Gericht in Rotterdam gibt Solarmodule von Longi Solar unter Vorbehalt frei

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von pv magazine International

Hinweis der Redaktion: Der Artikel „Longi Solar scheitert mit Anfechtung der Beschlagnahmung seiner Solarmodule durch Hanwha Q-Cells“ ist am 21. Juli 2021 geändert worden, um klarzustellen, dass das Landgericht Rotterdam am 9. Juli die Beschlagnahme der Solarmodule nach Erhalt des Nachweises teilweise aufgehoben hat, dass sie nicht in Märkten vertrieben werden, in denen Hanwhas Q-Cells-Patent gilt. pv magazine berichtete zuvor, dass Longis Versuch, die Beschlagnahme aufzuheben, am 9. Juli „gescheitert“ und „abgelehnt“ worden sei. Die Daten der Genehmigung zur Beschlagnahme und der Beschlagnahme waren der 11. und 16. Juni, nicht wie zuvor berichtet 16. und 21. Juni. pv magazine berichtete zudem ursprünglich, dass Hanwha Q-Cells US-Patent 9893215 nicht für ungültig erklärt wurde. Dieses Patent, was das US-Gegenstück zu dem europäischen Patent 2 220 689 ist und für das Verfahren beim Rotterdamer gericht genutzt wurde, wurde jedoch am 3. und 8. Dezember durch das Patent Trial and Appeal Board des United States Patent and Trademark Office in den Entscheidungen IPR2019-01072 beziehungsweise IPR2019-01145 für ungültig erklärt. Der aktualisierte Artikel enthält zudem ein Statement von Longi Solar.

Wie das pv magazine vergangene Woche berichtete, wurde eine Lieferung von Longi-Solar-Produkten im Juni in Rotterdam beschlagnahmt. Zuvor erhielt Hanwha Q-Cells eine Genehmigung von den niederländischen Behörden, weil das Risiko bestand, dass die Produkte in europäische Drittländer exportiert werden könnten, in denen ein Hanwha-Q-Cells-Patent gilt und nach einem Urteil in Deutschland von Photovoltaik-Konkurrenten verletzt wird. Das Landgericht Düsseldorf entschied im Juni 2020, dass Longi Solar sowie Jinko Solar und REC Solar den deutschen Teil des Hanwha Q-Cells-Patents EP 2 220 689 verletzt hätten, das sich auf die Passivierungstechnologie von Solarzellen bezieht.

Der koreanische Photovoltaik-Hersteller hatte die Patentverletzungsklage im März 2019 eingereicht, und eine Berufung gegen diese Düsseldorfer Entscheidung, die Longi Solar daraufhin einlegte und die im April hätte stattfinden sollen, wird es nun voraussichtlich erst im Laufe des Jahres geben, so eine Quelle, die dem Fall nahe steht.

Bezüglich des Hanwha-Q-Cells-Patents wird davon ausgegangen, dass die Muttergesellschaft Hanwha Solutions Corporation am 16. Juni eine Beschlagnahmung der Longi Solar-Produkte durchgeführt hat, nachdem das Bezirksgericht in Rotterdam am 11. Juni grünes Licht gegeben hatte. Longi Solar hat den Gerichtsbeschluss, der die Beschlagnahme erlaubte, angefochten.

Hanwha Q-Cells hatte zuvor erklärt: „Am 9. Juli hat das Bezirksgericht in Rotterdam … die Anfechtung von Longi zurückgewiesen, die darauf abzielte, das Gericht dazu zu bewegen, diese Genehmigung zurückzuziehen und die Beschlagnahme aufzuheben. Somit wird die Beschlagnahme des Produkts im Prinzip aufrechterhalten. Das Gericht wies Q-Cells an, die Produkte von Longi unter der Bedingung freizugeben, dass Longi hinreichend nachweisen kann, dass diese Produkte nicht in Länder exportiert werden, in denen das relevante europäische Patent, EP 2 220 689 ([das] ‚689-Patent) in Kraft ist. Q-Cells hatte Longi diese Option bereits vor der gerichtlichen Zurückweisung der Anfechtung durch Longi angeboten und wird selbstverständlich bestimmte Lieferungen/Chargen der beschlagnahmten Produkte nach Erhalt des entsprechenden Nachweises sofort freigeben. Bis zum heutigen Tag (Montag, 12. Juli 2021) wurde jedoch kein solcher Nachweis erbracht.“

In einer Gegendarstellung zu dieser Angelegenheit erklärte Longi Solar am 21. Juli: „Longi hat Beweise angeboten, die dem Gerichtsvollzieher zur Verfügung gestellt werden sollten. Dennoch hat der Gerichtsvollzieher von Hanwha Q-Cells ein unangemessenes Ausmaß an Beweisen verlangt.“

In der Erklärung von Hanwha Q-Cells heißt es weiter: „Q-Cells betrachtet die Ablehnung der Anfechtung von Longi durch das Bezirksgericht in Rotterdam als eine weitere Bestätigung dafür, dass geistige Eigentumsrechte in Europa solide sind und effektiv geschützt werden können. Q-Cells hat diese rechtlichen Schritte mit dem alleinigen Ziel unternommen, sein geistiges Eigentum sowie die zeit- und kapitalintensiven Forschungs- & Entwicklungs-Bemühungen zu schützen, die das Unternehmen bei der Entwicklung der Photovoltaik-Technologie weiterhin unternimmt. Wir hoffen, dass diese Durchsetzungsmaßnahmen dazu dienen, die europäischen Kunden zu schützen, die zuverlässige, qualitativ hochwertige Solarmodule kaufen wollen, die auf faire Weise entwickelt und mit vollständig patentgeschützter Technologie hergestellt wurden.“

Die Longi-Erklärung heißt es weiter: „Longi betont, dass die Beschlagnahme in Bezug auf alle Produkte, die nach dem 16. Juni in das Lager geliefert wurden, aufgehoben ist und dass die Entscheidung zumindest jetzt nicht die Produkte betrifft, die anderen Unternehmen als Longi (Netherlands) Trading BV gehören. Longi sieht sowohl die Gültigkeit des Hanwha-Q-Cells-Patents als auch dessen Verletzung als keineswegs geklärt an – was etwa von den US-Behörden angenommen werden kann, die eine Verletzung des parallelen, fast identischen US-Patents in erster und zweiter Instanz verneint haben. Auch dort geht die Kontroverse weiter. In jedem Fall bietet Longi eine Vielzahl von unstreitig nicht verletzenden Solarmodulen an.“

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