BMWi veröffentlicht Entwurf zum „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ und gibt nur einen Tag Zeit für Stellungnahmen

Die Finanzhilfen für die Kohleregionen von bis zu 14 Milliarden Euro sind in dem Entwurf auf drei Zeiträume aufgeteilt. Nach sieben Monaten hat das Bundeswirtschaftsministerium damit die Empfehlungen der Kohlekommission im Zusammenhang mit einem Kohleausstieg bis 2038 zumindest in einen Gesetzentwurf gegossen. Länder und Verbände wird allerdings nur ein Tag Zeit gegeben, um zu den Plänen Stellung zu beziehen.
Knapp sieben Monate hat das Bundeswirtschaftsministerium gebraucht, um die Empfehlungen der Kohlekommission in einen Gesetzentwurf zu packen. | Foto: Gerhard Hofmann/Agentur Zukunft

Ende Januar einigte sich die sogenannte „Kohlekommission“ auf ihren Fahrplan, der einen Ausstieg Deutschland aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 vorsieht. Knapp sieben Monate hat die Bundesregierung gebraucht, um wenigstens mal einen Entwurf zu formulieren, wie der Strukturwandel in den Kohleregionen polirisch unterstützt werden soll. Am Mittwochnachmittag veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Referentenentwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ (StStG) und leitete die Länder- und Verbändeanhörung ein.

Den Ländern und Verbände gibt das Ministerium nun nicht einmal 24 Stunden Zeit, um ihre Stellungnahmen zum 54-seitigen Entwurf abzugeben, wie pv magazine aus verschiedenen Quellen erfahren hat. Eine offizielle Bestätigung vom Bundeswirtschaftsministerium dazu gab es zunächst nicht. Auch die Nachfrage von pv magazine, wie in diesem Fall gewährleistet ist, die verschiedenen Interessen zu berücksichtigen, blieb noch unbeantwortet.

Das Bundeswirtschaftsministerium verweist in seiner offiziellen Pressemitteilung darauf, dass die Empfehlungen der Kohlekommission mit dem Gesetzentwurf konsequent umgesetzt würden. In dem Entwurf geht es darum, welche wirtschaftlichen Perspektiven für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen gegeben werden können. Dazu habe die Bundesregierung bereits am 22. Mai ihre „Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vorgelegt. Der nun veröffentlichte Referentenentwurf baue darauf auf.

In dem Entwurf, der nach BMWi-Aussagen ein „starkes Signal zur Unterstützung der vom Ende der Kohleverstromung betroffenen Regionen“ setzt, sind Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro vorgesehen. Das Strukturstärkungsgesetz sei die rechtliche Grundlage, damit die Mittel schnell fließen könnten. 43 Prozent der Finanzhilfen sind für das Lausitzer Revier, 37 Prozent für das Rheinische Revier und 20 Prozent für das Mitteldeutsche Revier vorgesehen. Bei der Verteilung nach Ländern ergibt sich dem Entwurf zufolge, dass 25,8 Prozent der Fördermittel nach Brandenburg, 37 Prozent nach Nordrhein-Westfalen, 25,3 Prozent nach Sachen und 12 Prozent nach Sachsen-Anhalt fließen werden. Zudem sind drei Förderperioden für die Jahren zwischen 2020 und 2038 vorgesehen. Nach dem Entwurf sollen bis zu 5,5 Milliarden Euro an Finanzhilfen bis einschließlich 2026 in die Regionen fließen. In der zweiten Förderperiode von 2027 bis 2032 sind bis zu 4,5 Milliarden Euro vorgesehen und von 2033 bis 2038 nochmals bis zu 4 Milliarden Euro.

Die Regionen sollen mit dem Geld die Wirtschaft in unterschiedlichen Bereichen ankurbeln und zum Ausbau der Infrastruktur nutzen. „Weitere Einzelheiten werden nun zügig in einer Verwaltungsvereinbarung mit den Braunkohleländern geregelt“, heißt es vom Bundeswirtschaftsministerium weiter. Zudem werde der Bund die Regionen durch andere Maßnahmen wie Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen unterstützen. Das neue Förderprogramm „Zukunft Revier“ solle die Regionen bei der Verteilung der Mittel zusätzlich unterstützen und werde derzeit vom Ministerium erarbeitet.

Das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ ist dem BMWi zufolge das Mantelgesetz, dass durch das neue Stammgesetz „Investitionsgesetz Kohleregionen“ und weitere gesetzliche Änderungen ergänzt wird. Aussagen zum weiteren Zeitplan bis zur Verabschiedung des Gesetzes machte das Ministerium zunächst nicht.

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