Bundesnetzagentur billigt Verweigerung von Netzanschluss für Batteriespeicher

Eine Beschlusskammer der Behörde hat jüngst eine Entscheidung öffentlich gemacht. Sie lehnte einen Antrag auf ein „Besonderes Missbrauchsverfahren“ eines Batteriespeicher-Investors gegen einen Verteilnetzbetreiber zu unbegründet ab, weil es die Begründung für die Verweigerung des Netzanschlusses für ausreichend hielt. Eine Entscheidung, die bei Juristen auf Unverständnis stößt. Es wird als „Freifahrtschein für Netzbetreiber“ bewertet.
Bundesnetzagentur, Hauptsitz, Bonn
Die Entscheidung der 6. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur stammt vom 30. März und ist in dieser Woche veröffentlicht worden. | Foto: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat in dieser Woche ihre Entscheidung für ein „Besonderen Missbrauchsverfahren der BESS Germany 1 GmbH gegen die Edis Netz GmbH nach § 31 EnWG wegen der Ablehnung eines Netzanschlussbegehrens für eine Batteriespeicheranlage“ veröffentlicht. Die Entscheidung der Beschlusskammer 6: Sie lehnte den Antrag vom Speicherinvestor, BESS Germany 1 GmbH, ab. Zwar stufte die Beschlusskammer den Antrag als zulässig ein. Hielt ihn zugleich aber für unbegründet.

Der Speicherinvestor hatte die Überprüfung des Verhaltens vom Verteilnetzbetreiber Eon Edis im Fall eines Netzanschlussbegehren für einen großen Graustromspeicher beantragt. Diesen hatte die Eon-Tochter abgelehnt, auch mit einer reduzierten Leistung. Die Bundesnetzagentur hielt die Ablehnung des Speichers mit Hinweis auf das Risiko von Versorgungsengpässen durch den Netzbetreiber für ausreichend und plausibel.

Bei Rechtsanwälten stößt die Veröffentlichung der Bundesnetzagentur auf großes Unverständnis. Als „kaum nachvollziehbar“ bewertet Christian Ertel, Rechtsanwalt von Taylor Wissing, die Entscheidung. „Wo kommen wir da hin, wenn es dem Gesetzgeber zukünftig offen steht, mit einer kleinen Formulierung in der Präambel darüber zu entscheiden, wie das Gesetz zuvor hinsichtlich des Anwendungsbereiches auszulegen war“, schreibt er auf Linkedin. Dies bezieht sich darauf, dass die Bundesnetzagentur die KraftNAV auch vor der Gesetzesänderung Ende 2025 nicht auf große Batteriespeicher anwendbar gewesen sein soll. Das erste Netzanschlussbegehren für das Projekt stammte von Ende 2024.

Zum anderen sieht die Beschlusskammer auch keinen Verstoß gegen die Vorschriften auf Paragraf 17 EnWG. Die Verweigerung des Netzanschlusses sei demnach ausreichend begründet gewesen. Der Netzbetreiber argumentierte mit dem Risiko von Versorgungsengpässen im Netzgebiet. Auch mit perspektivischen Netzausbau hielt er den Netzanschluss des geplanten Graustromspeichers für nicht darstellbar. Auch dass in diesem Fall kein flexibler Netzanschlussvertrag von Seiten des Netzbetreiber angeboten worden sei, hielt die Bundesnetzagentur für nicht fehlerhaft. Sie verwies auf das Gesetz, wonach diese flexiblen Netzanschlussvereinbarungen angeboten werden können, aber nicht müssen.

„Auch die Ansichten zu der Begründungstiefe sind erschreckend und begründen letztlich ein Freifahrtschein für Netzbetreiber, Anschlussanfrage mit Floskeln und nicht nachprüfbaren Behauptungen abzulehnen“, schreibt Ertel auf Linkedin zu diesem Aspekt. Rechtsanwalt Heiko Lange von Aecoute Rechtsanwälte, der den Anlagenbetreiber in dem Fall vertritt und die Entscheidung auf Linkedin teilte, schrieb noch, dass dieser nun sein Anliegen mit einer Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf weiterverfolgen könne. Ob es dazu kommt oder nicht, schrieb er nicht.

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Kommentare

Frank Blechinger
May 26, 2026

Da sind sich die Fossilen einig. Verhindern und bremsen wo es nur geht. Hier E.on, in der Nordsee Total und BP, welche zuerst auf Windparks bieten, und jetzt die Flächen unter fadenscheinigen Argumenten zurückgeben wollen. Alles m.E. nur um EE so lange wir möglich auszubremsen und die eigenen (über-)Gewinne zu sichern.

Olga Mückl
May 26, 2026

Für mich sieht es so aus als würde EON schon immer gegen regenerative Energien intervenieren. EON hat 2018 meine genehmigte PV-Anlage auch nicht ans Netz genommen. Als ich in Landshut beim Bayernwerk Netz anrief erfuhr ich, daß meine Anlage schon als angeschlossen eingetragen ist, was nicht der Fall war. Ein Service Techniker von der Netzargentur aus Landshut hat sie dann in Betrieb genommen.

Damals dachte ich mir noch nicht viel, weil EON ja sehr viel Arbeit hat und angeblich nicht rumkommt. Erst 2025 als mir ein Bekannter erzählte, er hatte ziemlich Probleme mit EON wegen eines Gerichtsverfahren. Da sein Zähler bereits über 1 Jahr rückwärts lief, weil seine Anlage nicht in Betrieb genommen wurde. EON hat dann das Verfahren verloren, da gesetzlich eine genehmigte PV-Anlage innerhalb 6 Wochen nach Fertigstellung in Betrieb genommen werden muss.

Kann ja alles Zufall sein, aber Zweifel kommen mir da schon.

Jörg Obergefell
May 26, 2026

Am 30. 05. besteht in Hamm die Gelegenheit, anlässlich der Kundgebung (Greenpeace, BUND…) Widerstand sichtbar zu machen ! Der gequirlte Unsinn der Ministerin kann nicht länger hingenommen werden.

Hans-Peter Rombach
May 25, 2026

Ist ja klar, Speicher verringern die Produktion von fossilem Strom, somit die Gewinne der großen Konzerne.
Aber bei Reiche und Co. brauchen sie sich keine Sorgen zu machen.

Jürgen Multrus
May 24, 2026

Skandalös wie hier die Zukunftsfähigkeit unseres Landes boykottiert wird.

Alexander
May 24, 2026

Alexander hat den gordischen Knoten nicht mit neuen Gesetzen gelöst.

Anonymous
May 23, 2026

Ist e.off, oder?

Christian Lanters
May 23, 2026

So langsam wird klar warum ein Grüner Habeck Vertrauter Chef der Bundesnetzagentur bleiben darf. Der tanzt nach Reiches Pfeife. Wahrscheinlich haben seine Verwandten jetzt lukrative Posten bei EON. Typisch grüner Filz.

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Andreas Scholz
May 23, 2026

Interessant, was eine Partei für schwere Traumata bei erwachsenen Männern auslöst. Diese eine Partei ist dann einfach an allem Schuld. Völlig egal, wie absurd konstruiert die „Beweise“ sind.

Ähnliches lösen auch Regenbogenfahnen, Elektroautos und Greta Thunberg aus. Psychologen werden wirklich reich in Deutschland.

Dr. Jörg Heuer
May 23, 2026

Naja, die Beschlußkammer hat entschieden, wer weiß schon wie lange die Beamten dort schon im Amt sind. Das hat mit dem Kurzzeitminister Habek sicher nichts zu tun. Wahrscheinlich wird es das Oberlandesgesicht richten. Auf der Ebene sitzen Juristen von andern Kaliber.

Güsewell
May 22, 2026

Eigentlich müssten alle Energiekonzerne gesetzlich verpflichtet werden ausreichend Speicher, auch Pumpspeicherwerke sind Speicher, für Windkraft und PV-Anlagen aufzubauen und sie müssten für jedes abgeschaltete Windrad und jede abgeschaltete PV-Anlage Verweigerungskosten zahlen.
In den gefluteten Tagebauen hätten vor der Flutung Pumpspeicherwerke mit doppelten Ringstrukturen errichtet werden können ohne Beeinträchtigung des Uferbereiches. Aber das wäre ja Verringerung des kurzfristigen Gewinnes.
Die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung bis zum Endlager für radioaktives Material sind im Atomstrom einzurechnen und nicht vom Steuerzahler extra zu erbringen, so wird es wohl der teuerste Strom und nicht die sprudelnde Geldquelle der Betreiber.

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Gernot
May 26, 2026

So ist es. Wir haben in §4 EEG gesetzlich genau definierte Ziele für den Ausbau von Photovoltaik und Onshore-Wind. Im Windenergie-auf-See-Gesetz haben wir gesetzlich definierte Ziele für den Ausbau der Offshore-Windkraft. Obwohl Batterien in den letzten 2 Jahren drastisch billiger geworden sind, gibt es nach wie vor überhaupt kein Ziel, keinen Plan, keine gesetzlich verankerte Strategie für den Batteriezubau. Die Verteilnetzbetreiber lehnen alle Projekte ab. Die Politik und neuerdings auch die BNA unterstützen sie dabei.

Wir bräuchten bis 2030 mindestens 500 GWh Batteriekapazität und bis 2040/45 mindestens 5.000 GWh eher 10.000 GWh. Dagegen brauchen wir kein einziges neues Gaskraftwerk.

Gerhard Masemann
May 23, 2026

Die Wirtschaftsministerin wird es freuen, dieser Zukunftsverweigerin.

J. Heise
May 23, 2026

Völlig richtig! Netzbetreiber müssen gesetzlich verpflichtet werden … und es muss alles (!) getan werden, um die Speicherkapazitäten zu erhöhen. Hierzu können auch Pumpspeicherwerke sehr gut beitragen (wie seit langen Jahren das PSW in Geesthacht.
Und falls Netzbetreiber dies nicht können (wollen), müssen diese die Unmöglichkeit beweisen!
Und zum Thema Atomstrom: NEIN DANKE! Never ever! Wer auch nur über eine Wiederauflage von Atomstrom nachdenkt, sollte verpflichtet werden zu erklären, wer die Kosten einer Sicherung und Rückholungund von 126.000 Atommüllfässern und generell einer sicheren Endlagerung trägt – doch wohl nicht die Steuerzahler!!!