SPD: Novelle für Photovoltaik-Mieterstromgesetz im Herbst

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Schon bei der Verabschiedung der Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom im Sommer 2017 war klar, dass es Nachbesserungen braucht, soll das Gesetz überhaupt Wirkung entfalten. Die Entwicklung danach bestätigte dies: Nach den Zahlen der Bundesnetzagentur sind in den vergangenen zwei Jahren nur etwa 700 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt rund 15 Megawatt für den Mieterstromzuschlag gemeldet worden. Einen zusätzlichen Rückschlag, zumindest für Mieterstromprojekte ab 40 Kilowatt, stellten die Sonderkürzungen im Energiesammelgesetz dar. Dazu sind steuerliche Verbesserungen für Genossenschaften bisher in den Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern versandet.

Doch ab Herbst soll nun alles anders und besser werden. Die Nachbesserungen an dem Gesetz hatte die SPD nah eigenen Aussagen bereits im Koalitionsvertrag mit der Union durchgesetzt. Bei den Verhandlungen zum Energiedienstleistungsgesetz sei nun ein gemeinsames Verständnis entwickelt werden, welche tragende Rolle der Mieterstrom künftig bei der Energiewende spielen soll, hieß es am Mittwoch von der SPD.

Eine Novelle des Mieterstromgesetzes kommt im Herbst dieses Jahres, dies habe der zuständige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier schriftlich zugesagt, erklärten der energiepolitische Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion Johann Saathoff und der zuständige Berichterstatter Timon Gremmels. „Mit einem Fokus auf der dezentralen Stromerzeugung im Quartier, einer auskömmlichen Förderung von Mieterstrommodellen sowie weiteren Erleichterungen hat die SPD in den Eckpunkten zur Novelle ihre ganz konkreten Vorstellungen durchgesetzt – ein großer Schritt Richtung sozial gerechte Energiewende.“

In der Solarbranche werden die Pläne begrüßt. „Die angekündigten Verbesserungen werden den Immobilieneigentümern größere Flexibilität bei der Durchführung von Mieterstromprojekten geben und damit mehr Projekte ermöglichen“, sagt Daniel Fürstenwerth, Geschäftsführer von Solarimo. „Die steuerlichen Barrieren, die eine große Herausforderung darstellen, werden in dem Vorschlag leider nicht angesprochen. Wir hoffen, dass die Regierung auch diese im Herbst beseitigen wird“, so Fürstenwerth weiter.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hält Nachbesserungen prinzipiell für eine „gute Nachricht“. Allerdings schränkt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig ein: „Soweit eine Einschätzung auf Basis der vorliegenden Eckpunkte möglich ist, können wir allerdings nur kleine Verbesserungen und nicht den großen Wurf erkennen. Der Marktdurchbruch für Mieterstrom wird nur kommen, wenn Mieterstrom mit dem Eigenverbrauch von Solarstrom im Eigenheim gleichgestellt wird und wenn das über allem schwebende Damoklesschwert des Förderstopps für Solardächer entfernt wird.“ Dafür müsse sich die Bundesregierung aber zu einem „großen Wurf“ durchringen, der die Voraussetzungen für den Photovoltaik-Zubau in den Städten schaffe.

Solarimo gibt noch einige Hinweise, was bis Herbst 2019 an konkreten Vorschlägen vorgelegt werden soll. Insgesamt vier Punkte sollen demnach besonders berücksichtigt werden: die Solarstromversorgung im Quartier, die Höhe der Vergütung, das Lieferkettenmodell und die Abschaffung der Anlagenzusammenfassung. Damit könnte es künftig möglich sein, dass die Photovoltaik-Anlage nicht mehr zwangsläufig auf dem Dach der Mieter installiert sein muss, sondern auch Nachbarhäuser einbezogen werden können. Zudem ist die Förderung des Photovoltaik-Mieterstroms im Gesetz von 2017 nur bis Anfang 2020 festgeschrieben und läuft dann aus. Hier muss es eine Anschlussregelung geben. Überdies müsse über die Belastung des Mieterstroms mit der vollen EEG-Umlage diskutiert werden. Die Branche wünscht sich eine Gleichstellung mit dem Eigenverbrauch, für den aus Anlagen ab 10 Kilowatt eine anteilige EEG-Umlage von 40 Prozent fällig wird. Beim Lieferkettenmodell geht es Solarimo zufolge darum, dass die Photovoltaik-Anlagen betrieben werden können, ohne selber Energieversorger werden zu müssen. Dafür solle der Stromverkauf künftig an Dienstleister übergeben werden können. Bei der Anlagenzusammenfassung gehe es dagegen um die Beseitung eines eher technischen Fehlers. Derzeit würden Photovoltaik-Anlagen auf benachbarten Häusern zu einer Anlage zusammengefasst, sofern sie auf einem gemeinsamen Grundstück liegen. Dies mache viele Projekte unrentabel, da einzelne Häuser meist nur zufällig auf dem gleichen Grundstück lägen und die Kosten für jede Anlage einzeln anfielen, heißt es bei Solarimo weiter.

Anmerkung der Redaktion: Der Beitrag ist mit den Hintergründen und Statements von Solarimo und dem BSW-Solar nachträglich aktualisiert worden.

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