Münchner Wohnen und die Stadtwerke München haben das Projekt gemeinsam realisiert. Etwa 1000 Haushalte können damit nun Solarstrom vom eigenen Dach beziehen.
Das Start-up hat eine Lösung entwickelt, mit der Wohnungsgenossenschaften Mieter einfacher mit Solarstrom versorgen können, ohne in die übliche regulatorische und administrative Komplexität klassischer Mieterstrommodelle zu geraten.
Die Wohnungsbaugenossenschaft Treptow-Nord bietet mehr als 3.100 Haushalten Mieterstrom an, mit unterschiedlichen Preisen für Solar- und Netzstrom. Eine Auswertung von WBG-Mieterstrompartner zeigt, dass Kunden gegenüber dem Grundversorger-Tarif rund 250 bis 550 Euro im Jahr sparen können. Das Angebot ist aber auch günstiger als alle anderen, konventionellen Tarife.
In einer Studie hat das Institut der deutschen Wirtschaft aufgezeigt, dass sich kleine und mittlere Mieterstromprojekte nicht mehr rechnen werden, wenn die Einspeisevergütung aus dem EEG gestrichen werden sollte. Alternativen wie die Direktvermarktung könnten den Wegfall nur begrenzt kompensieren.
Der TAB-Dschungel lichtet sich: Mit der vollständig überarbeiteten VDE-AR-N 4100 gelten bundesweit einheitliche technische Bedingungen für Netzanschlüsse in der Niederspannung. Für Mieterstrom-Projekte in 2,9 Millionen Bestandsgebäuden könnte das ein entscheidender Schritt sein – also genau für das Segment, in dem bislang die größten messtechnischen und wirtschaftlichen Hürden lagen.
Verteilt auf mehr als 80 Dächern von Gebäuden, die zu der Wohnungsbaugenossenschaft Treptow Nord gehören, hat das Hamburger Unternehmen die Photovoltaik-Anlage installiert. Nun bietet es den Bewohnern den Solarstrom vom eigenen Dach mit einem speziellen Tarif an, der etwa 30 Prozent unter dem Grundversorgerpreis liegen soll.
Die Umsetzung von Photovoltaik-Projekten für dezentrale Energieversorgung hängt ganz wesentlich davon ab, ob der jeweilige Netzbetreiber sie unterstützt oder behindert. Das Bündnis Bürgerenergie will deshalb einschlägige Erfahrungen mit Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sammeln und auswerten. Auch die anstehenden Regelungen zum Energy Sharing sind Thema der Umfrage.
„Smart Mieter“ heißt das neue Angebot, das Betreibern von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung ein Komplettpaket für Konzeption, Montage und Betrieb der Messtechnik bieten soll.
Retrospektive 2025: Ein BGH-Urteil vom Mai hat Mieterstromprojekten und anderen Photovoltaik-Konzepten eine unsichere Rechtsposition beschert. Der Entwurf der Bundesregierung zur EnWG-Novelle geht hierauf aber nicht ein. Union und SPD haben in letzter Minute zumindest eine provisorische Regelung eingebaut. Überzeugend ist die aber nicht.
Aus unserem Magazin: In Berlin hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Photovoltaik-Anlage auf gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit einem virtuellen Summenzählermodell umgestellt. Das Projekt zeigt, wie sich komplexe Abrechnungen softwarebasiert lösen lassen und welche Hürden Netzbetreiber und Betreiber überwinden mussten.