Versteigerungen über 3,1 Gigawatt Photovoltaik und Windkraft in Spanien noch in diesem Jahr

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Für die für 2020 noch anstehenden Versteigerungen über 3,1 Gigawatt in Spanien, davon mindestens je 1 Gigawatt Photovoltaik und Windkraft, wird die Ausschreibung in den nächsten Tagen erwartet. Spanien hat die rechtlichen Grundlagen für die Ausschreibungen von neuen Versteigerungen 2020 und den kommenden Jahren gelegt. Nachdem die Versteigerungen in 2017 und 2018 mit kompliziertesten Regelungen – bis zuletzt konnte niemand den floor price exakt berechnen – stattfanden, hatten die drei durchgeführten Versteigerungen trotzdem einen extremen Erfolg und brachten das Projektgeschäft in Spanien erneut ins Rollen. Einen vergleichbaren Run auf die Photovoltaik gab es zuletzt 2006.

Einen ähnlichen Erfolg erhofft sich das Ministerium für ökologischen Wandel und demografischer Herausforderung auch für die bis 2025 geplanten Versteigerungen mit insgesamt 19,5 Gigawatt zu installierender Leistung bei den erneuerbaren Energien.

Versteigert werden sollen Festpreise für zu liefernde Energiemengen über einen Zeitraum zwischen 10 bis15 Jahren. Die genauen Ausschreibebedingungen werden in den nächsten Tagen erwartet. Bereits jetzt steht schon fest, dass:

  • zur Teilnahme eine Banksicherheit (auch „seguros de caución“) in Höhe von 60 Euro/Kilowattpeak zu stellen ist, die nach Zuschlag im Milestoneverfahren freigegeben werden. Parallel dazu müssen natürlich noch die 40 Euro/Kilowattpeak für den Netzzugang gestellt worden sein.
  • ungeschriebene Teilnahmevoraussetzung der bereits erteilte Netzzugang und Netzanschlusspunkt sind, da bereits nach 14 Monaten (12 Monate nach Eintragung im Vorregister, die Eintragung erfolgt nach 2 Monaten nach Zuschlag) die sogenannte „autorización administrativa de construcción“ vorgelegt werden muss.
  • ausschließlich Neuinvestitionen zugelassen sind oder die Erweiterungen bestehender Anlagen.
  • nach „pay as bid“ versteigert wird und es möglicherweise einen nicht veröffentlichten Mindestpreis gibt, auf jeden Fall maximaler Preis festgelegt wird.
  • der Festpreis durch einen „Ajuste de Mercado“ korrigiert wird, also eine Anpassung an den Marktpreis. Diese erfolgt sowohl nach oben als auch unten. Sie beträgt für nicht regelbare Technologien 5 Prozent (Faktor 0,05) und für regelbare (also Speicher) 25 Prozent (Faktor 0,25)
  • der erzeugte Strom an den regulären Day-ahead-Markt verkauft und zum ersteigerten Festpreis vergütet wird (nach contract for diferences-Methorde). Ein Vertrieb über einen PPA ist nicht gestattet.
  • bei 0 und negativen Preisen keine Vergütung stattfindet.

In der Einberufung der Versteigerung werden die Laufzeiten und die zu produzierenden Megawatt/Stunde festgelegt. Die erfolgreichen Teilnehmer an der Versteigerung müssen dann innerhalb dieser Laufzeiten die vorgeschriebenen Megawatt/Stunde produzieren. Das Gesetz sieht eine Nachschau alle drei Jahre vor, wobei Strafen festgeschrieben sind, wenn die Produktion nicht dem festgelegten Mittel von 1.800 bis 2.200 Sonnenstunden/Jahr oder 2.200 bis3.300 Windstunden/Jahr entspricht.

Zweck der Versteigerungen ist zum einen die Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen und zum anderen der Wunsch der spanischen Regierung, die Strompreise zu senken. Es bleibt abzuwarten, ob die Versteigerung mit dem Modell die Investoren überzeugt, da der Absatz bislang eigentlich nicht das Problem in Spanien war. Problematisch waren eher die langsame Verwaltung und die inflationären Projektpreise, welche durch die Versteigerung eher noch angeheizt werden.

Den Banken wird der Ausschluss der O und negativen Preise nicht gefallen und generell werden viele Erinnerungen an den RD 661/2007 und die rückwirkende Kürzung der Einspeiseerlöse wach.

— Der Autor Christoph Himmelskamp arbeitet als Rechtsanwalt & Abogado bei der internationalen Wirtschaftsprüfungs, Steuer- und Rechtsberatungsgesellschaft Rödl & Partner in der spanischen Niederlassung in Barcelona, die er als Partner leitet. Seit 2005 ist er bei Rödl & Partner für die Betreuung der mittelständischen deutschsprachigen Mandate zuständig und berät diese in allen Belangen des spanischen Wirtschafts- und Handelsrechts. Seit Anfang 2007 hat er sich bei Rödl & Partner unter anderem auf den Bereich erneuerbarer Energien spezialisiert und ist nun Ansprechpartner insbesondere für die Abwicklung von Kauf, Verkauf und Finanzierung von Solar-Energie-Projekten und erstellt außerdem für diese die Due-Diligence-Berichte. —

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