Rückschritte und Regulierungslücken im Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes

Deutsches Forscherteam optimiert Betrieb von Wärmepumpen in Mehrparteienhäusern mit Maschinellem Lernen

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Die Verbände der Erneuerbaren-Energien-Branche müssen auf Zack sein. Während seit längerem bereits Eckpunkte zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (Heizungsgesetz) vorlagen, schickte das Bundeswirtschaftsministerium am vorigen Dienstag (5. Mai) seinen 166-seitigen Referentenentwurf in die Anhörung und erwartete eine schnelle Rückmeldung aus der Branche. Sie hatte nur sechs Tage Reaktionszeit. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat am Montag seine Stellungnahme vorgelegt und weist auf Rückschritte und Regelungslücken hin, die Geschäftsführer Martin Sabel zufolge Gebäudeeigentümern zu wenig Investitionssicherheit bieten.

„Die Biotreppe endet, ohne die letzte Stufe auszudeklinieren“, mahnt er beispielsweise. Im Entwurf ist vorgesehen, dass neu eingebaute Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ab 2029 mit 10 Prozent Biogas beziehungsweise Bioöl zu befeuern sind. Die Quote steigt bis 2040 schrittweise auf 60 Prozent an und verweist ansonsten auf die Klimaziele, wonach Deutschland bis 2045 klimaneutral sein soll. Die Zielerreichung erscheine aber fraglich, wenn 2040 noch viele in Betrieb befindliche Gas- und Ölheizungen nur mit 60 Prozent erneuerbaren Energieträgern heizen müssten, schreibt der BWP.

Dem Verband zufolge fehle derzeit auch die Klarstellung, was für die etwa eine Million seit 2024 installierten Gas- und Ölheizungen gelte. Für sie sollten weiterhin die Anforderungen zum Zeitpunkt der Installation maßgeblich sein. Das bedeutet, dass sie spätestens ab 2029 Biomasse-Tarife abschließen müssten. „Ohne diese Klarstellung entstünden unmittelbar Vorzieheffekte, wenn Gebäudeeigentümer irrtümlich davon ausgehen, dass das nicht mehr gilt.“ Dass die Vorgabe weiter gelten soll, hatten die Regierungsfraktionen in einer Fragestunde im Februar bestätigt.

Wärmepumpe als Feigenblatt?

Kritik regt sich auch in Bezug auf die Hybrid-Heizungen, bei denen in der Regel eine Wärmepumpe und ein Spitzenlastkessel für besonders kalte Tage gemeinsam betrieben werden. Die Kombination soll künftig als Erfüllungsoption an die Stelle der Biotreppe treten, was der Verband grundsätzlich begrüßt. Jedoch gebe es bislang keine Vorgabe zur Leistungsdimensionierung oder dem tatsächlichen energetischen Beitrag der Wärmepumpe. Im Prinzip könnte auch eine sehr kleine Wärmepumpe oder sogar eine Luft-Luft-Wärmepumpe wie eine Klimaanlage die Vorgabe erfüllen, sofern sie während der Heizperiode dauerhaft im Betrieb sei. Darüber hinaus ließe sich der tatsächliche Einsatz in der Praxis kaum kontrollieren.

Nur für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude sei vorgesehen, dass eine fachkundige Person bestätigt, dass die Wärmepumpe tatsächlich einen dem Niveau der Biotreppe entsprechenden Beitrag leistet.

Bürokratieaufwand steigt

Der Bundesverband Wärmepumpe bezweifelt, dass die angepriesene Technologieoffenheit tatsächlich dazu führt, dass Gebäudeeigentümer die für ihr Gebäude wirtschaftlich und technisch sinnvollste Lösung bestellen. Daher sei die vorgesehene Aufhebung der verpflichtenden Beratung vor der Installation von Heizungsanlagen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden „nicht nachvollziehbar“. Die verhältnismäßig einfache 65 Prozent-Anforderung des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes werde nun durch verschiedene neue Varianten ersetzt, die nicht nur von der Technik des Heizgerätes, sondern von Tarifmodellen und Betriebsweisen abhängen, die zusätzliche Nachweispflichten nachziehen müssten. Auch die Kosten der Entscheidung seien aus heutiger Sicht nur schwer abschätzbar, da die Verfügbarkeit und die Preise des künftig benötigten Biogases noch gar nicht feststünden.

Auch für Vermieter setze der Entwurf kaum Anreize, alte Heizungen vorzeitig zu tauschen. „Als Verantwortlicher in einer Wohnungsgenossenschaft würde ich den alten Erzeuger so lange reparieren, wie es geht“, sagte Hendrik Erhardt, Leiter Public Affairs bei Stiebel Eltron und Sprecher Ressort Politik beim BWP. Die neue Regelung sei nicht auf einen schnelleren Austausch angelegt. Vermieter sollen sich künftig bei neuen zentralen fossilen Wärmeerzeugern und beim Einbau von Gas-Etagenheizung die Kosten für die Netzentgelte, die Biogasanteile und die CO2-Abgabe mit den Mietern teilen.

Die Gesetzesänderung komme zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Wärmepumpenabsätze wieder sehr positiv entwickeln, sagt Sabel. So sei der Absatz 2025 um 55 Prozent auf 299.000 Geräte gestiegen. Am Gesamtheizungsmarkt lagen die verkauften Wärmepumpen zuletzt bei 48 Prozent und auch das erste Quartal 2026 sei sehr positiv verlaufen. „Nur durch den konsequenten Einsatz von Wärmepumpen schaffen wir überhaupt eine Realisierbarkeit des Gesetzes“, erläuterten die Sprecher, da die Verfügbarkeit der Biobrennstoffe noch gar nicht sichergestellt sei.

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