Senec ist derzeit weiter dabei seine Photovoltaik-Heimspeicher bei Kunden auszutauschen, die aus Sicherheitsgründen seit vielen Monaten nur mit eingeschränkter Kapazität und Leistung zur Verfügung stehen. Seit der Drosselung der Geräte im Jahr 2022, die infolge mehrerer Brände der Batteriespeicher erfolgte, ziehen immer wieder Endkunden vor Gericht. Nun gab es einen weiteren Fall vor dem Landgericht Bielefeld.
In diesem Fall verurteilten die Richter einen Händler der Senec-Heimspeicher zur Rückzahlung des Kaufpreises, wie die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mitteilte. Sie vertrat den Kläger vor Gericht. Das Urteil fiel demnach bereits am 23. Januar (Az.: 9 O 212/24). Die Richter sahen in der „Kapazitätsreduktion einen erheblichen Sachmangel“, so die Kanzlei. Damit könne der Kläger vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Senec-Händler müsse den Kaufpreis von 19.161,62 Euro nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des mangelhaften Speichers sowie des Erweiterungsspeichers zurückzahlen, so die Richter.
Der Kläger hatte nach Angaben der Kanzlei eine Photovoltaik-Anlage mit Heimspeicher „Senec.Home V3 hybrid duo“ sowie Wallbox und Erweiterungsspeicher bei dem Händler erworben. In welchem Jahr, schrieb die Kanzlei nicht dazu. Nach der Drosselung der Speicherkapazität auf 70 Prozent durch Senec forderte der Kläger das Unternehmen demnach mehrfach auf, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Dies blieb erfolglos. Nach dem Urteil waren die von Senec angebotenen Kulanzzahlungen nicht ausreichend.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt mehrere Senec-Käufer deutschlandweit und erreichte bereits vergleichbare Urteile vor anderen Landgerichten.
Auf Nachfrage von pv magazine erklärte eine Senec-Sprecherin zum vorliegenden Fall: „Das von Ihnen angesprochene Urteil ist uns bekannt und wir haben dagegen bereits Berufung eingelegt – somit ist es aktuell auch nicht rechtskräftig.“ Das Leipziger Unternehmen ist seit einigen Monaten dabei, die gedrosselten Photovoltaik-Heimspeicher gegen neue Lithium-Eisenphosphat (LFP)-Speicher zu tauschen. Diese gelten hinsichtlich der Brandgefahr als sicherer. „Mit Blick auf den Feldaustausch haben bereits über 50 Prozent der betroffenen Kunden neue LFP-Module oder Speicher erhalten und wir sind zuversichtlich, den Tausch bis Sommer dieses Jahres abschließen zu können“, so die Senec-Sprecherin weiter. Bis zum Jahresende 2024 tauschte das Unternehmen etwa 5000 Heimspeicher im Monat kostenlos bei den Kunden aus. Die Gesamtkosten für die gesamte Tauschaktion schätzt Senec auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag.
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Bis man sich hier gerichtlich einigt bzw. ein Präzedenzfall geschaffen ist, ist die Hardware ohnehin Elektro-Schrott. Selbst wenn man die Speichermodule allesamt tauscht hat man ein technisch veraltetes Produkt (Lade- bzw. Entladeleistung mikrig, kein Notstrom, etc. pp.) für einen viel zu hohen Preis (war zur damaligen Zeit eben so). Im Prinzip für alle Beteiligten ein Griff ins Klo.
Leider ist das Vertragsverhältnis ziemlich kaputt. Ein Händler verkauft einen Speicher, der im Nachgang durch den Hersteller abgeschaltet bzw. gedrosselt worden ist. Und nun soll der Händler dafür gerade stehen. So weit, so schlecht. Wie kann es nun aber sein (laut obigem Text), dass SENEC selbst in Berufung geht und damit die Rechtskräftigkeit des Urteils untergräbt?
Gerichte verhalten sich bei neuerer Technik immer noch so, wie zu Anfang der Bundesrepublik – als Richter, welche selbst nicht auto-mobil waren -also Null eigene Praxis-Erfahrung hatten- ihre rein persönliche (also teils unqualifizerte) Auffasung von rechtlich zu würdigenden Verkehrs-Situtionen in Urteile manifestierten !
Ich meine also zu diesem -und ähnlichen- „Erfahrungs-Mangel-Urteteilen“ von deutschen Gerichten „im Zusammenhang mit grünen Energien“:
Man -also die Gerichte- sollten nicht nur !sondern müssten!- bei deren Urteilsfindung mit berücksichtigen, dass es sich um neueste Techniken handelt
teils noch in Kinderschuhen
aber aus notwendiger Energiewende bereits in die Praxis entlassen.
Was rein juristisch heisst, dass bei neuester Technik, die -politisch gewollt- bereits in fortgeschrittenen Entwicklungs-Stadium vermarktet wird- etwaige „Mängel“ eines Produkts derart billigend in Kauf zu nehmen sind
dass ein Recht auf angemessene und beiderseits zumutbare Nachbesserung
Vorrang haben !muss!
vor 100%-tigem Austausch – bzw 100%-tigen Schadens-Ersatz ! ! !
Wenn ein Hersteller ein Produkt auf den Markt bringt, gehe ich als Kunde davon aus, dass es ohne Mängel ist und voll funktionsfähig. Warum soll ich als Kunde in Kauf nehmen, dass ein Produkt nicht einwandfrei ist, weil die Technologie noch neu ist und noch in den Kinderschuhen steckt? Dann wäre es ja nur fair, auch nicht den vollen Preis dafür zu bezahlen. Im Artikel steht ja auch, dass der Kunde auf mehrmaligen Hinweis und Forderung einer Nachbesserung keine Rückmeldung bekam. Dann hat er ja auch jedes Recht, dass fehlerhafte Produkt zurückzugeben, denn der Hersteller hatte seine Chance auf Nachbesserung welche er nicht nutzte.
Was ist das denn für eine Meinung? Ich als Kunde habe überhaupt nichts billigend in Kauf zu nehmen. Der Kunde hat für ein entsprechenden Speicher 100 Prozent bezahlt und hat damit auch Anspruch auf 100 Prozent Leistung des Speichers. Da muss man nicht einmal Jurist sein, dass sagt einem schon der normale Menschenverstand. Sie bezahlen doch beim Bäcker auch nicht den vollen Preis für ein ganzes Brot, wenn Sie vom Bäcker dafür nur ein halbes Brot erhalten !?
Besten Dank für den interessanten Bericht.
Wir haben auch einen Rechtsstreit gegen einen Händler beim LG Bielefeld laufen. Im Oktober 2023 wurde eine Störung am Senec Hybrid V3 (Totalsusfall gemeldet, die vom Händler ignoriert wurde und auf die Problematik mit den Speichermodulen verwiesen. Im Juli 2024 wurde nach Eröffnung des Prozesses die Störung bearbeitet (defekte MCU) . Da die Speichermodule mittlerweile tiefenentladen waren, wurde erneut auf den geplanten Austausch verwiesen. Im Januar 2025 wurden die Speichermodule getauscht, mit dem Ergebnis, dass die Anlage mit Systemfehler erneut ausser Betrieb genommen wurde. Folgetermin zur Störungsbehebung ist offen, dass Gerichtsurteil soll in Kürze getroffen werden.
Zur „gesetzlich gesichert erwartbaren Qualität von technischen Produkten“:
Wir sind uns wohl darüber einig, dass die Anforderungen an jedes technische Produkt naturgemäss nicht höher sein können, als dem jeweils aktuellen Stand der Technik entspricht ?!
Die „naturgemässe Fortentwicklung neuer technischer Produkte “ basiert überwwiegend darauf, dass sich erst einmal Käufer mit überdurchschnittlich hohem Einkommen mit interessanter neuer Technik schmücken – und deren Kinderkrankheiten als naturgegeben problemlosest hinnehmen können.
Wenn dann die Kinderkrankheiten genügend im Griff – und auch die Herstellung zu allmählich normal akzeptablen Preisen laufen kann – wird das neue Produkt „für Otto Normalverbraucher“ qualitativ und finaziell akzeptabel.
Ein relativ neues Problem für uns alle entstand rein aus politischen Motivationen und Zwängen.
Siehe sowohl Corona als auch Elektromobilität als auch grüne Energien:
Die Politik pushte -insbesondere im letzten Jahrzehnt- per Förderungen, Subventionen, gesetzlichen Vorgaben und Zwängen ungewöhnlich häufig „Verfahren und Techniken“ , die (technisch und naturwissenschaftlich gesehen) noch längst nicht marktreif waren.
Manche Hersteller machten sich an den sicher erwartbaren negativen Folgen „mitschuldig“, indem diese den erzielbaren wirtschaftlichen Erfolgen absoluten Vorrang gaben.
Andre Industrien (Beispiel Automobil) mussten sich den politischen Zwängen beugen.
Den „Schaden“ teilen sich nun Industrien und „die einfachen Leute“ – während unsre Politiker es schaffen,
„sich im Hintergrund zu halten“.
Man / ich kann also nur hoffen, dass eine neue Generation Politiker aus dem schnellen , schadens-stiftenden Vorpreschen der heutige Politiker entsprechende Lehren zieht – und fähig wird, verantwortungsvoller mit neueren Techniken umzugehen.
Ich habe wirklich selten so einen Unfug gelesen….
Der Hersteller hat ein Produkt auf den Markt gebracht, welches gedrosselt werden musste. Wieso? Weil im normalen Zustand=volle Leistung Brandgefahr bestand und es auch zu Bränden gekommen ist.
Wenn jetzt ein Kunden einen Speicher mit 10 kWh kaufte hat der Speicher z. B. 8.000 Euro gekostet und die hat der Kunde auch bezahlt. Der Kunde hätte auch nur 6.800 oder 7.300 Euro zahlen können… aber Vertrag war: Speicher 10 kWh kostet 8.000 Euro.
Umgekehrt ergibt sich für den Hersteller die Verpflichtung, dann auch diese 10 kWh zu liefern, und nicht 7 kWh. Dies nennt sich „Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft“ und ist ein klarer Sachmangel. Wie man dann (Deiner Argumentation folgend) sagen kann: „Naja, ist ja auch ein neues Produkt, gibbet noch nicht so lange usw. ist absolut irrsinnig. Deine Rechtsauffassung ist die eines 8-jährigen Kindes.
Außerdem sei der Hinweis gestattet, dass andere Speicher anderer Hersteller aus dieser Zeit nicht abgeschaltet oder heruntergefahren wurden, nicht abgebrannt sind und nicht zu tausenden wegen eines Serienfehlers ausgetauscht wurden. Die gab und gibt es aber genauso lange wie Senec…
Wir haben auch einen Senec Stromspeicher der ist seit einem Jahr auf 70,% Reduziert ich finde das von Senec eine Unverschämtheit und man immer wieder
Vertröstet dass der Austauschen im 3.Quartal
Erfolgen soll wir glauben jetzt überhaupt nix mehr
Man sollte Senec verklagen
Was meinen Sie zu dieser Sache?
Ausserdem ist der Austausch längstens Überfällig.