Bundeskabinett bringt Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg

Wie schon bei der Vorstellung der Eckpunkte sind nun auch die Reaktionen auf den Kabinettsbeschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz überwiegend kritisch. Zu den negativen Aspekten gehören demnach vor allem die längere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, steigende Heizkosten und die Verschleppung fälliger Modernisierungen im Gebäudebestand.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird bald im Bundestag beraten. | Foto: Pixabay/Paul Steuber

Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, wird das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) in wenigen Monaten das bisherige unter dem Begriff Heizungsgesetz bekannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Am Mittwochvormittag hat das Bundeskabinett den Entwurf auf den Weg gebracht. Die Pläne von Union und SPD sehen vor allem vor, dass der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleibt. Außerdem soll die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien wegfallen und durch die sogenannte Bio-Energietreppe ersetzt werden, die eine schrittweise Beimischung klimaneutraler Brennstoffe vorsieht – ab 2029 mindestens 10 Prozent und bis 2040 voraussichtlich 60 Prozent.

Schon als die Koalitionsfraktionen im Februar die Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz vorstellten, waren die Reaktionen durchwachsen. Wenig verwunderlich also, dass auch nach dem Beschluss des Bundeskabinetts kritische Stimmen überwiegen. „Mitten in einer fossilen Energiekrise verlängert die Bundesregierung mit diesem Gesetz die Abhängigkeit von Öl und Gas beim Heizen – das macht Deutschland unsicherer, schadet dem Klima und treibt viele Haushalte in die Kostenfalle“, sagt Greenpeace-Energieexpertin Mira Jäger. Aus ihrer Sicht hat die Koalition vor der fossilen Lobby kapituliert. Zudem zerstöre die Abschaffung der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen das Vertrauen und die Planungssicherheit bei Verbrauchern, Handwerk und Industrie. Sie appellierte an die Abgeordneten von SPD und Union im Bundestag, „diesen klimapolitischen Irrsinn zu stoppen und beim Ausstieg aus fossilen Heizungen zu bleiben“.

Laut Christian Handwerk, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, bedeutet das reformierte Gesetz vor allem einen Kurswechsel in der deutschen Wärmepolitik. „Auf den ersten Blick klingt das nach mehr Freiheit für Verbraucher. Der Knackpunkt für neue Öl- oder Gasheizungen wäre jedoch, dass Biobrennstoffe teuer sind und auch andere Nebenkosten wie Netzentgelte und der CO2-Preis merklich steigen dürften. Was nach 2040 mit fossilen Heizsystem geschehen soll, lässt der Gesetzes-Entwurf dabei komplett offen.“ Handwerk rät, beim Einbau einer neuen Heizung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben die jeweils beste Variante im Hinblick auf langfristige Kosten, Klimaschutz und Energiesicherheit zu wählen. Oft sei das die Wärmepumpe, auch in mäßig sanierten Gebäuden. Aus Sicht des LEE NRW stellt das Gebäudemodernisierungsgesetz keinen gelungenen Fahrplan für eine erfolgreiche und sozial-gerechte Wärmewende dar.

„Mit dem Gesetz schlägt die Regierung einen fossilen Irrweg zugunsten der Gaslobby ein“, so BUND-Vorsitzender Olaf Bandt. Dabei müsse Deutschland auf ökologischen Modernisierungskurs gehen und könne nur mit Erneuerbaren, Energieeffizienz und einem sparsamen Umgang mit Ressourcen krisenfest werden. Dagegen markiere das neue Gebäudemodernisierungsgesetz einen Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibe die Heizkosten in die Höhe. Zudem werde mehr Effizienz im Gebäudebereich weiter verschleppt und die nötige weitreichende Modernisierung von Gebäuden finde so nicht statt. „Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, diesen fossilen Rollback zu stoppen und eine soziale Sanierungsoffensive für Gebäude auf den Weg zu bringen“, so Bandt.

„Hausbesitzern wird mit der Bio-Treppe vorgegaukelt, dass Gas- und Ölheizungen nach wie vor eine gangbare Alternative sind“, so Naturstrom-Vorständin Kirsten Nölke. Dabei sei sie zu unambitioniert, um die verbindlichen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie einzuhalten, und bürde ihnen zugleich das Risiko massiv steigender Heizkosten auf. Dass ältere Gas- und Ölheizungen im Bestand unbegrenzt weiter mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, sei ein unverständlicher Rückschritt. Die theoretische Freiheit, die das Gesetz eröffnet, gehe zudem klar zulasten der Orientierung.

Als „handwerklich schlecht gemacht und klimapolitisch gefährlich“ bezeichnet DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz den GmodG-Entwurf. „Wir fordern ein Gesetz, das Klimaneutralität ernst nimmt, Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich schützt und die europarechtlichen Vorgaben umsetzt. Wir werden rechtlich nichts unversucht lassen, um das Gebäudemodernisierungsgesetz in seiner jetzigen Form zu stoppen.“

Aus Sicht von Carsten Rolle, BDI Co-Bereichsleiter Energie, Mobilität und Umwelt, ist das Gebäudemodernisierungsgesetz „besser als sein Ruf und ein wichtiger Schritt, um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen.“ Entscheidend sei die Verlässlichkeit beim Heizungsrecht und das Zusammenspiel aus Ordnungsrecht, Förderung und CO2-Bepreisung. „Das Gesetz schafft Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert haben, und gibt damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor“, so Rolle.

BDEW-Chefin Kerstin Andreae appelliert, aus den Änderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes nun „einen konsistenten und investitionssicheren Transformationsrahmen zu machen. Dafür müssen Dekarbonisierungspfad, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung ein Gesamtbild zeichnen.“ Positiv sei, dass das Gesetz zentrale Leitplanken der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) aufgreife. „Insbesondere die Einführung des Zielbildes der Nullemissionsgebäude, Regelungen zur Nutzung von Solarenergie sowie die Anpassung der Anforderungsgrößen schaffen mehr Planungs- und Investitionssicherheit“, so Andreae.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die geplante Vereinfachung beim Einsatz von Solarthermie-Anlagen, übt jedoch Kritik am Einfrieren der CO2-Bepreisung. Der für 2027 geplante Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne liege deutlich unter den tatsächlichen Gesundheits-, Umwelt- und Klimafolgekosten fossiler Energien. Durch das Ausbremsen der CO2-Bepreisung werde ein zentrales Klimaschutzinstrument geschwächt. Zudem fordert der BSW-Solar Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren. Insbesondere müsse der Nachweis solarer Deckungsanteile vereinfacht werden. Maßgeblich für die Bewertung sollte künftig der tatsächliche Wärmeertrag eines Kollektors sein und nicht mehr dessen Fläche.

Die Meldung wurde im Laufe des Tages um Statements ergänzt.

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Kommentare

Irmgard Riedle
May 18, 2026

Hilfe, ich brauche Aufklärung. Ab wann und für wen gilt die Beimischungspflicht von Biobrennstoffen?
Ich habe es so verstanden, dass nur NEU eingebaute Gas- und Ölheizungen davon betroffen sein sollen. Wenn ich noch eine funktionierende Heizung dieser Kategorie besitze und somit noch einige Jahre diese Brennstoffe beziehen möchte, wie weiß das Gasrohr, ob es mir Biogas liefern muss, oder nicht? Fährt dann der Öllieferant mit 2 unterschiedlichen LKWs seine Touren (das ließe sich noch machen) und wie kontrolliert jemand, ob der Lieferant mir Öl mit oder ohne Beimischung in den Tank füllt? Muss ich dem Umweltbundesamt meine Ölrechnung vorlegen? Wie gut, dass wir den Bürokratieabbau vorantreiben, ich freue mich.
Liebe Grüße und bitte nicht falsch verstehen, sobald meine Heizungen ihre Funktion einstellen kommen Wärmepumpen zum Einsatz.

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Tom Iltmann
May 18, 2026

Die Quoten und vor allem, wie es berechnet wird, ist (noch) nicht Gegenstand des Gesetzes. Wahrscheinlich, weil auch keine Antworten hat. Ist aber der jetzigen Regierung anscheinend egal, da das Ganze nach ihrer Regierungszeit startet und Reiche dann wieder in die Privatwirtschaft geht.
Früher gab es ein Heizungsgesetz, welches schlecht erklärt wurde. Jetzt gibt es eines, welches unerklärbar ist.

Michael
May 15, 2026

Der Einfamilienhauseigentümer kann entscheiden, der Mieter nicht. Also kauft der Vermieter billige Gasheizung und der Mieter zahlt das teure Gas. (bei Öl nicht anders). Und beim Gas zahlen die letzten Nutzer noch die gesamte Infrastruktur. Auch mit Biogas.
Aber das alles kann sich kaum ein Bundespolitiker/in im Eigenheim vorstellen ….
Die positivsten Kommentare loben das Gesetz nicht inhaltlich, sondern eigentlich nur, dass die Unsicherheit was rauskommt aufhört. Schon irgendwie traurig.

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RGS
May 15, 2026

Na ja! Auch die Situation für Vermieter oder Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften ist unterschiedlich.
Immer höhere Nebenkosten mindern auch die Zahl der Mieter, die sich das noch leisten können. Die CO2 Kosten teilen sich jetzt schon Mieter und Vermieter. Auch Vermieter haben steigende Kosten.
Unzufriedene und zahlungsunfähige Mieter möchten Vermieter auch nicht.
Vermieter oder Eigentumswohnungsbesitzer müssen auch das Kapital haben, um in Erneuerbare zu investieren. Viele mit einer oder zwei Wohnungen haben das nicht. Auch das ist Realität.

Und die Immobilien-Fonds (z.B. Sparkassen, Volksbanken, Pensions- und Rentenkassen) , die Wohnungen im Bestand haben, haben auch kein Geld um groß in den Bestand zu investieren, denn sie zahlen aus den Erträgen der Immobilien bisher Zinsen und Renten der Anleger. Die können ihren Anlegern nicht sagen jetzt gibt es statt 10% nur noch 2% Zinsen für 10 Jahre.

Auch der Wohnungsneubau findet nicht mehr statt, weil kein ausreichende Rendite mehr möglich ist.

RGS
May 14, 2026

Das GmodG bewirkt dass allen Hausbesitzern klar wird, dass die Luftwärmepumpe die billigere Heitung sein wird über die Jahre gerechnet.
In UK gab es die Kampagne dass alle Gasheizungen künftig mit Wasserstoff betrieben werden können und und erzählt die Regierung nun das Märchen, dass alle Gasheizungen mit Biogas und Ölheizungen mit Pflanzenöl betrieben werden und schreiben das sogar gesetzlich vor.
Man kann aktuell schon mit 100% Biogas heizen. Bei der EWS Schönau kosten aktuell 22.000 kWh Biogas 400€/Monat = 4800€/Jahr.
Hat schon mal jemand im Wirtschaftsministerium ausgerechnet wieviel Biogas wir bräuchten um 10-60% Biogasanteil bereitzustellen und was das kosten würde bei aktuellen Preisen?
6000 kWh Wärmestrom kosten beispielsweise bei den EWS Schönau aktuell ca. 1800€/Jahr = 150€/Monat.
Ich glaube es gibt mehr Einfamilienhausbesitzer:innen die rechnen können.
Aktuell sehe ich bei mir im Ort wöchentlich neue Wärmepumpen vor den bestehenden Einfamilienhäusern stehen.
Gut so!

HD
May 13, 2026

Naja, diesen Sommer werden, wenn’s blöd kommt, ~ 10 % der Flüge storniert (genau: der Kapazitäten fehlen), das ist Ansage des Flughafenverbandes vom 09.05.2026. Nunja, es sieht nicht so gut aus am persischen Golf.

Lernen durch Schmerzen scheint wohl die einzig wirksame Medizin zu sein.

Achja, ehe ich’s vergesse: Habeck hat natürlich Schuld. Und Baerbock sowieso.