Referentenentwurf favorisiert weiter Gaskraftwerke

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In den vergangenen Tagen sind verschiedene Studien veröffentlicht worden, die allesamt zeigen, dass Gaskraftwerke nicht unbedingt der wirtschaftlich sinnvollste Weg sind, wenn es darum geht, neue Kapazitäten für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit aufzubauen. Zumindest anteilig wäre es durchaus sinnvoll, auch Langzeit-Batteriespeicher für diese Aufgabe zu nutzen, wie etwa eine Studie von LCP Delta kürzlich zeigte.

Das Bundeswirtschaftsministerium scheint von solchen Daten unbeeindruckt. Es schickte am Montagabend seinen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz oder kurz StromVKG) in die sogenannte Verbändeanhörung. Im Gesetzentwurf wird weiterhin deutlich der Bau neuer Gaskraftwerke favorisiert.

Beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), der auch Interessen aus der Speicherbranche vertritt, stößt dies auf Ablehnung. „Der Entwurf des StromVKG dokumentiert genau die Fehlentwicklung, vor der wir bereits anlässlich der Vorstellung des Versorgungssicherheitsberichtes im vergangenen Herbst gewarnt haben: Mit der Priorisierung von Gaskraftwerken drohen politische Fehlentscheidungen, die den Stromverbrauchern teuer zu stehen kommen“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig mit Blick auf den Referentenentwurf. Der Beitrag der Batteriespeicher zur Versorgungssicherheit werde weiterhin systematisch unterschätzt. „Der aktuelle Gesetzentwurf priorisiert mit Gaskraftwerken die teuerste Variante, anstatt die kostengünstigste und effizienteste Variante Batteriespeicher zu priorisieren“, so Körnig weiter. Der Gesetzentwurf müsse deshalb nach Ansicht des BSW-Solar grundlegend überarbeitet werden. „Bei der Ausschreibung von flexibler Kraftwerkskapazität erwarten wir faire Wettbewerbsbedingungen, in denen sich die effizientesten und zukunftsfähigsten Technologien durchsetzen können. Batteriespeicher gezielt zu benachteiligen, würde hingegen sowohl den Klimazielen als auch den ökonomischen und systemischen Anforderungen der Energiewende widersprechen“, so Körnig weiter.

Eine weitere Reaktion auf den Referentenentwurf kam von Transnet BW. Der Übertragungsnetzbetreiber begrüßte das geplante Gesetz, das die Kraftwerksstrategie mit einem Ad-hoc-Kapazitätsmarkt verknüpft, um gesicherte Leistung für die Zeiten, wenn Photovoltaik und Windkraft nicht ausreichend liefern, bereitzustellen. „Versorgungssicherheit ist ein zentraler Standortfaktor für die deutsche Wirtschaft. Gut, dass mit dem StromVKG nun ein Gesetzentwurf für Langzeitkapazitäten und einen Kapazitätsmarkt vorliegt – ein wirklich wichtiger Schritt“, kommentierte Werner Götz, CEO von Transnet BW.

Neben der Frage, inwiefern es faire Ausschreibungsbedingungen für Gaskraftwerke und Batteriespeicher geben wird, sorgte auch der geplante Südbonus in Teilen des Landes für Kritik. „Dass der Südbonus ausdrücklich vorgesehen bleibt, ist ein wichtiges Signal für die Versorgungssicherheit: Gerade im netztechnisch angespannten Süden brauchen wir gesicherte Leistung, um den Kohleausstieg zu bewältigen, das Netz zu stabilisieren und die Netzreserve schrittweise abzulösen“, sagte Götz dazu.

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