorwürfe zurück und gab weitere Einzelheiten zu den umstrittenen Patenten. REC verwies in seiner ersten Reaktion am Donnerstag darauf, dass Hanwha Q-Cells die Gerichtsgebühren noch nicht gezahlt hat. Daher gebe es noch kein Verfahren und das Unternehmen könne die Vorwürfe nicht genau prüfen. Die Sprecherin des Landgerichts Düsseldorf bestätigte pv magazine, dass die Zahlung der Gebühr noch aussteht.

Klagegegenstand sei die Annahme, dass Jinko Solar und REC diese patentierte Passivierungstechnologie, die eine wichtige Rolle bei der Verbesserung von Effizienz und Leistung von Solarzellen spielt, unrechtmäßig in derartige Solarzellen integriert hätten. Bereits seit 2012 nutze der koreanische Photovoltaik-Hersteller mit deutschen Wurzeln diese Passivierungstechnologie für seine Qantum-Solarzellen, von denen bereits mehr als 2,5 Milliarden Stück produziert worden seien. „Um mit dem Wettbewerbsvorteil von Hanwha Q-Cells Schritt zu halten, sollen die verklagten Unternehmen mindestens im vergangenen Jahr von unserer patentierten Passivierungstechnologie Gebrauch gemacht haben“, so der Sprecher weiter. „Unsere Priorität bestand darin, die von Wettbewerbern verwendete Technologie gründlich zu analysieren und zu beurteilen, ob sie unter das Patent fällt, und auf der Grundlage dieser Forschung eine solide und präzise Anklage aufzubauen.“

Wie lange das Gerichtsverfahren am Landgericht Düsseldorf voraussichtlich dauern wird, konnte der Sprecher zu dieser frühen Phase nicht sagen. „Was ich sagen kann, ist, dass wir von unseren Ansprüchen überzeugt sind und bereit sind, unsere Sichtweise vor Gericht zu beweisen.“

Mit der Patentverletzungsklage will Hanwha Q-Cells nun erreichen, dass Jinko Solar und REC gehindert werden, diese Produkte nach Deutschland zu importieren sowie die dort zu vermarkten und zu verkaufen, wie es von dem Unternehmen weiter heißt. „Wir haben diese Maßnahmen ergriffen, um unsere Eigentumsrechte zu schützen und um dem Markt zu signalisieren, dass Forschungs- und Entwicklungsinitiativen zur Entwicklung von Zukunftstechnologien fortgesetzt werden können“, erklärte Vorstandschef Hee Cheul Kim. Der Hanwha Q-Cells-Sprecher ließ derweil offen, ob weitere Klagen in anderen Ländern folgen könnten. „Dazu ist in dieser Phase des Rechtsstreits noch keine Entscheidung gefallen.“

Für künftige Investitionen in Forschung und Entwicklung sei es von entscheidender Bedeutung, geistiges Eigentum schützen und verteidigen zu können. „Ohne solche rechtlichen Garantien würden nur wenige Unternehmen Innovationen in dem Maße verfolgen, wie sie es derzeit tun. Langfristig wird dieser Rechtsstreit den Photovoltaik-Markt und den Markt für erneuerbare Energien insgesamt stärken“, so der Sprecher weiter.

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