Auf 83 Seiten ziehen CDU, CSU und SPD Bilanz zu ihren ersten beiden Regierungsjahren. Sie listen dabei für verschiedene Themen auf, was sie bereits erreicht haben und was sie noch vorhaben. Auf der Habenseite beim Thema Energie verbuchen sie etwa, die Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft mit einem Volumen von jeweils vier Gigawatt in den Jahren 2019 bis 2021, die steuerlichen Verbesserungen für Photovoltaik-Mieterstrommodellen von Genossenschaften oder das Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Auch die Empfehlungen der Kohlekommission und das dafür vorgelegte Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen erwähnen die Regierungsfraktionen als Vorhaben, die sie bereits auf den Weg gebracht haben.
Unter dem Punkt „Was wir noch vorhaben“ wird für den Energiebereich als erstes eine EEG-Novelle erwähnt. Sie soll zu einer besseren regionalen Steuerung des Erneuerbaren-Ausbaus führen, die Kommunen stärker an den Erträgen aus dem Betrieb von Windparks beteiligen und „den Deckel für die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen abschaffen“. Damit scheint die Regierung ihren Willen zu bekräftigen, den 52-Gigawatt-Deckel für die Solarförderung zu streichen. Dies war bereits im Klimapaket vereinbart worden. Aber konkreter wird die Regierung in der Halbzeitbilanz allerdings auch nicht. Es ist keine Angabe zu finden, wann eine entsprechende EEG-Novelle vorgelegt werden wird. Auch die vom zuständigen Bundeswirtschaftsministerium zugesagten Nachbesserungen bei der Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom werden in der Halbzeitbilanz der Regierung nicht erwähnt.
Als Vorhaben für die noch verbleibenden zwei Regierungsjahre werden nur noch die Erhöhung der Akzeptanz für Windkraft in den Kommunen, die Erhöhung des Offshore-Windkraft-Deckels auf 20 Gigawatt bis 2030, die Wasserstoffstrategie, eine mehrere Sektoren umfassende Energieeffizienzstrategie sowie das Gesetz zum schrittweisen Kohleausstieg genannt.
Auf eine Anfrage von pv magazine beim Bundeswirtschaftsministerium, wann mit den Novellen zum EEG und der Photovoltaik-Mieterstromförderung zu rechnen ist, erklärt eine Sprecherin: „Wie im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehen, wird die gesetzliche Umsetzung der Vorgabe des Koalitionsvertrages (Erneuerbaren-Energien-Anteil von 65 Prozent bis 2030) und mit dem Ausbauziel für Wind-Offshore, den Abstandsregeln und der Aufhebung des Photovoltaik-Deckels in 2019 beginnen.“ Bezüglich der für Herbst angekündigten Mieterstrom-Novelle erklärt sie: „Das Bundeswirtschaftsministerium wertet derzeit den Mieterstrombericht aus und prüft mögliche Anpassungen der Rahmenbedingungen für Mieterstrom.“
Wie schnell die Umsetzung dann wirklich erfolgt, ist damit aber weiterhin unklar. Zuletzt hatten Energiepolitiker der SPD den Druck auf Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erhöht. Sie fordern in einem Brief an den Minister, der pv magazine vorliegt, er solle die für das EEG vorgesehenen Änderungen noch in diesem Jahr verabschieden. Diese seien weniger komplex als andere Maßnahmen auf dem Klimapaket, „haben aber eine große Signalwirkung“, so die SPD-Politiker. Konkret geht es ihnen um die gesetzliche Verankerung des 65-Prozent-Erneuerbaren-Ziels am Bruttostromverbrauch bis 2030, die „vollständige und bedingungslose Aufhebung des 52-Gigawatt-Ausbaudeckels für Photovoltaik-Anlagen“, die Anpassung des Mieterstromgesetzes auf Basis der Zusagen vom Juni sowie eine verbesserte Beteiligung von Gemeinden und Bürgern an Windkraft-Projekten.
„Sowohl die gesetzliche Verankerung des 65 Prozent-Ziels als auch die Ausbaupfade und die Aufhebung des 52 Gigawatt-Ausbaudeckels schaffen die Grundlage für Investitionssicherheit“, heißt es in dem SPD-Brief an Altmaier. Zudem seien die Anpassungen des Mieterstromgesetzes eine zwingende Folge aus dem Evaluierungsbericht. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat für die Energiewende eine herausragende Bedeutung. Wir haben alle in den letzten Monaten erfahren, was es heißt, wenn die Zuversicht in ein Gelingen der Energiewende schwindet und Unternehmen stark verunsichert sind“, appellieren die SPD-Energiepolitiker an Altmaier und unterstreichen damit ihre Forderungen, diese Maßnahme noch in diesem Jahr zu verabschieden.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Laut den Veröffentlichingen der Bundesneztagentur lag die installierte Listung von PV-Anlgem Ende Sepmber bei 48,897 GW , und im Septemer wurden 286, 9 MW neustalliert . Von daher kann man davon ausgehen dass es noch mehr als ein Jahr dauern wird bis der 52-GW-Deckel erreicht würde.
35 Milliarden Euro Subvention pro Jahr reicht den gierigen Solar- und Windoligarchen noch lange nicht. Der Raub ueber EEG Umlage soll ins unendliche steigen! Die Pleitemaschinen Wind und Solar werden immer weiter ausgebaut: NICHTS davon wuerde ohne Subventions-Planwirtschaft existieren.
Ja, und das ist Blödsinn. Einfach mal hier reinschauen
https://www.pv-magazine.de/2019/10/08/studie-erneuerbare-energien-sparen-stromverbrauchern-viele-milliarden-euro/
https://www.pv-magazine.de/2019/10/15/studie-neue-solar-und-windparks-mit-deutlich-niedrigeren-vollkosten-als-bestehende-kohle-und-gaskraftwerke/
dann klappt es auch mit einem klugen Leserbrief.
@ Dr. X : Die fragwürdige Studie aus dem link von Dr. No gehört in die Rubrik glaub nur der Statistik die du selkbst im Sinne deies Auftaggebers manipulert hast . Die dort erwähnte Studie beruht auch nicht auf den Auktionsdaten der EEX sondern auf fragwürdigen Simulation
Dr. X steht für Nix. Falsche Zahlen und falsche Vorstellungen. Gierig ist die Atom- und Kohlelobby und die hörigen Politiker.
@ Max Oberlehrer : dieser Post hat Null Informationswert , also steht das X wohl für sie 🙂
keilenANALYTICS
Eine gründliche, umfassende EEG-Novellierung ist wichtiger als „hopp, hopp“
Wer den Änderungsbedarf im EEG auf „65% EE bis 2030, auf die Anhebung des Offshore-Ausbaus von 15 auf 20 GW, auf die Aufhebung des 52 GW-PV-Deckels, auf den Ausbau des Mieterstroms gemäß Evaluierungsbericht sowie die Beteiligung der Kommunen an den Erträgen ihrer Windstandorte“ reduziert, der verkennt, dass das derzeitige EEG dringend ein „Entfesselungspaket“ benötigt, wie es in einem CDU-Bundesvorstandsbeschluss benamt ist.
Die Änderungen, wie sie seitens von SPD-Abgeordneten in einem Brief an BM Altmaier gefordert werden, sind politisch gesetzt. Insoweit braucht man nicht zu fürchten, dass diese Änderungen nicht zeitgerecht umgesetzt werden.
Das jetzige EEG braucht jedoch ganz grundlegende Veränderungen, wie sie von vielen, u.a. von der HTW Berlin z.B. bezüglich der Fotovoltaik eingefordert werden.
Umfangreiche, qualifizierte und zentrale Änderungsbedarfe im EEG sind auch dem Beschluss des Bundesvorstands der CDU vom 16. September 2019 mit dem Titel „Klimaeffizientes Deutschland – Mit Innovationen in die Zukunft“ zu entnehmen. Da die CDU den für die EEG-Novellierung zuständigen Wirtschaftsminister stellt, der Koalitionspartner SPD, aber auch Bündnis 90/Die Grünen mit den Vorschlägen keine Probleme haben sollten, sollten alle Akteure alles daran setzen, dass die Vorschläge des CDU-Bundesvorstands sich alle in der EEG-Novellierung wiederfinden.
Zu den Vorschlägen der CDU im Einzelnen:
1. „Mieterstrom“ und „Direktbelieferung von Industrie und Gewerbe mit regional erzeugtem Strom im Zusammenhang“
Beim Mieterstrom soll ein „faktisch anteiliges Eigenstromprivileg der Mieter geschaffen werden“. Unter Industrie und Gewerbe heißt es, dass eine „Direktbelieferung von regional erzeugtem Strom im räumlichen Zusammenhang ermöglicht werden soll.“ Zudem soll die „Bereitstellung von Flächen für eigene Erzeugung erleichtert werden.“
Diese CDU-Forderungen wären im EEG einfach umsetzbar, indem der Direktverbrauch mit dem heutigen Eigenverbrauch gleichgestellt wird. Es müsste hierzu nur die Notwendigkeit der Personenidentität zwischen EE-Anlagenbetreiber und EE-Stromverbraucher entfallen. Die Netzentgelte würden entfallen, da der direkt verbrauchte Strom das öffentliche Netz nicht tangiert.
Die Stromsteuer sollte im Hinblick auf die gewünschte Beteiligung von Gewerbe und Industrie am Ausbau der Erneuerbaren unabhängig von der derzeitigen 2-MW-Leistungsbegrenzung bei Erneuerbaren im Eigen- und Direktverbrauch künftig grundsätzlich entfallen. Der Begriff der räumlichen Nähe sollte insoweit so definiert werden, dass EE-Direktverbrauch (=Stromtransport ohne Nutzung des öffentliches Netzes) immer unabhängig von der Entfernung als „räumliche Nähe“ gilt.
Mit diesem Direktverbrauchsansatz würde auch die von der CDU geforderte „Stärkung der Bürgerenergie und der Energiegenossenschaften“ gewährleistet. Zudem wäre die hierdurch verstärkte „dezentrale EE-Erzeugung ein Beitrag zu besserer Netznutzung“.
2. „EEG-Umlage stufenweise abschmelzen – Beginn mit „Eigenstromproduktion“
Änderungen bezüglich der anteiligen EEG-Umlage auf Eigenstromverbrauch auf Anlagen >10 kW (= „Sonnensteuer“) stehen schon auf Grund von EU-Vorgaben an. Hier macht es Sinn, anderen EU-Ländern zu folgen und auf die „Sonnensteuer“ auf Eigenverbrauch unabhängig von der Anlagengröße generell zu verzichten. Im Hinblick auf die Gleichbehandlung gilt es, auch hier den Direktverbrauch mit dem Eigenverbrauch gleichzustellen, sodaß Privatpersonen, Gewerbe, Industrie etc. künftig gleich behandelt werden. Eine Abschaffung der EEG-Umlage auf EE-Eigen- und Direktverbrauch wäre auch eine wichtige Form der Entbürokratisierung. Als „Gegenleistung für den Entfall der EEG-Umlage“ könnte man die derzeitige Einspeisevergütung für den eingespeisten Überschussstrom um einen adäquaten Betrag reduzieren, damit die Auswirkung einer Abschaffung der „Sonnensteuer“ auf die Veränderung der EEG-Umlage egalisiert wird.
3. Ausschreibungspflicht für PV-Dachanlagen >750 kWp mit Verbot des Eigenverbrauchs streichen – statt dessen die Vergütung für eingespeisten Überschussstrom auf Börsenstrompreis festsetzen
Kein Unternehmer hat Verständnis dafür, dass er auf seinen Objekten erzeugten Strom nicht direkt selbst verbrauchen kann. Insoweit wäre mein Vorschlag, entsprechend der CDU-Forderung nach der Überführung von „festen EEG-Vergütungen über marktwirtschaftliche Systeme bis in die Wettbewerbsfähigkeit“ EEG-Anlagen >750 kWp, soweit sie dem Eigen- bzw. dem Direktverbrauch dienen, nicht mehr auszuschreiben. Vielmehr soll es die Option geben, große Eigen- und Direktverbrauchsanlagen ohne Auktionierung zu bauen auf der Grundlage, dass der Überschussstrom bei diesen Anlagen grundsätzlich nur zum Börsenpreis zu vergüten ist. Im übrigen sollte es generell das Ziel des EEG sein, bei Eigen- und Direktverbrauchsanlagen die Vergütung für eingespeisten Überschussstrom auf die Höhe des Börsenpreises zu entwickeln.
4. „Statt EE-Strom abregeln Power to Heat“
Dass im Fall der Vermeidung von Abregelungen von EE-Anlagen aus Sicht der CDU Power to Heat-Anlagen keine Nutzungsentgelte und keine EEG-Umlage zahlen sollen, ist im Hinblick auf den weiteren EE-Ausbau zentral. Sinnvollerweise erweitert man diese Forderung auch auf das Laden von Stromspeichern bzw. das Anwerfen von Elektrolyseuren. Diese wären vom jeweiligen Netzbetreiber freizuschalten, sobald der Börsenpreis bei Null-Cent landet bzw. es wegen punktuellen Netzengpässen zur Abregelung von fluktuierender EE-Erzeugung kommt.
5. „Ausbau EE an Ausbau der Stromnetze binden“
Wenn der Ausbau der Stromnetze mit dem EE-Ausbau nicht Schritt halten sollte, sollte man den EE-Ausbau an die konkrete Aufnahmefähigkeit des Netzes knüpfen. Lösbar ist dies für den EE-Investor dadurch, dass er selbst zusätzlich in Stromspeicher, in Power to Heat etc. investiert und so die Netzinanspruchnahme minimiert. Mit dem Ausbau der E-Mobilität wird es sowieso erforderlich, an den Ladestationen in Stromspeicher zu investieren, um so teuren Netzausbau zu vermeiden. Insoweit sind rentierliche Speicherinvestitionen der Lösungsansatz, EE ausbauen zu können, auch wenn der größere Netzausbau noch hinterherhinkt.
Wenn dann noch die CDU-Forderungen nach „Eignung von Dächern für die Solarisierung bei Neubauten“ (= Berücksichtigung der statischen Anforderungen an die Eignung von Dächern für Solar) im Gebäudeenergiegesetz GEG und „nach Bereitstellung von Flächen für Industrie und Gewerbe für die eigene EE-Erzeugung“ z.B. im Planungs- und Baurecht und sonstigen rechtlichen Regelungen implementiert werden, dann haben wir einen echten Fortschritt zum notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich.
Ohne diese grundlegenden Veränderungen im EEG wird das Ziel eines klimaneutralen Deutschland bis 2050 nicht möglich sein. Insoweit gilt für die EEG-Novellierung: Sorgfalt ist wichtiger als Schnelligkeit. Aber 2020 sollte es schon sein. Diese Überlegungen zur EEG-Novellierung sind nicht abschließend, sondern nur eine punktuelle Listung. Insoweit sind auch viele weitere zusätzliche Änderungsbedarfe in der nächsten EEG-Novellierung zu berücksichtigen.
Warum ist die EEG Umlage eigentlich ein fester Sockelbetrag? Viel logischer wäre es zukünftig einen prozentualen Anteil auf Basis gerade gehandelten Strompreises zu nehmen. Natürlich braucht es dazu eine intelligente Verbrauchserfassung. Das Beststreben mit günstig eingekauften „Überschusstrom“ zu Spitzenzeiten über Stromspeicher Gewinn zu erwirtschaften forciert den Stromspeicherausbau und steigert die Netzkapazität. Die Verfügbarkeit von wirklich günstigem Strom in Privathaushalten z.B. Nachts würde auch Power2Gas im Privathaushalt sinnvoll machen da die Wärme hier mit genutzt wird.