Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zu Photovoltaik-Mieterstrom

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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen verabschiedet. „Mit der Förderung von Mieterstrom beteiligen wir die Mieter direkt an der Energiewende“, verspricht Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD), aus deren Haus der Gesetzentwurf stammt. Darin vorgesehen ist die Einführung eines Mieterstrom-Zuschlags. Je nach Größe der Photovoltaik-Anlage soll er zwischen 2,75 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde liegen. Der von den Mieter nicht direkt verbrauchte Solarstrom werde ins Netz eingespeist und vergütet, heißt es dazu. Gleichzeitig stelle der Entwurf sicher, dass die Mieter auch künftig ihren Stromanbieter frei wählen könnten und von der Förderung tatsächlich profitierten. Er enthalte Vorgaben an die Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Mieterstrom.

Nach einem Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es ein Potenzial für Mieterstrom bei bis zu 3,8 Millionen Wohnungen. Bislang rechneten sich Mieterstrommodelle aufgrund der rechtlichen Vorgaben für die meisten Vermieter aber nicht. „Diese Lücke schließen wir jetzt, in dem wir einen Mieterstromzuschlag einführen. Das wird das Angebot für Mieterstrom beleben, Mieter profitieren davon und der Ausbau der Stromerzeugung aus Solarenergie wird beschleunigt“, so Zypries weiter. Voraussichtlich noch in diesem Jahr sollen Photovoltaik-Mieterstrommodelle mit dem neuen Gesetz förderfähig werden. Mieterstrom umfasse dabei Strom, der in einem Blockheizkraftwerk oder in einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher – insbesondere Mieter – in diesem Wohngebäude geliefert werde, heißt es aus dem Ministerium.

Einen Schub für Photovoltaik-Mieterstrom erhoffen sich auch jene Unternehmen, die bereits erste Projekte umgesetzt haben. „Die Direktförderung wird der Mieterstrom-Nachfrage noch einmal einen ordentlichen Impuls bringen“, sagt etwa Florian Henle, Geschäftsführer des Mieterstrom-Dienstleisters Polarstern. Allein die Aussicht auf eine Förderung habe seit Ende vergangenen Jahres die Nachfrage spürbar angeschoben. Polarstern habe mehr als 60 Projekte in der Planung, sagt Henle weiter. Dabei gehe es um Modelle, von denen zwischen 20 bis hin zu mehreren hundert Mietern profitieren sollen.

Ähnlich sind die Hoffnungen bei IBC Solar mit Blick auf den verabschiedeten Gesetzentwurf. „Er ist ein guter erster Schritt. Wenn das Mieterstromgesetz jetzt auch vom Bundestag verabschiedet wird, können endlich auch Mieter in breitem Umfang vom attraktiven und sauberen Sonnenstrom profitieren. Dann würde die Photovoltaik auch endlich flächendeckend in die Städte kommen“, sagte Vorstandschef Udo Möhrstedt. Sein Unternehmen hat in Kooperation mit Stadtwerken bereits verschiedene Mieterstrom-Anlagen realisiert. Nach Ansicht von IBC Solar sollte die Bundesregierung jedoch auf die jährliche Deckelung der Förderung von Photovoltaik-Mieterstromanlagen von 500 Megawatt verzichten.

BSW-Solar und Grüne fordern Nachbesserungen

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte die Entscheidung aus Berlin. „Der Kabinettsbeschluss bestärkt unsere Hoffnung, dass noch in dieser Legislaturperiode wichtige Hemmnisse für solare Mieterstromangebote fallen. Dann könnten endlich auch Mieter vom preiswerten Solarstrom direkt profitieren. Das wäre ein wichtiger Schub für die Energiewende in den Ballungsräumen und ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Der Verband hofft darauf, dass mit dem neuen Gesetz viele Stadtwerke und Wohnungsunternehmen verstärkt Dachflächen in Innenstädten für Photovoltaik erschließen und attraktive Mieterstromtarife anbieten würden.

Derzeit sei der größte Hemmschuh für Photovoltaik-Mieterstrommodelle, dass diese mit der vollen EEG-Umlage von 6,88 Cent pro Kilowattstunde belastet würden. Mit dem geplanten Mieterstrom-Zuschlag werde dies zumindest teilweise kompensiert. Nach Ansicht des BSW-Solar müssten allerdings noch einige Nachbesserungen vorgenommen werden, damit Photovoltaik-Mieterstrom „tatsächlich zum Standard im Neubau und Bestand“ werde. Der Verband erneuerte seine bereits zuvor geäußerte Forderung, dass Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Andernfalls wäre der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten für diese unverhältnismäßig, wenn sie etwa Mieter einer Einliegerwohnung mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen wollen, wie es beim BSW-Solar als Begründung hieß.

Zudem müsse in der geplanten Regelung auch die Definition des „räumlichen Zusammenhangs“ eingearbeitet werden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum solarer Mieterstrom nur förderwürdig werden solle, wenn er auf dem gleichen Gebäude geerntet wird, in dem der belieferte Mieter wohnt oder arbeitet. Es müsse auch die Möglichkeit bestehen, dass Vermieter Dächer „eines benachbarten Gebäudeensembles“ für die Solarstrom-Versorgung nutzten.

Genau an diesen Punkten setzt auch die Kritik der Grünen am Gesetzentwurf an, die hinter dem Entwurf auch ein wahltaktisches Manöver der Bundesregierung vermuten. Mit dem geplanten Mieterstromgesetz springe diese wie so oft zu kurz, kommentierte Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Grünen, die Verabschiedung des Entwurfs. „Die Bundesregierung will eine Förderung von Mieterstrom nur innerhalb eines Hauses ermöglichen. Die Versorgung eines ganzen Häuserblocks ist hingegen nicht vorgesehen. Damit schauen die Bewohner von Häusern ohne geeignete Dachfläche weiter in die Röhre. Zudem verweigert die Regierung Gewerbebetrieben die Teilhabe am Mieterstrom“, sagt Verlinden. Für die Öffnung des Mieterstrommodells auf diese Bereiche wollten sich die Grünen nun im parlamentarischen Verfahren einsetzen. Zudem müssten die „vorgesehenen steuerlichen und bürokratischen Hürden für Kleinanlagen und Wohnungsbaugenossenschaften“ aus dem Gesetz gestrichen werden.

BDEW fürchtet steigende Netzentgelte

Kritik an dem geplanten Photovoltaik-Mieterstromgesetz kommt dagegen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Dieser fürchtet eine stärkere finanzielle Belastung für viele Haushalte durch die Befreiung von Photovoltaik-Mieterstrom von den Netzentgelten. „Auf keinen Fall darf es zu einer Umverteilung der Lasten und zu sozialer Ungerechtigkeit führen. Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf würde aber genau das bewirken: Wenige privilegierte Haushalte würden von den Netzentgelten befreit werden, während viele andere draufzahlen“, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Nach Berechnungen des Verbands wäre vor allem in Städten mit einer hohen Anzahl geeigneter Mietwohngebäude sowie Regionen mit verhältnismäßig hohen Netzentgelten mit einem deutlichen Anstieg der Netzentgelte zu rechnen. Angesichts der Einsparmöglichkeiten bei Netzentgelten und den weiter geplanten Befreiungen von Konzessionsabgaben, Stromsteuern und KWKG-Umlage wäre das Mieterstrommodell dort besonders attraktiv. Am Beispiel Berlin rechnet der BDEW vor, dass im Fall der Nutzung von 20 Prozent der geeigneten Wohngebäude für Mieterstrommodelle ein Anstieg des Netzentgeltgrundpreises von mehr als 13 Prozent drohe. In Hamburg oder Schwerin wäre dagegen mit einem etwas moderateren Anstieg zu rechnen. Auf dieser Grundlage kommt der BDEW zu dem Schluss, dass die Mehrheit der Mieter nicht von dem Gesetz profitieren würden, sondern Mehrbelastungen beim Strompreis finanzieren müssten.“ Das Ziel ‚Akzeptanzsteigerung‘ wird die Politik mit diesem Konzept beim Gros der Bevölkerung gewiss nicht erreichen. Ganz abgesehen davon, dass es sich nicht in eine konsistente Energiepolitik eingliedert“, so Kapferer weiter.

Als Alternative zum Entwurf schlägt der BDEW vor, dass der Bau von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Mietwohngebäuden ausschließlich über das EEG gefördert werden sollte. Dazu könnte ein vereinfachtes Ausschreibungsverfahren organisiert werden.

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