Bundesnetzagentur warnt Photovoltaik-Anlagenbetreiber vor gefälschten Schreiben samt Zahlungsaufforderung
Die Bundesnetzagentur hat Betreiber von Photovoltaik-Anlagen vor gefälschten Briefen gewarnt, die wohl im Namen der Behörde verschickt werden. In den Schreiben geht es um eine vermeintlich nicht ordnungsgemäße Registrierung der Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister. Diese hätte für die Anlagenbetreiber die Eröffnung eines Verfahrens und die Zahlung einer „Sanktion“ in Höhe von 41,60 Euro zur Folge. Am Ende des Schreibens, so berichtet die Bundesnetzagentur weiter, werden die Anlagenbetreiber aufgefordert, umgehend die Registrierung der Photovoltaik-Anlage vorzunehmen sowie eine EEG-Jahresmeldung an eine Mailadresse zu schicken.
„Es ist davon auszugehen, dass die Verfasser dieses Schreibens betrügerische Absichten haben. Wir warnen insbesondere davor, persönliche Daten herauszugeben. Bitte überweisen Sie auf keinen Fall Geld auf das angegebene Konto“, heißt es von der Bundesnetzagentur. Die gefälschten Schreiben seien unter anderem daran zu erkennen, dass keine reale Adresse der Bundesnetzagentur beim Absender angegeben sei. Eine dort angegebene Außenstelle in Sömmerda existiere nicht. Auch bei der Telefonnummer sei nicht die Bonner Vorwahl falsch mit 0229 oder 0223 angegeben. Die für die Zahlung angegebene Kontonummer gehöre nicht zu einem Konto der Bundesnetzagentur.
Nach Kenntnis der Bundesnetzagentur lautet der Betreff des gefälschten Schreibens „Hinweis auf Pflichtverstöße nach EEG und MaStRV Zahlung einer EEG-Sanktionszahlung“. Enthalten sei eine Zahlungsaufforderung über 41,60 Euro, versehen mit der Drohung bei Nicht-Zahlung binnen 14 Tagen die „volle Sanktion“ in Höhe von 208 Euro leisten zu müssen. Außerdem werde damit gedroht, in dem Fall würden „weitere rechtliche Schritte eingeleitet“. Das Schreiben sei zudem nicht unterzeichnet.
Die Bundesnetzagentur rät allen betroffenen Anlagenbetreibern, die ein solches Schreiben erhalten, sich bei der örtlichen Polizei zu melden und Strafanzeige gegen unbekannt zu stellen. Keinesfalls sollte Geld überwiesen oder persönliche Daten per Mail geschickt werden. Zudem sollte das persönliche Umfeld über die Masche informiert werden.
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„Auch bei der Telefonnummer sei nicht die Bonner Vorwahl falsch mit 0229 oder 0223 angegeben.“??