Deutschland soll bis 2038 aus der Kohleverstromung aussteigen

Hambacher Forst

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336 Seiten umfasst der Abschlussbericht, den die sogenannte Kohlekommission am Samstag nach einer nächtlichen Marathonsitzung vorgelegt hat. Demnach soll Deutschland bis spätestens Ende 2038 die Kohleverstromung beenden. Bis 2022 sollen als erster Zwischenschritt insgesamt 12,5 Gigawatt Leistung vom Netz genommen werden, davon fünf Gigawatt Braunkohle. Das kann der Kommission zufolge auch dadurch geschehen, dass Kohlekraftwerke über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz umgerüstet oder auf Gas innerhalb der Netzreserve umgestellt werden. Für die Jahre 2023, 2026 und 2029 ist jeweils eine Bewertung der bis dahin umgesetzten Maßnahmen in Bezug auf Versorgungssicherheit, Strompreisniveau, Klimaschutz, Weiterentwicklung des EU-Beihilferechts und Strukturentwicklung vorgesehen. Im Jahr 2032 soll überprüft werden, ob sich das Ausstiegsdatum im Einvernehmen mit den Betreibern auf 2035 vorziehen lässt. Nach übereinstimmenden Medienberichten gab es in der Kommission nur eine Gegenstimme gegen den jetzt vorgelegten Kompromiss: Hannelore Wodtke, Vertreterin der vom Tagebau betroffenen Allianz für Welzow aus der Lausitz.

Neben dem Jahr 2038 hat sich die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ auch auf weitere Punkte geeinigt. Bundesländer mit Kohleregionen – Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt – sollen finanzielle Hilfen für den Strukturwandel bekommen. Details sollen in einem sogenannten Maßnahmengesetz fixiert werden. Die Kommission empfiehlt, dass der Bund dafür 1,3 Milliarden Euro pro Jahr über 20 Jahre bereitstellt. Zusätzlich soll der Bund unabhängig von konkreten Projekten den Ländern 0,7 Milliarden Euro pro Jahr zur Absicherung über 20 Jahre zur Verfügung zu stellen. Die Reviere sollen außerdem besonders für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien genutzt werden.

Geht es nach dem Willen der Kohlekommission, können zudem Betreiber von Kohlekraftwerken mit einer Entschädigung rechnen, für die eine „einnehmliche Vereinbarung“ angestrebt werden soll. Für bereits gebaute, aber noch nicht in Betrieb befindliche Kraftwerke soll eine Verhandlungslösung gesucht werden, um diese Kraftwerke nicht in Betrieb zu nehmen. Für Privathaushalte und die Wirtschaft soll es eine Entlastung von steigenden Strompreisen geben. Dafür hält die Kommission unter anderem einen Zuschuss von mindestens zwei Milliarden Euro pro Jahr für erforderlich, beispielsweise um die Netzentgelte zu senken. Eine zusätzliche Abgabe oder Umlage für Stromkunden soll es der Kommission zufolge nicht geben.

Die Inhalte des jetzt veröffentlichten Kompromisses sind nicht bindend. Die Kohlekommission wird ihren Abschlussbericht am 1. Februar der Bundesregierung übergeben. Diskussion und Umsetzung der Inhalte sind dann Sache der Politik.

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