Urteil: Senec-Händler muss neuen mangelfreien Photovoltaik-Heimspeicher liefern

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Seit etwa 2,5 Jahren kämpft Senec nun schon. Im März 2022 brannten die ersten Batteriespeicher, woraufhin diese zu großen Teilen zunächst abgeschaltet wurden. Später und nach weiteren Zwischenfällen, die zu Bränden führten, befinden sich tausende Systeme im sogenannten Konditionierungsbetrieb und können maximal 70 Prozent ihrer Leistung nutzen. Mittlerweile hat der Leipziger Anbieter von Photovoltaik-Heimspeichern begonnen, die betroffenen Systeme zu tauschen und setzt dabei auf die als sicherer geltende Litium-Eisenphosphat-Technologie.

Doch in den vergangenen 2,5 Jahren haben sich viele verärgerte Kunden schließlich auch an Rechtsanwälte gewandt. Nun gibt es ein weiteres Urteil. So haben die Richter am Landgericht Frankfurt am Main einen Senec-Händler zur Neulieferung eines mangelfreien Stromspeichers verurteilt (Az.: 2-31 O 77/24), wie die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mitteilte, die den Kläger vertrat. Das Urteil erfolgte am 19. September. Es ist vorläufig vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig, da noch Berufung eingelegt werden kann, wie es von der Kanzlei hieß.

Zum Fall selbst: Der Kläger habe im Frühjahr 2022 eine Photovoltaik-Anlage mitsamt dem Speicher „Senec.Home V3 hybrid Duo“ erworben. Kurz nach dem Kauf hatte Senec den Photovoltaik-Heimspeicher per Fernzugriff abgeschaltet und anschließend in seiner Leistung gedrosselt. „Der Kläger litt aufgrund dieser Maßnahmen unter einer erheblichen Reduzierung der Speicherkapazität seines Geräts. Auch Entschädigungsangebote seitens Senec reichten nicht aus, um die Schäden vollständig auszugleichen“, heißt es von der Kanzlei zum vorliegenden Fall. Da Senec „keine mangelfreie Lösung anbot“, habe sich der Kunde zur Klage entschlossen. „Im Kern ging es um die Neulieferung eines mangelfreien Stromspeichers.“

Die Richter stellten in ihrem Urteil schließlich fest, „dass der Stromspeicher des Klägers einen Sachmangel aufweist, da die Leistungsfähigkeit dauerhaft auf 70 Prozent gedrosselt wurde“. Dies sei „eine erhebliche Einschränkung“ und entspreche somit nicht den vertraglichen Anforderungen. Die Drosselung der Speicherkapazität auf 70 Prozent stelle eine unzumutbare Einschränkung der Funktionsfähigkeit des Speichers dar. Den Versuch von Senec, dies mit Kulanzzahlungen auszugleichen, bewerteten die Richter nach Angaben der Kanzlei als unzureichend. Sie verpflichteten den Senec-Händler, „ein neues, mangelfreies Gerät zu liefern“.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat sich darauf spezialisiert, Verbraucherrechte gerichtlich durchzusetzen. Im Fall von Senec könnten wohl bei vielen weiteren Kunden Gewährleistungsansprüche – wie sie im vorliegenden Fall geltend gemacht wurden – vorliegen. Dazu biete die Kanzlei eine kostenlose Erstberatung an.

„Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für alle betroffenen Senec-Kunden. Es zeigt deutlich, dass Verbraucher das Recht auf mangelfreie Produkte haben – selbst bei technischen Geräten, die sich über Jahre im Einsatz befinden“, hieß es von der Kanzlei zum Urteil. „Die von Senec angebotenen Kulanzzahlungen reichen bei weitem nicht aus, um den Schaden und die Nutzungseinschränkungen zu kompensieren.“

Vor einem Monat meldete Senec, dass es seit Ende Juli bereits 5000 der betroffenen Photovoltaik-Heimspeicher bei Endkunden getauscht habe. Das Ziel sei, bis zum Jahresende etwa die Hälfte der Batteriespeicher gegen das neue Modell zu tauschen. Dies betrifft Systeme der Modelle „V2.1“, „V3“ oder „Home 4“, die mit Batteriemodulen einer bestimmten Generation ausgestattet sind. Wieviele Heimspeicher insgesamt getauscht werden müssen, veröffentlichte Senec bisher nicht.

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