Ministerrat der EU beschließt höheres Erneuerbaren-Ausbauziel von 45 Prozent bis 2030

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Die novellierte Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) ist beschlossene Sache. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Europäischen Union  (Coreper) hat die Neugestaltung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie bestätigt. Der Abstimmung sind knapp zwei Jahre Verhandlungen auf allen EU-Ebenen vorausgegangen. Parlament und Kommission haben dem Paket bereits Ende März zugestimmt. Die neue Richtlinie ist somit rechtsverbindlich festgelegt worden.

Anhebung der Ausbauziele

Zu den wichtigen Instrumenten des Pakets zählt eine Verdopplung des Ausbauziels von erneuerbaren Energien. Mit der Entscheidung verabschiedete der Rat eine neue Zielmarke von 45 Prozent erneuerbare Energien am Endenergiebedarf bis 2030 angesetzt. Für den Weg dorthin soll es verbindlich Sektorenziele geben. Bei RED II lag das EU-Ziel bei 32,5 Prozent.

Um das Ziel zu erreichen, müssen in der EU jedes Jahr Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 100 Gigawatt Leistung installiert werden. Die Steigerung bei der Installationsgeschwindigkeit untermauere die in Deutschland angehobenen Ausbauziele, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Man erwarte einen regelrechten Boom von Investitionen, sagt Robert Habeck (Grüne), Bundeswirtschafts- und -klimaschutzminister.

Verbindliche Sektorziele auf EU-Ebene

Die gesetzliche Verbindlichkeit von RED III sorgt auch für einen Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärme- und Transportsektor. Im Gebäudesektor soll im Neubau der Wärmebedarf zu 49 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das Ziel soll pro Jahr um 0,8 Prozent steigen – nach 2025 soll es pro Jahr sogar um 1,1 Prozent steigen.  Auch im Verkehr wurde das Erneuerbaren-Energien-Ziel von 14 auf 29 Prozent. Im Verkehr wurde auch die strittige Frage geklärt, ob E-Fuels aus Atomstrom auf die Sektorziele angerechnet werden sollen. Derartige Kraftstoffe dürfen zwar hergestellt werden, sie zählen jedoch nicht als Beitrag zum Sektorziel im Verkehr.

In der Industrie soll bis 2030 der verbrauchte Wasserstoff zu 42 Prozent „grün“ sein. Bis 2035 soll der Anteil auf 60 Prozent steigen. Allein in Deutschland wären dann 41 bis 83 Terawattstunden grüner Wasserstoff im Jahr notwendig. Was genau grüner Wasserstoff bedeutet, ist jetzt auch rechtlich festgehalten. Dabei muss der Elektrolysestrom zusätzlich ans Netz gehen, und muss gleichzeitig mit dem Verbrauch der Elektrolyseure im selben Netzgebiet verbraucht werden. Die Definitionen von Zusätzlichkeit, Gleichzeitigkeit und der Herkunft von Wasserstoff, wie von der Kommission im Februar beschlossen, ist, seit dem Wochenende ebenfalls Gesetz. Die Kommission beschloss diese Definition per Delegiertenakt, bei dem Rat und Parlament hätten Einspruch erheben können. Das blieb aus und die Frist ist verstrichen. Somit gilt die Beschlusslage von Ende Februar.

Schnellere Genehmigungen vereinbart 

„Für mich ist ganz zentral, es geht nicht nur um Ziele, sondern auch um Maßnahmen“, sagte Habeck. „Darum habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir viele der Genehmigungsbeschleunigungen für Erneuerbare-Energien-Projekte, auf die wir uns in der Energiekrise 2022 geeinigt haben, nun verstetigt und dauerhaft fortgeschrieben haben. Genehmigungen kommen schneller, Planungen werden beschleunigt. Daher freue ich mich, dass die Europäische Union die Kraft hat, solch einen Erfolg für die erneuerbaren Energien zu ermöglichen.“

Teil der RED III  ist eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. In der EU-Notfallverordnung wurde im vergangenen Jahr festgehalten, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien zum Projekt von überragendem öffentlichen Interesse gehoben wurde. Damit gelten maximale Genehmigungszeiten von maximal 12 Monaten. Außerdem können spezielle Vorranggebiete ausgewiesen werden, bei denen auf Projektebene keine zweite Umwelt und Artenschutzprüfung vorgenommen werden muss.

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