Union will offenbar für Solarspitzen-Gesetz im Bundestag stimmen

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„Es ist ein wichtiges Signal für die Wirtschaft und die Energieversorgung, dass die Union auf unsere Initiative hin bereit ist, zentrale wirtschafts- und klimapolitische Gesetzesvorhaben im Bundestag abzuschließen“, erklärten am Montagmorgen die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Julia Verlinden und Sven-Christian Kindler. Zu verschiedenen Themen der Wirtschafts-, Energie- und Klimapolitik hätten die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Einigung erzielt, womit die Gesetze wohl noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar, wahrscheinlich noch in dieser Woche verabschiedet werden können.

Die Grünen benennen keines der Gesetzesvorhaben namentlich, die nun noch in Kraft gesetzt werden können. Eine entsprechende Anfrage von pv magazine blieb ebenfalls unbeantwortet. Auf der Tagesordnung des Bundestags für diese Woche sind die offenen Gesetzesvorhaben bis zum Montagnachmittag noch nicht zu finden; sie wird allerdings fortlaufend aktualisiert.

Unter den geeinten Vorhaben zwischen SPD, Grünen und Union scheint auch das sogenannte „Solarspitzen“-Gesetz, das Teil einer kleinen Energierechts-Novelle ist. Dies ist von verschiedenen Seiten aus der Branche zu hören und die Grünen-Fraktionsvize schreiben: „Die Solarenergie übernimmt zukünftig mehr Verantwortung und fügt sich Schritt für Schritt mit Hilfe von Digitalisierung noch besser in unsere Stromnetze ein.“ In dem Gesetz ist unter anderem vorgesehen, dass neue Photovoltaik-Anlagen künftig bei negativen Strompreisen keine Vergütung mehr erhalten, wobei die betreffenden Stunden an die 20-jährige EEG-Förderzeit angehängt werden sollen. Zudem ist in dem Entwurf die Schaffung von massentauglichen Prozessen vorgesehen, um die Direktvermarktung auch für kleinere Photovoltaik-Anlagen wirtschaftlich zu machen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hatte Mitte Januar eine schnelle Annahme des Gesetzes empfohlen.

Daher begrüßte der BSW-Solar auch die Einigung. Photovoltaik decke inzwischen fast 15 Prozent des Strombedarfs. „Mit den aktuellen Änderungen im Energierecht erfolgen notwendige Schritte zu ihrer weiteren Flexibilisierung und erfolgreichen Systemintegration. Weitere Hemmnisse für einen ambitionierten Ausbau der Solarenergie und Speicher und deren intelligente und bedarfsgerechtere Betriebsweise werden jetzt beseitigt“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Als Solarbranche tragen wir diese Änderungen verantwortungsbewusst mit, auch wenn damit einige Anpassungen und kommunikative Herausforderungen verbunden sind.“ Dazu gehöre auch der Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen, der größtenteils für die Betreiber kompensiert werde. Als wichtige Verbesserungen sieht der BSW-Solar die flexiblere Fahrweise von Speichern und die vorgesehenen Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von Solarstrom. Dabei sei es richtig, auf eine Pflicht der Direktvermarktung für Photovoltaik-Anlagen unter 100 Kilowatt zu verzichten, die im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehen war. Überfällig sei dagegen die Verpflichtung der Netzbetreiber zur sicheren Steuerung von Photovoltaik-Anlagen, so der Verband weiter.

Felix Dembski, Vice President Regulatory beim Batteriespeicherhersteller Sonnen, erklärte angesichts der Einigung und der wahrscheinlichen Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag: „Die Aufdach-Photovoltaik-Anlage muss jetzt sehr schnell erwachsen werden: Wer die volle EEG-Vergütung will, dessen Anlage muss zukünftig mit der Strombörse in Leipzig vernetzt sein.“ Dafür brauche es die Direktvermarktung und die intelligente Steuerung des Speichers.

Die Einigung zwischen SPD, Grünen und Union betrifft auch Regelungen zum Smart-Meter-Rollout. Hierbei sieht der BSW-Solar die vorgeschlagene Anhebung der Preisobergrenzen für intelligente Messysteme als kritisch an, da dies einseitig die Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen belaste. Entscheidend sei, dass es keine weiteren Verzögerungen beim Rollout der Steuerungstechnik gebe. Dies sei nicht zuletzt wichtig, damit die nun im Gesetzesentwurf für Photovoltaik-Neuanlagen vorgesehene übergangsweise Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent zeitnah wieder entfallen kann, so der Verband. Die Begrenzung greift, bis ein Smart Meter installiert ist.

Gegen diese Kappung regte sich zuletzt Widerstand. So wies die Deutsche Umwelthilfe darauf hin, dass davon besonders Volleinspeiseanlagen betroffen sind. Der BSW-Solar hat nachgerechnet und kommt zu folgendem Ergebnis: „Selbst bei Volleinspeiseanlagen in Südausrichtung ergäben sich durch die zur Spitzenkappung vorgesehene 60-Prozent-Grenze lediglich Abregelungsverluste von acht bis neun Prozent der eingespeisten Energiemenge.“ Mit einer intelligenten Beladung des Speichers, sofern vorhanden, ließe sich diese Regelung ohne Verluste überbrücken.

Auch beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sprach man nach der Einigung der Fraktionen davon, dass „wichtige Weichen für Energiewende und Versorgungssicherheit gestellt“ worden seien. „Insbesondere die Einigung in den Teilen der Energierechtsnovelle enthält relevante Maßnahmen zur Dämpfung von PV-Einspeisespitzen und damit zur Sicherstellung der Netzstabilität.  Auch die Neuausrichtung des Smart-Meter-Rollouts hin zu einem ‚Steuerungsrollout“ ist ein wichtiger Schritt für die sichere Netzintegration von erneuerbaren Energien“, sagte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.

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