Als die Regierungskoalition im Februar die Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) präsentierte, hieß es noch, dieses Gesetz solle zum 1. Juli in Kraft treten. Deshalb stand es auch am Mittwoch dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Der Termin wäre schon knapp genug gewesen, doch er wurde vertagt.
Stattdessen konnte immerhin ein Kompromiss zum Schutz von Mietern vor galloppierenden Heizkosten verkündet werden: Vermieter müssen sich demnach bei neu eingebauten, mit fossilen Energien betriebenen Heizungen zur Hälft am CO2-Preis beteiligen. Gleiches gilt für Gasnetzentgelte und auch für die Mehrkosten der ab 2029 geplanten Pflicht zur Nutzung steigender Anteile von Biogas oder Wasserstoff. „Mit der Einigung beim Mieterschutz“, so Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, „ist das letzte Puzzlestück gesetzt – der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist frei“.
Über die Verspätung gegenüber dem im Februar verkündeten Terminplan gingen Reiche und andere Regierungsmitglieder dabei ebenso nonchalant hinweg wie über den Umstand, dass die Modalitäten in Sachen Mieterschutz derzeit nur in Form von Vorschlägen existieren. „Neben der insgesamt begrüßenswerten hälftigen Kostenverteilung“, erklärte denn auch umgehend der Deutsche Mieterbund, sei nun „vor allem die konkrete Ausgestaltung entscheidend.“
Einstweilen gilt aber noch das von der vorherigen Ampelkoalition verabschiedete, insbesondere von der CDU/CSU heftig attackierte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Damit würden auch ab dem 1. Juli in Städten mit über 100.000 Einwohnern die Fristen für einen 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien für neue Heizungen greifen. Damit dies nicht geschieht, hat das Bundewirtschaftsministerium nun eine Verlängerung der Fristen angekündigt. „An dieser Fristverlängerung zeigt sich das größte Problem der aktuellen Energiepolitik: der Stillstand“, kommentierte Christine Falken-Großer, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE): „Dass nun durch Fristverschiebungen ein wichtiger Schub für die Wärmewende im Gebäudesektor verhindert wird, weil das weniger ambitionierte Nachfolgegesetz noch immer nicht einmal als Referentenentwurf vorliegt, schafft neue Unsicherheiten in Zeiten ohnehin steigender fossiler Energiekosten.“
Ähnlich sehen es – von inhaltlicher Kritik am geplanten Gesetz einmal abgesehen – auch sieben Verbände aus Handwerk, Handel und Energiewirtschaft, die in einem gemeinsamen Positionspapier verlässliche Rahmenbedingungen anmahnen. Die Verbände, darunter der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), der BWP Bundesverband Wärmepumpe (BWP), der ZVEH Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke und der VEG Bundesverband des Elektro Großhandels, fordern zudem eine Weiterentwicklung der Regierungspläne. So seit etwa in vielen Gebieten absehbar, dass dort kein Biomethan zum Einsatz kommen könne – einfach weil sich die Aufrechterhaltung der bestehenden Gasinfrastruktur hierfür nicht lohnt. Außerdem müsse das Gesetz auf Basis der EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt werden – der mutmaßliche Verstoß gegen EU-Recht gehört zu den Kritikpunkten am Gebäudemodernisierungsgesetz.
Der Erhalt der bestehenden Förderung insbesondere für Wärmepumpen, die Senkung der Stromsteuer zum Vorteil elektrisch betriebener Systeme und die Ausweitung des Europäischen Emissionshandels auf den Gebäudesektor sind weitere Forderungen. „Die Wärmewende im Gebäude entscheidet sich jetzt – an Klarheit, Verlässlichkeit und konsequenter Umsetzung“, heißt es von den Verbänden. „Jede weitere Verzögerung gefährdet Investitionen, Klimaziele und die wirtschaftliche Dynamik im Land.“
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Dann bitte kein Mehrwertsteuer auf Strom. Bei dieser Regierung geht es nur schlimmer