Bei der Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Energie und Klimaschutz spricht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) für die Annahme des Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts aus, der temporäre Energie-Erzeugungsüberschüsse vermeiden soll. Der Verband empfiehlt, das sogenannte „Solarspitzen-Gesetz“ noch vor der Bundestagswahl zu beschließen – auch wenn damit Einschränkungen für die Photovoltaik verbunden sind, betont der BSW-Solar.
Nach Ansicht des Verbands enthält der Entwurf sinnvolle Bestimmungen, mit denen Photovoltaik-Anlagen kurzfristig noch stärker zur Systemsicherheit beitragen können. Zugleich würden die Netzbetreiber damit in die Lage versetzt, ihren Verpflichtungen zur sicheren Steuerung von Photovoltaik-Anlagen nachzukommen. Auch der der Speicherausbau werde befördert.
„Die Solar- und Speicherbranche ist sich ihrer Verantwortung als Innovationstreiber und wesentliche Säule der Energiewende bewusst“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Der Verband appelliere daher an die Abgeordneten des deutschen Bundestags, die „in weiten Teilen sachgerechten Gesetzesänderungen noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Denn die Veränderungen dienen auch dazu, die hohe gesellschaftliche und parteiübergreifende Unterstützung für den weiteren starken Ausbau der Solarenergie zu erhalten“, sagt Körnig.
Keine Vergütung für Neuanlagen bei negativen Preisen
Der Entwurf der Novelle sieht unter anderem vor, dass Neuanlagen künftig in Stunden mit negativen Strompreisen keine EEG-Vergütung erhalten. Im Falle einer angemessenen Kompensation ist dies nach Einschätzung des BSW-Solar für Anlagenbetreiber tragbar. Zudem soll unter anderem die Einspeisung nicht steuerbarer Neuanlagen am Netzverknüpfungspunkt begrenzt werden; steuerbare Anlagen sollen per „Anlagen-TÜV“ geprüft werden, ob die Steuerbarkeit tatsächlich gegeben ist. Mit der Novelle will die scheidende Bundesregierung darüber hinaus massentaugliche Prozesse in der Direktvermarktung schaffen, so dass diese auch für kleinere Photovoltaik-Anlagen wirtschaftlich wird.
Darüber hinaus enthält der Entwurf einen Passus, der den Einsatz von Solarspeichern am Markt ermöglicht, etwa zum Stromhandel. Der BSW-Solar begrüßt dies, da die Batterien so ihr volles Potenzial zur Systemintegration der Photovoltaik ausschöpfen könnten.
Auch der BDEW für die schnelle Annahme der Novelle
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) spricht sich für die Verabschiedung der Novelle noch in dieser Legislaturperiode aus. „Der Gesetzentwurf enthält wichtige Maßnahmen zur Dämpfung von PV-Einspeisespitzen und somit zur Sicherstellung der Netzstabilität“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Die zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode sei entscheidend, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern. „Dabei ist es wichtig, auf praxistaugliche und unbürokratische Lösungen zu setzen.“
Den Wegfall der EEG-Förderung bei negativen Strompreisen hält Andreae für sinnvoll, wenn nicht vergütete Strommengen später nachgeholt werden können. „Perspektivisch ist hier eine Weiterentwicklung hin zu einem echten Marktmengenmodell ohne Restriktionen notwendig“, so die BDEW-Vertreterin.
BEE begrüßt vorgesehene Überbauung von Netzanschlusspunkten
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) unterstützt die im Gesetzesentwurf enthaltenen Maßnahmen, um die Steuerbarkeit von Erneuerbaren-Energien-Anlagen zu erleichtern und den systemdienlichen Einsatz von Speichern zu ermöglichen. Auch die vorgesehene Überbauung von Netzverknüpfungspunkten findet die Zustimmung des Verbandes, da der Erneuerbaren-Netzanschluss damit effizienter und systemdienlicher gestaltet werden könne. „Der Anschlussprozess wird dadurch deutlich beschleunigt und die Netzinfrastruktur kann optimal genutzt werden“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter.
Viele Experten sehen in der sogenannten Überbauung von Einspeisestellen eine gute Möglichkeit, die Energiewende schneller und zudem günstiger voran zu bringen. Windenergie- und Solaranlagen arbeiten sehr häufig in einem mittleren Leistungsbereich und damit weit entfernt vom Limit, das der Netzverknüpfungspunkt setzt. Deshalb gibt es viel Spielraum, dort mehr Leistung anzuschließen und damit mehr Strom einzuspeisen. So könnte zum Beispiel über den Einspeisepunkt bestehender Windräder auch ein nachträglich installierter Solarpark Strom ins Netz leiten, selbst wenn die kumulierte Leistung der beiden Grünstrom-Kraftwerke die Kapazität des Anschlusses dann überschreitet.
Der Chef des Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Stefan Kapferer fordert ebenfalls vom Bundestag, das Gesetz schnell zu verabschieden. „Denn ganz egal, wer im Frühjahr 2025 dieses Land regiert: Er hat das Problem auf dem Tisch“, erklärte Kapferer in einem Interview mit der „Welt“.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Text am 15.1.25 um die Statements von BDEW und BEE ergänzt.
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„BSW-Solar empfiehlt Bundestag schnelle Annahme des Solarspitzen-Gesetzes“
Eigentlich kontraproduktiv.
Oder steht der PV Zubau auf der Kippe?
Man könnte aber auch sagen:
Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.
Es wird auf jeden Fall nach dem 23. Februar 25 mit BlackRockFritze nicht besser.
Der sogenannte „Anlagen-TÜV“ wird ein weiterer Sargnagel für Kleinanlagen sein. Die Aufgaben der Netzbetreiber wird an Dritte und die Kosten für die Bedenken der Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber weitergereicht.
Damit gibt es keine selbst Optimierung wie sie z.B. bei den Strom-Zählern besteht. Strom-Zähler werden statistisch geprüft und ersetzt. In diesem Zuge könnte der Messstellenbetreiber auch die Abschalteinrichtungen bei Bedarf prüfen.
Was? Ein Anlagen-TüV? Dem würde ich nicht die Tür auf machen. Wenn wir die Energiewende schaffen wollen, müssen wir den Bürgern schon vertrauen. Im Zweifel lieber Anreize setzen.
Die Stromspitzen gehören durch Anreize und Anlagen der Netzbetreiber kompensiert (die dafür jetzt schon sehr viel Geld von uns allen bekommen).
Ich hoffe die Politik macht hier gaaar nix, dann wird der Markt das schon selbst regeln in dem die Netzbetreiber einfach gezwungen sind Speicher zu bauen.
Bürokratie-Abbau ?
Man oben redet stets viel davon.
Man unten erfährt stetig das Gegenteil davon.
Gibt es Infos wie der Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen umgesetzt werden soll? Voraussetzung dafür wäre doch ein FUNKTIONIERENDES iMSys? Was passiert wenn das SMGW keinen Empfang hat und die technische Umsetzbarkeit nicht möglich ist? Hat man dann einfach Glück gehabt (und bekommt doch eine Verrgütung) oder Pech (und darf gar nicht einspeisen)?
Die Steuerbarkeit ist über den VNB geplant? Das SMGW kann bisher nicht steuern? Soll das über RSE (tote Technologie?!) erfolgen oder wird in einem Übergangsszenario auf die Steuerbarkeit verzichtet und die Einspeisung auf 50% reduziert?
Energiewirtschaftlich sind die Maßnahmen ggf. sinnvoll bzw. erforderlich, aber ist denn auch geklärt wie solche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können?
Den Gesetzentwurf kann man hier lesen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/142/2014235.pdf
Ja, bei Anlagen kleiner 100 kW entfällt die Vergütung erst sobald ein iMSys installiert ist. Das findet sich unter Artikel 4 (Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) 10. auf Seite 26 und 27 des pdf:
10. § 51 Absatz 1 und 2 wird folgt gefasst:
(1)„ Für Zeiträume, in denen der Spotmarktpreis negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert auf
null.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf
1. Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 100 Kilowatt für Zeiträume vor dem Ablauf
des Kalenderjahres, in dem die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestaltet wird, und
2. Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 2 Kilowatt für Zeiträume vor dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bundesnetzagentur die Festlegung nach § 85 Absatz 2 Nummer 12 getroffen hat.
Zur Ermittlung der Anlagengröße nach Satz 1 ist § 24 entsprechend anzuwenden.“
Zur Steuerbarkeit sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung des §9 EEG vor (Artikel 4 4. ab Seite 23). Demnach sollen alle Anlagen unter 100 Kilowatt in der festen Einspeisevergütung die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen solange noch kein intelligentes Messsystem installiert ist und auch über das iMsys gesteuert werden kann. Anlagen größer 25 kW weiterhin zusätzlich zu der 60%-Begrenzung „sicherstellen, dass Anlagen mit technischen Einrichtungen ausgestattet sind, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann“ (sprich wohl weiterhin Rundsteuerempfänger bis Steuerung über Steuerbox mit iMSys dann mal in der Praxis tatsächlich kommt oder so…).
Sonnige Grüße!
Der geplante Gesetzentwurf fördert die Klimaerwärmung. Im Wesentlichen sollen nach diesem Gesetz PV-Anlagen bei Überstrom abgeschaltet werden.
Abgeschaltete PV-Anlagen schädigen aber das Klima, da sie 95% des Sonnenlichts absorbieren und in Wärme umwandeln, ohne Strom zu erzeugen. Abgeschaltete PV-Anlagen haben die schlechteste Albedo aller gängigen Oberflächen. Dies bestätigt sogar das Fraunhofer Institut in Ihrem Bericht „Fakten zu PV-Anlagen“, file:///C:/Users/chris/Downloads/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland-19.pdf, Seite 51.
Für neue Anlagen müssen deshalb zwingend neue Randbedingungen gelten. Neue Anlagen mit einer Leistung größer 5 kWp dürften nur genehmigt werden, wenn sie eine die folgenden Vorschriften erfüllen:
1) PV-Anlagen nur in Verbindung mit netzgeführte Batteriespeichern mit einer Kapazität von mindestens 1,5 kWh pro kWp Solarleistung
2) Ferngesteuerte Abschalteinrichtung, Betreiber sollten aber keine Vergütung für die Ausfallzeit bekommen, denn sie schädigen das Klima. Evtl. sogar Kostenübername der negativen Strompreise.
3) Tracker-Anlagen, die bei Stromüberangebot aus der Sonne gedreht werden.
4) Tracker-Anlagen, die bei Stromüberangebot um 180° gedreht und die reflektierende Rückseite der Sonne zugewandt werden. Damit kann man 90% des Sonnenlichts wieder ins All schicken und das Klima sogar abkühlen. Der Effekt ist enorm, da die Wendestellung meist nur bei höchster Solarstrahlung (1000 W/m²) eingestellt wird.
Für die Varianten 4 sollte es eine höhere Vergütung geben, denn damit kann man das Klima kühlen.
Solaranlagen einfach abzuschalten ist zu kurz gedacht
Ein schwarzes (Elektro-)Fahrzeug, welches in der prallen Sonne geparkt wird, schadet demnach auch dem Klima? Dessen Oberfläche erwärmt sich ja auch. –> Erst denken, dann schreiben.
na ja – so ganz unrecht hat Josef Winkler nicht. Wer tiefer in die Thematik des „Deep Warming“ eintauchen möchte, der höre hier genaueres: https://www.deutschlandfunkkultur.de/deep-warming-erderhitzung-durch-abwaerme-dlf-kultur-651cc7f5-100.html
Es wird auf jeden Fall nicht einfacher, mit dem weiteren Zubau von PV und Wind, wenn das EEG und alle Energiegesetze nicht bald grundsätzlich reformiert werden. Noch ist des Energiemarktdesign nicht auf viele, dezentrale Erzeugungsanlagen ausgerichtet und was seit mehr als 25 Jahren passiert, ist Flickschustern am alten Design, das mit Großkraftwerken daherkam.
Leider hat J.Winkler aber das wirkliche Problem der menschengemachten Abwärme nicht verstanden. Denn wenn PV abgeschaltet werden, laufen Kohle-, Gas- und Atomkraftwerke stattdessen weiter und produzieren gigantische Mengen zusätzliche Abwärme. Das heißt, KleinPV-Anlagenbetreiber zu sanktionieren ist so unsinnig und kontraproduktiv, wie einem Verbrenner-Autofahrer bei drohender Motorüberhitzung den Rat zu geben, weiter zu beschleunigen, damit der Motor besser gekühlt würde. Zur Lösung der „Deep Warming“-Problematik muß sowohl der Energieverbrauch reduziert werden (was die Götzenanbeter des Wirtsschaftswachstums verteufeln) und als auch Kohle-, Gas- und insbesondere Atomkraftwerke abgeschaltet oder runtergefahren und zumindest mit Speichern versehen werden, da sie schlecht und langsam regelbar sind.
Denn wenn auch beim Solarspitzengesetz tatsächlich Marktwirtschaft und das Meritorder-Prinzip gelten würden, müßten nicht die preisgünstigen PV-Anlagen abgeregelt, bzw. nicht vergütet werden, sondern eben zuerst die teuersten Energieerzeuger, die im Teillastbetrieb noch unrentabler sind.
So entsteht wieder ein Gesetz, dass einseitig und unausgewogen die privaten Stromerzeuger diskriminiert und die Mängel und unsinnigen Regelungen der veralterten StromeinspeisungsVO fortführt und ausweitet.
Statt allseits propagiertem Bürokratie-Abbau ein Wust unausgegorener neuer Vorschriften, die die Energiewende weiter erschwert anstatt Mißstände und krasse Fehlentwicklungen des Strommarkts endlich zu beseitigen.
Wir müssen zur Erreichung einer 100% Elektrifizierung schon massiv die Speicherkapazitäten (z.B. Salzwasserspeicher, V2H/V2G, …) ausbauen. Und dann müssen wir auch keine Gaskraftwerke bauen und trotzdem nicht über eine drohende Dunkelflaute jammern. Entscheidend ist ein dezentralisiertes Netz und eine dezentralisierte Versorgung. Das finden die Riesen Eon, RWE etc. nur nicht so gut.
Wir müssen…unseren Blick vielleicht mal in den Rest der Welt lenken, was der so macht. Ob der es anders macht – vielleicht ist hier jemand Geisterfahrer? Speicherkapazitäten werden ganz sicher ganz automatisch gebaut. Wenn es sich lohnt. Wenn es sich nicht lohnt und aus einer Ideologie des „wir müssen“ gemacht wird, dann wird es teuer. Da lohnt es sich wieder den Blick ins eigene Land „der Energiewende“ zu lenken, eines der Länder mit den höchsten Strompreisen weltweit. An den Energiepreisen hängt unsere Industrie, unser Wohlstand! Die Industrie ist dabei abzuwandern, der Wohlstand folgt.
Während viele Länder außerhalb unserer Blase gar nichts „müssen“.