Nach der Verabschiedung im Parlament wird das Gesetz voraussichtlich im Herbst in Kraft treten. Verbände und Organisationen fordern weiterhin Nachbesserungen, um Photovoltaik-Mieterstrommodelle wirklich attraktiv zu machen.
Ein aktueller Bericht der Haleakala-Stiftung zeigt Wege zur dezentralen Energieversorgung auf. Dafür sei unter anderem ein Paradigmenwechsel nötig, der bereits von vielen Energiekonzernen und Stadtwerken befürwortet wird. Ein „zentralistischer Reflex“ halte Vor-Ort-Strom derzeit aber noch in der Nische, heißt es in dem Bericht.
Die Bundesregierung hätte Photovoltaik-Mieterstrommodellen einen wahren Schub verleihen können. Mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf lässt sie nach Ansicht der Grünen großes Potenzial liegen, wie auch eine IÖW-Kurzstudie zeigt. Ein Entschließungsantrag mit Änderungswünschen der Partei dürfte angesichts der Mehrheit von Union und SPD bei der Abstimmung dennoch durchfallen.
Nach der Anhörung der Experten hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestages den aktuellen Gesetzentwurf noch leicht angepasst. Er sieht nun vor, dass der Zuschlag auch für Photovoltaik-Anlagen auf Nachbarwohngebäuden gezahlt wird, sofern ohne Netznutzung Mieter mit dem Solarstrom versorgt werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt das Gesetz an sich, sieht zugleich viel verschenktes Potenzial. Am Donnerstag soll es im Bundestag verabschiedet werden.
In der öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages ist über den Gesetzentwurf diskutiert worden. Zahlreiche Vertreter sehen weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf, damit Photovoltaik-Mieterstrom wirklich wirtschaftlich wird und in den Städten Einzug hält. Eine Forderung ist etwa die Gleichstellung von Mieterstrom mit Photovoltaik-Eigenverbrauch. Vertreter von BDEW und VKU warnen dagegen eher vor einer „Drei-Klassen-Gesellschaft“.
Aufgrund hoher Netzentgelte und einem eher niedrigen Durchschnittseinkommens würde in den östlichen Bundesländern Mieterstrom die Haushalte besonders entlasten. Polarstern hat bei der Sanierung von Gebäuden in Dresden erste Projekte realisiert und setzt verstärkt auf die Kombination aus Photovoltaik-Anlage, Speichersystem und Blockheizkraftwerk.
Eine Photovoltaik-Anlage mit 20 Kilowatt Gesamtleistung versorgt demnächst 30 Wohneinheiten eines Mietshauses mit Solarstrom. Obwohl es keine Abnahmepflicht gibt, haben sich alle Bewohner für den Photovoltaik-Strom entschieden.
Im Bericht des Verbands werden zehn politische Änderungen gefordert, um neue Geschäftsmodelle für Photovoltaik-Anlagen zu ermöglichen. Im Vordergrund steht für Solarpower Europe dabei, die Finanzierungen für den Solarsektor zu erleichtern, aber auch rückwirkende Belastungen für Photovoltaik-Anlagenbetreiber zu vermeiden.
Voraussichtlich noch in diesem Jahr soll die Förderung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen kommen. Das Bundeswirtschaftsministerium hält weiter an seinem geplanten Zuschlag fest. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßte die Entscheidung in Berlin, verlangt allerdings weitere Nachbesserungen. Nach Ansicht der Grünen springt die Bundesregierung mal wieder zu kurz. Der BDEW wiederum fürchtet höhere Netzentgelte zu Lasten vieler Mieter.
Nach einer Umfrage wollen zwei Drittel der Mieter vor Ort erzeugten Strom. Der Hamburger Ökostrom-Anbieter sieht daher dringend Handlungsbedarf. Am Mittwoch wird das Bundeskabinett voraussichtlich den Entwurf zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen auf den Weg bringen, der noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll.