Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) beschlossen. In dem Gesetzentwurf, der gemeinsam vom Verkehrs-, Umwelt- und Wirtschaftsministerium erarbeitet wurde, sind planungs- und genehmigungsrechtliche Bestimmungen für die Windkraft an Land und Photovoltaik enthalten. So sollen Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten den Ausbau schneller vorantreiben. Die Regelungen gelten auch für Energiespeicher, die am selben Standort errichtet werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Zentrales Element sei die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Photovoltaik-Anlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird. Vorhaben innerhalb dieser Gebiete könnten dann in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden, so das Ministerium. Darüber hinaus würden von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Vorhaben, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes umgesetzt.
Die im vergangenen Jahr überarbeitete Richtlinie RED III basiert auf dem Ziel der EU, den Anteil von erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf mindestens 42,5 Prozent in der EU zu steigern. Für dieses Ziel müssen die Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden.
„Die Umsetzung der Beschleunigungsgebiete ist ein echter Booster für mehr Windenergie an Land. Und der ist auch dringend notwendig, wenn wir auf die Ausbauzahlen bei Wind gucken“, sagt Carolin Dähling, Leiterin Kommunikation und Politik bei Green Planet Energy. „Positiv ist auch, dass die Bundesregierung im Vergleich zum bisherigen Entwurf Erleichterungen für Speicheranlagen nicht nur in Kombination mit Solar-, sondern auch mit Windenergieanlagen vorsieht. Das wird den Ausbau von Speichern weiter beschleunigen, hilft bei der Marktintegration der Erneuerbaren, reduziert Zeiten mit negativen Strompreisen und macht die Anlagen damit wirtschaftlicher.“
Erleichterte Genehmigung von Elektrolyseuren
Zudem beschloss das Kabinett eine Änderung zur erleichterten und schnelleren Genehmigung von Elektrolyseuren zur Wasserstofferzeugung, wie das Bundesumweltministerium erklärte. Sie findet sich in der Änderungsverordnung zur Anpassung der Vierten Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV). Die Bundesregierung setzt damit Vorgaben aus der ab 4. August 2024 geltenden Änderung der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen (IED) um.
„Wir erleichtern mit dem heutigen Beschluss die Genehmigung von Elektrolyseuren zur Wasserstofferzeugung und passen damit bereits vor Inkrafttreten der europäischen Richtlinie unser Regelwerk für die Wasserstoffbeschleunigung zum frühsten Zeitpunkt an“, sagte Jan-Niclas Gesenhues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium. „Damit verkürzen wir für Unternehmen die Genehmigungsverfahren und reduzieren den bürokratischen Aufwand erheblich.“
Künftig müssen Elektrolyseure erst ab 50 Tonnen Wasserstofferzeugungskapazität pro Tag einem europarechtlich vorgegebenen Genehmigungsverfahren unterzogen werden. Bisher galt die europarechtliche Genehmigung für alle Elektrolyseure im industriellen Maßstab. Damit diese Erleichterung in Deutschland direkt zum Tragen komme, sei die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen“ beschlossen worden, die die europäischen Vorgaben in nationales Recht umsetzt, so das Ministerium. Für Elektrolyseure mit einer elektrischen Nennleistung von weniger als 5 Megawatt soll demnach die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht entfallen. Elektrolyseure mit einer Produktionskapazität von unter 50 Tonnen Wasserstoff pro Tag könnten somit in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden.
Die Änderungsverordnung steht im Zusammenhang mit dem kürzlich verabschiedeten Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes und der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Passen 5MW Leistung und 50t/Tag Wasserstoffproduktion zusammen?
Wenn man davon ausgeht, dass man für für die Produktion von 1kg Wasserstoff 55kWh benötigt (Brennwert: 33kWh), dann kann man mit 5MW*24h gerade mal mit 120MWh Wasserstoff erzeugen. Das reicht dann für 120.000kWh/55kWh=2,2t Wasserstoff, aber nicht 50t. Wo steckt der Fehler?