EU-Klimagesetz soll Klimaneutralität bis 2050 rechtsverbindlich festschreiben

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In ihrem „European Green Deal“ hat die EU den künftigen Klimaschutzkurs der Europäischen Union skizziert. Den konkreten Rahmen soll das EU-Klimagesetz darstellen, das die EU-Kommission am heutigen Mittwoch offiziell präsentieren will. „Mit diesem Rechtsakt wird das im europäischen Grünen Deal verankerte Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft in Europa bis 2050 in einem Gesetz festgeschrieben“, so die Europäische Kommission auf ihrer Webseite. Weiter heißt es: „Der Rechtsakt gewährleistet, dass alle EU-Politikbereiche zu diesem Ziel beitragen und alle Wirtschaftszweige und Gesellschaftsgruppen ihren Teil beisteuern.“

Kurz vor der offiziellen Präsentation ist ein Entwurf des Klimagesetzes durchgesickert. Auf den offiziellen Text müssen sich die Mitgliedstaaten noch einigen – möglichst bis Oktober, denn im November findet die UN-Klimakonferenz in Glasgow statt. Dort sollen alle Vertragsstaaten des Pariser Klimaabkommens überarbeitete Klimapläne für das nächste Jahrzehnt sowie eine Langfriststrategie bis 2050 vorlegen.

Das geplante Klimagesetz sieht vor, dass in der EU ab 2050 die Menge an Treibhausgasen, die der Atmosphäre entzogen wird, größer ist als die ausgestoßenen Emissionen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen laut Klimagesetz alle Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen – genaue Vorgaben macht das Gesetz allerdings nicht. Zudem soll die EU ihr Klimaziel bis 2030 erhöhen: Das bisherige Ziel, bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 40 Prozent Treibhausgase einzusparen, soll möglicherweise ab September 2020 auf 50 bis 55 Prozent erhöht werden. Wie diese Vorgabe umgesetzt werden soll, will die EU-Kommission erst später darlegen. Die Fortschritte der Mitgliedstaaten will die Kommission dem Klimagesetz zufolge erstmals bis zum 30. September 2023 bewerten und danach alle fünf Jahre. Wenn Mitgliedstaaten die EU-Klimaschutzziele untergraben, sollen Sanktionen verhängt werden können. Und sollte sich abzeichnen, dass die Maßnahmen für die Klimaneutralität bis 2050 nicht ausreichen, soll die EU-Kommission zudem ab 2030 nachsteuern dürfen.

Kritik an dem durchgesickerten EU-Klimagesetz regte sich schnell. Beispielsweise haben zwölf Mitgliedstaaten in einem Brief an die EU-Kommission gefordert, die neuen Ziele für 2030 so schnell wie möglich vorzulegen, spätestens im Juni. Unterzeichnet wurde der Brief von Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien und Schweden. Deutschland gehört nicht zu den Unterzeichnern.

Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe bleibt das geplante EU-Klimagesetz weit hinter den Erwartungen zurück. „Die Kommission hat die Chance verpasst, verbindliche Zwischenziele festzulegen und eindeutig klimaschädliche Praktiken, wie die Förderung einer fossilen Infrastruktur, zu beenden“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Neben dem Ziel der Klimaneutralität sei die einzig große Neuerung eine weitreichend neue Kompetenz der Kommission, ab 2030 klimapolitische Zwischenziele zu bestimmen. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssten aus dem Vorschlag jetzt ein zukunftsfähiges Klimagesetz machen.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie sieht in dem EU-Klimaschutzgesetz zwar den überfälligen gesetzlichen Rahmen, um die EU-Länder auf Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu verpflichten. „Leider fehlt aber ein wichtiger Meilenstein bis dahin: eine ambitionierte Zielsetzung für 2030, die für das Erreichen der Paris-Klimaziele unabdingbar ist und für die Verhandlungen auf dem UN-Klimagipfel in Glasgow im November gebraucht wird“, so BEE-Präsidentin Simone Peter. Der Schlüssel, um das Netto-Null-Emissionsziel im Jahr 2050 zu erreichen, seien die erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung sei gefordert, die deutsche Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr zu nutzen, um für eine beschleunigte Energiewende in Europa zu werben sowie hemmende Deckel und Bremsen bei den Erneuerbaren zu entfernen. Zudem müssten endlich verbindliche Ausbaupfade für das Ziel von 65 Prozent bis 2030 definiert werden.

Als Enttäuschung bezeichnete der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt das geplante EU-Klimaschutzgesetz. „Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bei der Vorstellung ihres Green Deal die Klimaschutz-Ambitionen der Europäischen Union mit der Mondlandung verglichen. Doch statt des großen Schritts für die Menschheit bleibt es bei zaghaftem Getrippel“, so Bandt. Der Entwurf enthalte nicht viel mehr als das bekannte Bekenntnis Europas zu Klimaneutralität bis 2050. Zudem sei es ein Armutszeugnis, dass die EU Entscheidungen über Nachbesserungen ihres ungenügenden Klimaziels bis 2030 durch langwierige Studien in den Herbst verschiebt. Bandt: „Wenn von der Leyen beim Klimaschutz so weitermacht, dann gibt es eine Bruch- statt einer Mondlandung.“

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