Zum 1. September 2026 und zum 8. Dezember 2026 will die Bundesregierung den Neubau von Erzeugungsanlagen mit jeweils insgesamt 4,5 Gigawatt ausschreiben. Das sieht das „Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz“ (StromVKG) vor, das am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Teilnehmen dürfen allerdings nur Anlagen, die mindestens zehn Stunden lang ohne Unterbrechung mit konstanter Leistung Strom liefern können und eine Stunde nach Ende dieser Zeitspanne erneut mindestens zehn Stunden lang zur Verfügung stehen – also Gaskraftwerke. An der Ausschreibung von weiteren zwei Gigawatt zum 18. Mai 2027 sollen auch Batteriespeicher teilnehmen können.
„Noch immer fehlt ein klarer Plan dafür, wie der Ausstieg aus fossilem Gas konkret gelingen soll. Gleichzeitig werden Speicher und andere klimafreundliche Lösungen weiterhin ins Hintertreffen gedrängt“, kritisiert Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie im Haushaltsausschuss. Das Gesetz komme zudem viel zu spät, das Verfahren bleibe wenig transparent und zentrale Fragen seien weiterhin ungeklärt. Angesichts der jüngsten Energiekrisen sei es fahrlässig, weiter auf fossile Abhängigkeiten ohne konkreten Ausstiegsplan zu setzen. Dass die SPD diesen Kurs mittrage, obwohl sie zuvor immer wieder Änderungen an Reiches Energiepolitik eingefordert habe, sei ein tragischer Offenbarungseid.
„Das StromVKG kann ein zentraler Baustein für Versorgungssicherheit werden. Dafür muss es Investitionen tatsächlich ermöglichen, Kosten begrenzen und eine Vielfalt von Akteuren erhalten“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Entscheidend sei, dass die Ausschreibungen von Beginn an Rechts- und Investitionssicherheit bieten. „Unklarheiten führen zu Risikoaufschlägen, höheren Finanzierungskosten oder dazu, dass Projekte gar nicht erst teilnehmen“, so Andreae. „Die endgültige beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission sollte daher vor Ausschreibungsbeginn vorliegen.“ Zudem müssten Sicherheiten und Pönalen verhältnismäßig ausgestaltet sein, um kleine und mittlere Marktakteure nicht faktisch auszuschließen. Gerade bei Kapazitätsmechanismen sei Akteursvielfalt ist ein wichtiges Ziel.
Aus Sicht von Sebastian Bolay, DIHK-Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie, schlägt die Bundesregierung mit dem StromVKG einen falschen Weg ein. „Die geplante staatliche Technologielenkung in Richtung Gaskraftwerke vergrößert Abhängigkeiten und damit Preisrisiken durch geopolitische Ereignisse, bremst Innovationen im Strommarkt und erschwert durch steigende Stromkosten betriebliche Klimaneutralität. Anstelle reduzierter Stromkosten für die Breite der Wirtschaft durch eine Senkung der Stromsteuer für alle, legt die Politik jetzt nochmals eine neue Umlage obendrauf. Dies vergrößert die Wettbewerbsnachteile des Standorts Deutschland.“ Effizienter und günstiger als Subventionen für neue Gaskraftwerke wäre eine Pflicht für Stromversorger, Stromlieferungen am Markt abzusichern. So lasse sich Versorgungssicherheit technologieoffen zu den geringsten Kosten für die Wirtschaft gewährleisten.
Der Think Tank Ember und die Initiative Klimaneutrales Deutschland weisen darauf hin, dass das Gesetz die Weichen dafür stellt, ob kosteneffiziente, saubere und wettbewerbsfähige Technologien zum Einsatz kommen oder langfristige Importabhängigkeiten von fossilen Energieträgern verstetigt werden. „Batteriespeicher senken die Energiekosten, stabilisieren die Netze und ermöglichen eine stärkere Nutzung heimischer erneuerbarer Energien. Damit die Gesamtkapazität von Speichern im System wachsen kann, braucht es einen fairen Zugang zu Kapazitätsausschreibungen und einen verlässlichen politischen Rahmen“, sagt Beatrice Petrovich, Senior Analystin bei Ember. Clara Mewes, Referentin für Wissenschaft, Daten und Analyse bei der Initiative Klimaneutrales Deutschland, ergänzt: „Wir sehen eine stark wachsende Nachfrage nach Batteriespeichern bei Kommunen und Privathaushalten. Jetzt geht es um die richtigen Rahmenbedingungen, dass aus Investitionsplänen auch Realität werden kann – im Sinne von Kosteneffizienz, Flexibilisierung und Versorgungssicherheit.“
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