Meyer Burger hat sich mit einer Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern auf eine Fristverlängerung bei der gewährten Brückenfinanzierung geeinigt. Es sei eine Änderungsvereinbarung unterzeichnet worden, wonach die Fazilität erst am 21. Februar fällig werde, teilte das Schweizer Photovoltaik-Unternehmen am vergangenen Freitag mit. Die Änderungsvereinbarung stehe noch unter dem Vorbehalt weiterer Verlängerungen bei einstimmiger Zustimmung.
Den Fristaufschub will Meyer Burger nutzen, um die laufenden Merger- und Akquisitions- (M&A)- Prozess voranzutreiben. So würden aktuell Gespräche mit ausgewählten Interessenten, die indikative Angebote unterbreiteten, weitergeführt, um schnellstmöglich zu einem verbindlichen Angebot zu gelangen. „Da die Fazilität am 21. Februar 2025 fällig ist, wird Meyer Burger bei der Beurteilung der Angebote sowohl Wertaspekte als auch die Fähigkeit zur Durchführung einer vollständig finanzierten Transaktion berücksichtigen“, so das Unternehmen weiter.
Am 6. Dezember hatte Meyer Burger den Abschluss einer neuen besicherten Brückenfinanzierungsfazilität in Höhe von 39,48 Millionen US-Dollar – umgerechnet etwa 37,33 Millionen Euro – bekanntgegeben. Im Januar folgte dann die Verlängerung der Frist bis zum 14. Februar und die Erhöhung der Fazilität auf etwa 57,7 Millionen Euro. Zudem stimmten die Gläubiger zweier Anleihen kürzlich zu, die Fälligkeit bereits überfälliger Zinszahlungen auf den 28. Februar zu verschieben.
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