Lichtblick sieht große Unterstützung für Photovoltaik-Mieterstrom

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Grafik LichtBlick Mieterstrom-Umfrage66 Prozent der befragten Mieter können sich vorstellen, Mieterstrom zu beziehen. Nur 17 Prozent würden sich dagegen entscheiden, wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „YouGov“ im Auftrag von Lichtblick zeigt. Die Umsetzung dieser Projekte ist momentan aber rechtlich schwierig. Voraussichtlich am Mittwoch will das Bundeskabinett in Berlin allerdings den Gesetzentwurf zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom auf den Weg bringen.

Nach Erkenntnisses des Hamburger Ökoenergie-Unternehmens ist nicht die Akzeptanz in der Bevölkerung, sondern die fehlenden Erneuerbaren-Anlagen die bislang größte Hürde für die Etablierung von Mieterstrom. Die Umfrage habe gezeigt, dass in 82 Prozent der Mietwohnungen keine entsprechenden Anlagen installiert seien, um Ökostrom vor Ort zu erzeugen: Nur zwölf Prozent der befragten Mieter hätten angegeben, dass bei ihnen beispielsweise Blockheizkraftwerke oder Photovoltaik-Anlagen vorhanden seien. Nur vier Prozent der befragten Mieter hätten angegeben, dass sie Mieterstrom beziehen. An der Befragung im April 2017 nahmen 2017 Personen teil, darunter 1371 Mieter.

„Um das Potenzial von 3,8 Millionen Wohnungen, die für Mieterstrom in Deutschland laut einer Studie vom Bundeswirtschaftsministerium in Frage kommen, voll auszuschöpfen, müssen in den kommenden Jahren rund 370.000 Solaranlagen installiert werden“, so Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft bei Lichtblick. „Das sind lohnende Investitionen und ein wichtiger Impuls für die Energiewende. Mieterstrom entlastet auf lange Sicht das EEG-Konto.“

Lichtblick hat in Deutschland bereits verschiedene Mieterstromprojekte umgesetzt, darunter auch ein Großprojekt im Berliner Stadtteil Hellersdorf. „Seit 2013 setzen wir uns dafür ein, dass Mieterstrom gesetzlich geregelt wird. Bislang mussten alle Projekte einzeln unter anderem mit Netzbetreibern abgestimmt werden, da es keine einheitlichen Rahmenbedingungen gab“, so Lücking. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums könnte nun für Klarheit gesorgt werden. Es sei „ein wichtiges Signal für den Mieterstrom-Markt“.

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