Im Dezember 2023 beschloss die EU, ihre Notfallverordnung aus Zeiten der Energiekrise 2022 nochmals um 18 Monate zu verlängern. Dies ermöglichte der Bundesregierung, auch ihre Regelungen für beschleunigte und vereinfachte Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte weiterlaufen zu lassen. Allerdings läuft die EU-Notfallverordnung nur noch bis Ende Juni 2025 und die Frist zur Umsetzung zentraler Vorgaben der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) der Europäischen Union in nationales Recht endet bereits am heutigen Mittwoch. Die Bundesregierung hat dies bislang noch nicht abschließend erfüllt, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Bundesverband Erneurbare Energie (BEE) kritisierten.
„Eine fristgerechte Umsetzung der RED III hätte dafür gesorgt, die damit verbundenen Verfahrensvereinfachungen und Rechtsklarheit auch über diesen Zeitpunkt hinaus sicherzustellen. Das ist schnellstmöglich nachzuholen“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die überarbeitete Erneuerbaren-Richtlinie RED III sei ein wichtiger Baustein, um Projekte in Deutschland zu beschleunigen. „Wenn ihre Inhalte nicht schnellstmöglich in nationales Recht überführt werden, droht mit dem Auslaufen der Notfallverordnung ein Rückfall in langwierige Verfahren und neue Rechtsunsicherheiten – gerade im Bereich des Artenschutzes“, so Andreae weiter.
Ähnlich äußerte sich auch der BEE. Er warnte zudem, dass eine „absurde Situation in den Genehmigungsbehörden“ drohe. „Diese müssten dann über einen Teil der Genehmigungsverfahren nach dem beschleunigten Prozedere entscheiden, für neu beantragte Verfahren wäre das alte, eigentlich überholte Genehmigungsregime maßgebend. Das Nebeneinander widersprüchlicher Vorgaben wird nur zu unnötiger Mehrarbeit und Konfusion in den Behörden führen“, erklärte der BEE.
Gerade bei der Genehmigung von Windkraftanlagen habe die EU-Notfallverordnung für eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungen gesorgt. Es habe sich in den zurückliegenden drei Jahren jeweils etwa verdoppelt und sei von etwa vier Gigawatt 2022 auf 15 Gigawatt im vergangenen Jahr angestiegen. Unmittelbar profitierten zudem Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und auf baulichen Anlagen (etwa Deponien), beim Repowering vorhandener Anlagen oder auch Wärmepumpen von den Vorgaben aus der EU-Notfallverordnung, ohne dass die Bundesregierung dafür die Vorgaben aus RED III in nationales Recht umsetzen musste. Doch eben diese Verordnung läuft nun endgültig aus und die Umsetzung von Seiten der Regierung fehlt.
„Die neue Bundesregierung steht vor der Aufgabe, zentrale Beschleunigungsgesetze zügig umzusetzen. Das gilt sowohl für die RED III als insbesondere auch für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sowie das Geothermie- und Wärmepumpengesetz. Jede Verzögerung schwächt die Planungssicherheit für Projekte und konterkariert die ambitionierten Klimaziele“, erklärte Andreae.
*Anmerkung der Redaktion: Wir haben die Stellungnahme des BEE nachträglich im Artikel ergänzt.
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Ne abweichende Frage: So weit wie ich informiert bin, wurde auch RED II ( Energy Sharing) von der vor-vor Regierung nicht in deutsches Recht übernommen.
Wissen sie, Frau Enkhardt, wie es damit steht? Konnte bisher nichts finden. Danke
Ich meine, dass Energy Sharing auch nur ansatzweise bisher in deutsches Recht übernommen wurde. Hat weder die Vor-Vor-Regierung noch die Vor-Regierung geschafft…
Danke, dann werden wir hier mal weiter Druck machen