Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes soll helfen, solare Einspeisespitzen zu kappen. Bei der Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Energie und Klimaschutz am Mittwoch haben sich mehrere Teilnehmer für die Annahme des Gesetzesentwurfs und dessen Beschluss noch vor der Bundestagswahl ausgesprochen. Einen konkreten Änderungsvorschlag unterbreitete Nadine Bethge von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) angesichts der geplanten Kappung der Einspeiseleistung von Photovoltaik-Anlagen zwischen 2 und 100 Kilowatt auf 60 Prozent, die für die Übergangszeit bis zum Einbau von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen vorgeschrieben werden soll: „Es wird argumentiert, dass diese Beschränkung nicht relevant sei, weil die gekappte Spitzenleistung zum Eigenverbrauch verwendet oder gespeichert werden könne. Fehler: Bei Volleinspeisungs-Anlagen gibt es keinen Eigenverbrauch und keinen Speicher.“
Wie Bethge ausführte, macht es betriebswirtschaftlich keinen Sinn, Volleinspeisungsanlagen zur zusätzlichen Installation von Speichern zu drängen. Mit einer Drosselung auf 60 Prozent auf unkalkulierbare Zeit seien Volleinspeisungsanlagen nicht mehr wirtschaftlich kalkulierbar. Eine Drosselung auf 80 Prozent hält Bethge jedoch für vertretbar.
„Ich halte diesen Vorschlag für das zarte Pflänzchen Volleinspeisung für lebenswichtig“, sagte Hermann Schrag von Schrag Sonnenstrom. „Gleichzeitig hat dieser Vorschlag durchaus Chancen, als kleine Korrektur in die Beschlussempfehlung des Ausschusses zu kommen, weil eigentlich niemand wirklich was dagegen haben kann.“
Lücke bei der Kompensationsregelung
Auch eine andere Neuerung aus dem vorgelegten Gesetzesentwurf ist diskussionswürdig: Bisher bekommen nur große Photovoltaik-Anlagen ab 400 Kilowatt bei über drei Stunden mit negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung. Diese Regelung soll künftig für die kompletten Zeiträume negativer Börsenstrompreise gelten und auf alle neuen Photovoltaik-Anlagen ab zwei Kilowatt ausgeweitet werden, sobald diese mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind. Als Ausgleich werden die wegen negativer Börsenstrompreise unvergüteten Viertelstunden an den Zeitraum der gesetzlichen Vergütung angehängt. Vor diesem Hintergrund machte Schrag auf ein fehlendes Jahr bei der Kompensationsregelung nach Paragraf 51 aufmerksam: „Bei der Zählung der unvergüteten Viertelstunden werden nur das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 19 Kalenderjahre berücksichtigt. Der gesetzliche Vergütungszeitraum für fast alle betroffenen Photovoltaik-Anlagen ist jedoch das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Kalenderjahre. Da wird ein ganzes Kalenderjahr nicht kompensiert!“
Diese Regelungslücke führt Schrag darauf zurück, dass der Paragraf bislang nur für Großanlagen galt, die hauptsächlich Ausschreibungs-Anlagen mit einem gesetzlichen Vergütungszeitraum von exakt 20 Zeitjahren sind. Hier fehle bei der Kompensation nur ein Teil des unvollständigen letzten Kalenderjahres, was man mit der praktischen Vereinfachung durch die kalenderjährliche Ermittlung der unvergüteten Viertelstunden begründen könne. Jetzt werde jedoch die Kompensationsregelung auf alle Anlagen erweitert, so dass für fast alle Anlagen dann ein ganzes Kalenderjahr nicht kompensiert würde. Für Schrag ist das nicht begründbar und stellt den Grundgedanken einer fairen Kompensation in Frage.
Die Meldung wurde am 17.01.2025 um 10:42 Uhr um eine Erläuterung zu Paragraf 51 ergänzt.
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„Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes soll helfen, solare Einspeisespitzen zu kappen. Bei der Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Energie und Klimaschutz am Mittwoch haben sich mehrere Teilnehmer für die Annahme des Gesetzesentwurfs und dessen Beschluss noch vor der Bundestagswahl ausgesprochen. Einen konkreten Änderungsvorschlag unterbreitete Nadine Bethke von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) angesichts der geplanten Kappung der Einspeiseleistung von Photovoltaik-Anlagen zwischen 2 und 100 Kilowatt auf 60 Prozent: „Es wird argumentiert, dass diese Beschränkung nicht relevant sei, weil die gekappte Spitzenleistung zum Eigenverbrauch verwendet oder gespeichert werden könne.“
auch hier wieder Lachfaltenstudio -> ON.
Wer nur ansatzweise auf solche Ideen kommt,
hat von der Kompexität der sogenannten Energiewende keine Ahnung.
Dabei wäre es technisch sooo einfach. 😎
Das ist kein Niveau auf dem man sinnvoll diskutieren kann. Welche konkreten Punkte schlägst du denn vor?
Ich sehe verschiedene Maßnahmen, habe aber keine starke Lobby. Südanlagen nur mit Speicher oder Abregelung. Ost West Anlagen unbeschränkt erlaubt. Förderung für typische Süddächer deutlich senken (Eigenverbrauch ist Anreiz genug), dafür NAV Anforderungen vereinfachen. Etwaig vorhandener Akku sollte sinnvoll angesteuert werden aber ohne irre Kommunikations Einrichtungen. PV und Akkus ergeben eher im großen Maßstab auf der grünen Wiese sinn. Wenn unser Dach längst verschattet ist, scheint auf dem Acker 200m weiter im Winter noch lange Zeit die pure Sonne. Freiflächen lassen sich im Schnitt für 700€/kWh bebauen, Privatdächer wird teils das fünffache verlangt. 21 Jahre garantiertw Rendite zu Lasten der Allgemeinheit ist sowieso irre.
@Mark,
„Das ist kein Niveau auf dem man sinnvoll diskutieren kann. Welche konkreten Punkte schlägst du denn vor?“
Falls Du mich meinen solltest:
Über das Niveau dieser Verfasser/in von diesem Artikel (inhaltlich) sollte man sich mal Gedanken machen.
Ansonsten müsste man jede Satiresendung etc sofort abschaffen.
Konkrete Punkte?
ganz einfach: zu allererst flächendeckend mit iMsys in Analogistan ausbauen.
Dann können wir weiter auf (hohen) technischen Niveau über Komplexität diskutieren. ( und komme mir jetzt bitte nicht mit Enpal, 1K5, Tibber & Co.)
Denn genau das ist das größte Hindernis in DE.
Grüße aus Norwegen
Der Ansatz ist genial und sollte unbedingt auch auf andere Gebiete übertragen werden
– Automotoren müssen auf 60% ihrer Leistung gedrosselt werden: Spart Energie und macht den Verkehr sicherer.
– Jeder darf nur 60% seines Geldes bei der Bank anlegen: Bringt Sicherheit bei Banken-Crashes.
– Supermärkte dürfen ihre Regale nur zu 60% befüllen: Gegen Verschwendung und Überernährung.
So einfach ist das! Viel zu kompliziert wäre es, sich ernsthaft Gedanken darüber machen, wie die Anlagen optimal gesteuert werden, ohne sinnvoll einsetzbare Energie pauschal weg zu bügeln. Bloß nicht Strom zielgerichtet an den richtigen Punkten zur richtigen Zeit speichern, wer sollte das denn in den Griff bekommen? Und dann müsste man ja auch noch eine Lösung für die Frage finden, auf welchen Schultern die Kosten für die zunehmende Drosselung und Abschaltung verteilt werden. Besser 60% und fertig!
Der Ansatz ist so einfach und günstig, somit wirklich genial. Die 70%-Regel hätte nie abgeschafft werden dürfen. Die Regelung aus 2012 war sehr weitsichtig gedacht, was in der heutigen schnellen Zeit immer seltener wird.
Der Produzent kann seinen Überschuss, speichern oder direkt nutzen. Es müsste also nichts verschwendet werden.
Mit dieser Regelung können sehr hohe Kosten im Verteilnetz (Niederspannung) vermieden werden. Was sowohl ökonomische und ökologische Vorteile bringt. Spart Geld und Kupfer.
Zu den Zeiten, in denen die 60% Regel wirkt, wird in Zukunft immer Überschuss im Netz sein.
Überschuss=Wertlos (Marktwirtschaft)
Die Abschaffung der 70%Regel war eine der dümmsten und unnötigsten Entscheidungen der Ampel Regierung.
Jörg Eberl schreibt.
Zu den Zeiten, in denen die 60% Regel wirkt, wird in Zukunft immer Überschuss im Netz sein.
Überschuss=Wertlos (Marktwirtschaft)
@ Jörg Eberl.
Hatten Sie nicht mal geschrieben, dass Sie bei einem Verteilnetzbetreiber beschäftigt sind. ??
Dann sollten Sie eigentlich wissen, wie da mit Überschuss umgegangen wird.
Siehe hier: https://www.ee-news.ch/de/article/27409
Zitat:…Billig an der Börse
Das steigende Angebot an erneuerbaren Energien – so beleuchtet die Studie – lässt die Preise am Spotmarkt der Strombörse sinken. Betreiber von konventionellen Kraftwerken, die ihren Strom schon lange vorher zu hohen Preisen verkauft haben und termingerecht liefern müssen, können ihren Gewinn aber noch steigern, indem sie den Strom nicht selbst erzeugen, sondern billig an der Börse kaufen. Ausgerechnet die schmutzigen Kraftwerke werden so zu Gewinnern der Energiewende. Zitat Ende.
Wertlos würde ich dieses Geschäftsmodell nicht nennen.
Jörg Eberl meinte:
„Überschuss=Wertlos (Marktwirtschaft)“
Was so pauschal wie falsch ist, weder handelt es sich tatsächlich um Überschuss, noch kann von Wertlosigkeit die Rede sein. Von Überschüssen sind wir Jahrzehnte entfernt. Derzeit wird die Abnahme durch Verbraucher über hohe Preise versucht zu reduzieren. Hier sollte man wohl einmal doch über den Tellerrand schauen und die Energiepreise vergleichen, egal ob international oder über die Wertschaffungskette.
Wenn man sich schon in Österreichischer Ökonomie versucht, dann sollte man dies auch halbwegs sinnvoll tun und den in dieser Theorie fabulierten Unterschied zwischen Nutzwert und Geldwert kennen. Ansonsten hat es den Anschein, dass man entweder das entsprechende Wissen nicht hat, oder aber es mit Absicht falsch anwendet.
und ebenso schrieb Jörg Eberl:
„Da sich Wind und Sonne nicht am freien Markt (weil fixe Vergütung) behaupten müssen“
Von „müssen“ ist hier wenig die Rede, Wind und Sonne müssen Umwege über Direktabnahmeverträge gehen, um überhaupt rudimentär zu eigenen Konditionen an Märkten teilnehmen zu dürfen.
Im Zusammenhang mit dem Energiesektor von „freien“ Märkten zu sprechen bedarf doch eines gehörigen Masses mindestens an Phantasie.
An Stefan Berg:
Der Ansatz war genial, ich bin hier ganz der Meinung von Jörg Eberl: „Der Ansatz ist so einfach und günstig, somit wirklich genial. Die 70%-Regel hätte nie abgeschafft werden dürfen. Die Regelung aus 2012 war sehr weitsichtig gedacht, was in der heutigen schnellen Zeit immer seltener wird.“
Und dann kam Ukraine und die Energiekrise, 70% Regelung weg nach dem Motto: Wir brauchen jede Kilowattstunde! Und merken nun – was 2012 schon bekannt gewesen sein muss – dass die Mittags-um-12-Uhr-Peaks dem Netz das Leben schwer machen.
Und nun: Rolle rückwärts und 60%. Comedy? Wenn es nicht so ernst wäre.
Stefan Berg, Ihre Vorschläge diesen Ansatz auf andere Gebiete zu übertragen empfinde ich als etwas flach und zeugt nicht von einer tieferen Kenntnis der technischen Hintergründe.
bundesregierung.de
„Ausbau erneuerbarer Energien massiv beschleunigen
Das EEG 2023 ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Es legt die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Das novellierte EEG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.“
zum EEG ~2012
„Was ist eine Wirkleistungsbegrenzung und warum gab es diese?
Anlagenbesitzer waren bisher per Gesetz dazu verpflichtet, die Einspeiseleistung ihrer PV-Anlage auf 70 Prozent zu reduzieren. Seit seinem Inkrafttreten 2012 war das Ziel der Regelung, zu jedem Zeitpunkt die Netzstabilität zu gewährleisten. Es sollte verhindert werden, dass das Stromnetz in einer Nachbarschaft bei schönstem Sonnenschein, optimalen Temperaturen und perfekter Dachneigung und -ausrichtung überlastet wird.“
EEG 2023/01
„Solaranlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 25 kW, die ab dem 1. Januar 2023 vor der Markterklärung des BSI in Betrieb genommen werden, müssen bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems keine Anforderungen mehr nach § 9 Abs. 2 EEG 2023 erfüllen.“
Solarspitzengesetz(?)
“ Bei der Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Energie und Klimaschutz am Mittwoch haben sich mehrere Teilnehmer für die Annahme des Gesetzesentwurfs und dessen Beschluss noch vor der Bundestagswahl ausgesprochen.“
„Kappung der Einspeiseleistung von Photovoltaik-Anlagen zwischen 2 und 100 Kilowatt auf 60 Prozent“
Wahrscheinlich sollte man demnächst eine ‚App‘ ‚dem deutschen&europäischen Volke‘ nutzen, um (allem) regulatorischen Blödsinn noch auszuweichen zu können(?)
Wer plant mit deutschen ‚Gesetzgebern‘ noch auf über 20/21 Jahre Laufzeiten(?)
(Lächerlich 🙂
Die Einzelstimmen der Anhörung:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw03-pa-klimaschutz-energiewirtschaftsrecht-1037782
(vor dem Hintergrund der EEG Novellierungen und des KTF, mit CO2-Regulierung und den bisher unerreichten Ausbauzielen zur Photovoltaik zur Klimaerwärmungsneutralität?
EEG 2023:
„Stromspeicher und Kraftwerke mit grünem Wasserstoff fördern
Mit dem EEG 2023 fördert der Bund zudem innovative Konzepte zur Kombination erneuerbarer Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung. Sie können dazu beitragen die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu verstetigen. Für den Einsatz von grünem Wasserstoff sollen sogenannte Wasserstoff-Sprinterkraftwerke gefördert werden.“
„Einfachere Realisierung von Bürgerenergiegesellschaften
Das Gesetz setzt zudem neue Impulse, um die lokale Akzeptanz und Verankerung der Energiewende zu stärken. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften ab 2023 von den Ausschreibungen ausgenommen und können dadurch unbürokratischer realisiert werden. Bürgerenergieprojekte erhalten auch ohne Ausschreibung eine Vergütung.“
BNA:
„Damit müssen künftig jährlich 19 Gigawatt zugebaut werden, um das Ausbauziel von 215 Gigawatt für Solar im Jahr 2030 zu erreichen.“ )
(Grundsätzlich, nicht nur?) Abgeordnete haben sich auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob Politiker für deren Entscheidungen/Handeln in Regress genommen werden können(sollten):
„Regressmöglichkeiten gegenüber Mitgliedern der Bundesregierung bei Überschreitung ihrer Kompetenzen beim Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen“
https://dserver.bundestag.de/btd/17/028/1702843.pdf (bspw. 45,46)
„wenn ständig kleine und große Kapazitäten hinzukommen, die unabhängig vom Bedarf Strom liefern und ins Netz müssen, sei es verständlich, dass die Übertragungsnetzbetreiber Druck machen, weil sie die Steuerbarkeit von PV-Anlagen brauchen. Die dazu vorgelegten Regelungen seien sinnvoll und sollten beschlossen werden, sagte Bethge. Sie seien im Interesse aller, minimalinvasiv und gut für günstige Preise.“
hinsichtlich AusglMechV:
„Bei kleineren Anlagen wird der Strom nach den Regelungen der Ausgleichsmechanismusverordnung durch den Übertragungsnetzbetreiber aufgenommen, mit den jeweils geltenden Garantiepreisen vergütet und auf Basis einer Prognose des Übertragungsnetzbetreibers über ein unlimitiertes Gebot an der EPEX Spot Dayahead Auktion verkauft.
Die Mehrkosten, die sich in beiden Fällen aus der Differenz zwischen der Einspeisevergütung und dem erzielten Marktwert des erneuerbaren Stroms ergeben, wurden zunächst den Versorgungsunternehmen und damit den Endabnehmern über eine EEG-Umlage in Rechnung gestellt. Die EEG-Umlage entfällt seit dem 1. Juli 2022. Seither werden diese Kosten über den Steuerhaushalt gedeckt. “ [siehe KTF]
(„Zudem enthält die AusglMechV Vorschriften zur transparenteren Berechnung der EEG-Umlage.“)
@Hermann Schrag:
schön mitgedacht bei der: Kompensationsregelung.
Nur fehlt eine Kleinigkeit.
Wenn z.B. eine PV Anlage im Dezember (respektive in den Wintermonaten) angemeldet wird dann wird der PV Betreiber durch die Kompensationsregelung gegenüber anderen PV Betreibern die z.B. im Sommer ihre PV-Anlage angemeldet haben, benachteiligt. Gemäß Gleichbehandlungsgesetz ist die Kompensationsregelung schon mal in der Form (m.E.n.) nicht rechtens.
Grund:
Wann erfolgt die Abregelung? Genau. Im Sommer wo z.B. eine 30KwP-Anlage um die 150KW/Tag (+/-) schaffen sollte. Diese Zeit wird dann aber im Dezember bzw. in den Wintermonaten hinten dran gehängt.
Ich denke mal, ich kann mir jetzt weitere Ausführungen ersparen.
@lord_icon
Die Nachholung der unvergüteten Zeiten beginnt immer am 1. Januar, sowohl nach altem Gesetz als auch nach neuem Gesetzentwurf als auch nach meinem Korrekturvorschlag. Das von Ihnen angesprochene Problem, dass die Nachholung auf Basis von Stundenkontingenten mitten im Winter wenig nützt, bestand tatsächlich nach der bisherigen Regelung. Das ist aber im aktuellen Gesetzesentwurf durch faire Monatskontingente gut gelöst.
Schöne Grüße Hermann Schrag
@Hans Diehl
Ein Artikel aus 2013? Nicht wirklich ihr Ernst.
Die PV Leistung von 2013 36GW. Heute 100GW
Erweitern Sie ihren Horizont und bleiben Sie nicht stehen in ihren alten Welt
Jöerg Eberl schreibt.
Ein Artikel aus 2013? Nicht wirklich ihr Ernst.
Die PV Leistung von 2013 36GW. Heute 100GW
Erweitern Sie ihren Horizont und bleiben Sie nicht stehen in ihren alten Welt
@ Jörg Eberl.
Doch wirklich mein Ernst, weil Überschussstrom gegenwärtig noch mehr ein Thema ist als 2013.
Aber mal der Reihe nach. Der Artikel von 2013 handelt von einer Studie. Bei dieser Studie geht es darum, wie die Netzbetreiber 2013 bei 36 GW installierter PV mit Überschuss Strom umgegangen sind. Heute haben wir 100 GW installierte PV , da stehen den Netzbetreibern weitaus mehr Überschussstrom zur Verfügung, mit dem sie ihre Erträge optimieren können. Ich hoffe, Sie merken selbst, wer da in seiner alten Welt stehen geblieben ist.
Übrigens, wenn Sie gegen meinen Kommentar Argumente hätten, müssten Sie nicht polemisieren.
Laut Bundesamt für Statistik gilt das hier:
Anteil von Photovoltaik an der gesamten Stromerzeugung nimmt weiter zu
Durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen wurden 2023 hierzulande rund 53,6 Millionen Megawattstunden Strom ins Netz eingespeist. Damit entfielen 11,9 % des eingespeisten Stroms in Deutschland auf Photovoltaik – ein neuer Höchstwert. 2022 hatte Photovoltaik einen Anteil von 10,6 % an der gesamten Stromeinspeisung ausgemacht. Rekordmonat für Solarstrom in Deutschland war bisher der Juni 2023: Mit gut 8,5 Millionen Megawattstunden wurde mehr als ein Viertel (27,3 %) des eingespeisten Stroms in jenem Monat mithilfe von Photovoltaikanlagen erzeugt.
Bei 12 % Gesamt und 27,3% im Juni, gibt es keinen Grund die PV abzuschalten oder zu drosseln.
Den Großen schwimmen die Felle davon, das ist alles.
Die Konventionellen senken den Börsenpreis künstlich, das ist das Hauptproblem.
„(DUH) angesichts der geplanten Kappung der Einspeiseleistung von Photovoltaik-Anlagen zwischen 2 und 100 Kilowatt auf 60 Prozent“
und Gesetzgeber, Übertragungsnetzbetreiber(, Verteilnetzbetreiber), Aufsichtsbehörde(n), Experten werfen Anlagenleistungen mit 2kWp und 100kWp in eine Regelung. Soviel Praxisferne und Kostenignoranz muß man in einem Fachausschuss zur Energieversorgung erst mal finden(?)
Vielleicht sind die Vereinfachungen für Anlagen unterhalb 10-25kWp (darunter, bei 19GW Ausbauziel, scheint schon kleinlich) irgendwo und damit die Kostentransparenz und Planungsicherheit für vor allem auch Normalbürgerinnen und -bürger gegeben, mittgeteilt wurde das bisher jedoch nicht.
Die Übertragungsnetzbetreiber sind keine Anfänger oder Laien in dieser Branche, auch wenn diese z. T. von der BNA beaufsichtigt werden und reguliert werden könn(t)en und genau deshalb sollte, nein muß der ‚Gesetzgeber‘, die Abgeordneten in den Fachausschüssen und der Bundestag, die Verhältnismäßigkeit auch, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger miteinbringen.
Wenn sich Abgeordnete für spätere Posten in der ‚freien‘ Wirtschaft bewerben wollen (damit), dann sollte man sich ernsthaft überlegen, Sperrzeiten beim Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft und Regressmöglichkeiten bei Dienst-/Amtspflichtverletzungen einzufügen(?)
PB sagt: Bei 12 % Gesamt und 27,3% im Juni, gibt es keinen Grund die PV abzuschalten oder zu drosseln.
Den Großen schwimmen die Felle davon, das ist alles.
Ich bin mir nicht sicher ob Sie dies als Ironie oder Ernst meinen. Ich hoffe ersteres.
Beispiel Juni 27.3%
Ich nehme an Sie kennen das Einspeiseprofil einer PV-Anlage und wissen, dass auch in der Nacht Strom benötigt wird? Durchschnittswerte sind nicht relevant für die Abregelung.
Im Juni 24 war an 8 Tagen um die Mittag-Nachmittagszeit die Erzeugung der EE über 100%. Man bedenke grosse PV-und Wind-Anlagen wurden bereits gedrosselt, da bei mehreren Stunden negativ Preisen am Stück keine Vergütung bezahlt wird.
Am 8.Juni erreichte der EE-Anteil trotzdem bis 120% am Verbrauch.
Im Jahr 25 werden zusätzlich rund 16GW am Start sein. Ein Teil davon unsteuerbar. Im benachbarten Ausland wurde ebenfalls viel PV zugebaut. Die Export Möglichkeiten zu Spitzenzeiten werden dadurch immer kleiner.
Das einzige was mittelfristig Abhilfe schafft sind Speicher, die netzdienlich eingesetzt werden. Mit der 60 oder 70% Regel würden die kleinen Anlagen mit Speicher netzdienlich eingesetzt. Dies wiederum erlaubt weitere Anlagen am gleichen Ortsnetz zu bauen und spart Netzausbaukosten.
Ohne Begrenzung baut man das Netz für wenige Stunden im Jahr sehr teuer aus. Gleichzeitig herrscht zu diesem Zeitpunkt Überproduktion, was die Erzeugte Energie wertlos macht.
Herr Diehl schrieb:
Betreiber von konventionellen Kraftwerken, die ihren Strom schon lange vorher zu hohen Preisen verkauft haben und termingerecht liefern müssen, können ihren Gewinn aber noch steigern, indem sie den Strom nicht selbst erzeugen, sondern billig an der Börse kaufen. Ausgerechnet die schmutzigen Kraftwerke werden so zu Gewinnern der Energiewende. Zitat Ende.
Das ist richtig so. Weil die Betreiber konventioneller Kraftwerk auch bei einer Dunkelflaute garantiert liefern. Dadurch können Sie Energie am Terminmarkt verkaufen. Wenn ein Windparkbetreiber während der Dunkelflaute liefern will, benötigt er einen Backup. Da sich Wind und Sonne nicht am freien Markt (weil fixe Vergütung) behaupten müssen, haben sie meist keinen eigenen Backup. Aus diesem Grund wird der Wind-Sonne Strom nie alleine am Terminmarkt verkauft. Es gibt keine garantierte Lieferung. Die Versorgungssicherheit steht auch bei der Energiewende an oberster Stelle. Ohne diese ist die Akzeptanz schnell verpufft.
Oder würden Sie Herr Diehl im Umkehrschluss nur Wind-Sonne Strom kaufen und bei Mangel auf Energie verzichten?
Weiter bemängeln Sie, dass die konventionellen Betreiber, den Überschuss günstig einkaufen und ihre eigenen Kraftwerk runter drehen um damit Geld zu verdienen.
Als Umkehrschluss konventionelle Kraftwerke laufen lassen und EE-Strom verpuffen? Das wäre noch viel dümmer.
Wer Flexibilität anbieten kann gewinnt. Zurzeit vor allem Backup Kraftwerke oder zunehmend Speicher.
@ Jörg Eberl
Bitte nicht ablenken, es ging um „Überschuss“ den Sie als Wertlos bezeichnen.
Ich beziehe mich auf Ihre folgende Aussage
Jörg Eberl schrieb am 16.Dez. Um20.43 Uhr
Zu den Zeiten, in denen die 60% Regel wirkt, wird in Zukunft immer Überschuss im Netz sein.
„Überschuss=Wertlos“ (Marktwirtschaft) Zitat Ende.
Daraufhin habe ich diese Braynpol Studie gepostet um Ihnen deutlich zu machen, für wen Überschuss „nicht“ wertlos ist. Wenn die konventionellen Betreiber ihre Kraftwerke drosseln und den Überschuss am Spotmarkt billig kaufen, um damit ihre lukrativen Langzeitverträge am Terminmarkt zu bedienen, nennt man das Ertragsoptimierung.
Als Beschäftigter eines Verteilnetzbetreibers ist Ihnen das doch sicher auch bekannt, deshalb habe ich geschrieben, „Bitte nicht ablenken“ Mit Dunkelflaute hat das nichts zu tun.
Jörg Eberl schreibt.
Beispiel Juni 27.3%
Im Juni 24 war an 8 Tagen um die Mittag-Nachmittagszeit die Erzeugung der EE über 100%. Man bedenke grosse PV-und Wind-Anlagen wurden bereits gedrosselt, da bei mehreren Stunden negativ Preisen am Stück keine Vergütung bezahlt wird.
@ Jörg Eberl.
Als Mann vom Fach (Netzbetreiber ) wissen Sie doch sicher, dass bis 2010 die Erneuerbaren mit sogenannten Ökobändern „zwingend“, in die Bilanzkreise der Versorger gewälzt wurden.
Das hat sich ab 2010 geändert.
Siehe hier unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung.
Seit 2010 müssen die Netzbetreiber die EE ( unter 100 kWp ) separat verkaufen.
Die von Ihnen oben genannten 8 Tage bekommen erst Aussagekraft, wenn Sie sagen können, wo in diesem Zeitraum der EEG Strom verkauft worden ist. Wenn er nicht nachweislich Day Ahead dem Vortagshandel auf Prognosebasis verkauft wurde, sind diese 8 Tage bezüglich EE Überschüsse nichts wert.
@Hans Diehl
Mir ist mittlerweile bekannt, vernetztes denken ist nicht ihre Stärke.
Zum Überschuss
Wenn bei einem Produkt das Angebot deutlich grösser als die Nachfrage ist, geht der Preis gegen Null. Vorallem bei einem Produkt wie Strom, das nicht kostengünstig „gelagert“ oder gespeichert werden kann.
Von 100GW PV Leistung sind 60% rund 60GW.
Die 60GW werden aus Gründen der verschiedenen Ausrichtungen und der Abregelung grosser Freiflächen, die keine Vergütung erhalten, natürlich nicht erreicht. 40GW wurden 2024 jedoch häufig erreicht.
Die grösste Verbrauchspitze im Juni 24 war 63GW.
Jetzt machen Sie die Rechnung mit 200GW PV-Leistung. Das Angebot wird praktisch an jedem Tag die Nachfrage übersteigen.
Wir hoffen mit den neuen Speichern werden dieses Problem lösen. Die Planung und Bau benötigen Zeit, die uns unter anderem die 60%Regel verschaffen kann. Weiter kann Sie uns vor überbordenden Netzkosten schützen.
Jörg Eberl schreibt.
@Hans Diehl
Mir ist mittlerweile bekannt, vernetztes denken ist nicht ihre Stärke.
Zum Überschuss
Wenn bei einem Produkt das Angebot deutlich grösser als die Nachfrage ist, geht der Preis gegen Null. Vorallem bei einem Produkt wie Strom, das nicht kostengünstig „gelagert“ oder gespeichert werden kann.
@ Jörg Eberl
Sie versuchen ja immer noch abzulenken.
Sie haben doch geschrieben der Überschuss Strom sei „Wertlos“
Ich habe Ihnen daraufhin eine Studie gepostet, woraus hervorgeht, dass konventionelle Kraftwerksbetreiber den Überschuss Strom dazu verwenden, um ihre Erträge zu optimieren. Ist das nun so oder haben Sie Belege dafür, dass diese Studie nicht stimmt.. ?
Jörg Eberl schreibt.
Weiter bemängeln Sie, dass die konventionellen Betreiber, den Überschuss günstig einkaufen und ihre eigenen Kraftwerk runter drehen um damit Geld zu verdienen.
Als Umkehrschluss konventionelle Kraftwerke laufen lassen und EE-Strom verpuffen? Das wäre noch viel dümmer.
Wer Flexibilität anbieten kann gewinnt. Zurzeit vor allem Backup Kraftwerke oder zunehmend Speicher.
@ Jörg Eberl.
Nein, ..den Überschuss gar nicht erst aufkommen lassen, in dem man den EEG Strom wieder zwingend in die Bilanzkreise wälzt wie das bis 2010 Fall war. Dann wäre der EE Strom beim Day Ahead Handel, in Stundenpaketen auf Prognosebasis flexibilisiert. Gerade mal 2% Prognoseabweichungen würden da anfallen, sagt einer der es eigentlich wissen müsste
Siehe hier:
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem-6619315.html
@Hans Diehl
Und nun ein Artikel aus dem 2016. Ich kann nur Kopf schütteln über ihre Trägheit. Diverse Punkte in diesem Artikel sind bereits überholt.
Der Herr beschreibt im Artikel ab 40-50% Anteil, werden wir höhere EE-Produktionspitzen haben als die Nachfrage. Er möchte diese ins Ausland exportieren (z.B Skandinavien), weil sich dies für beide Volkswirtschaften lohne und hohe Speicherkapazität vorhanden sind im Norden.
Stand 2024 Norwegen will keine neuen HGÜ-Leitungen mehr bauen, weil die Strompreise durch den Export stark ansteigen. Davon profitieren die Produzenten, nicht aber die Wirtschaft und die Privatkunden in Norwegen und Schweden.
Im Sommer wollen die Nachbarländer immer weniger PV-Strom, da sie selbst genug haben.
Die Realität zeigt nun 80% sind weiterhin möglich. Da aber die Exportmöglichkeiten fehlen und die Speicher noch fehlen, muss sehr viel Energie abgeriegelt werden.
Die Abwicklung über die Bilanzkreise sind ab 40-50% leider physikalisch nicht mehr möglich.
Mit der Flexibilität die er im Artikel anspricht, sind vorallem die bestehenden regelbaren Kraftwerke gemeint. Die werden immer weniger.
Jörg Eberl schreibt.
@Hans Diehl
Und nun ein Artikel aus dem 2016. Ich kann nur Kopf schütteln über ihre Trägheit. Diverse Punkte in diesem Artikel sind bereits überholt.
@ Jörg Eberl.
Gut, dann nehmen wir das gleiche Unternehmen mit einem Chef Interview von 2023
Siehe hier:
https://greenspotting.de/strompreise-kommt-nach-der-normalisierung-der-sturzflug-nach-unten/
Besonders heftig falle der Preissturz aus, wenn der Stromanteil aus nachhaltigen Stromquellen die Grenze von 90 Prozent erreiche. Dies passiert allerdings immer häufiger. Im Juli lag der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland bei 72 Prozent. Im Mai und Juni stammten über zwei Drittel des in Deutschland verbrauchten Stromvolumens aus nachhaltigen Quellen. Während des vergangenen Jahres kamen im Durchschnitt in jeder sechsten Stunde hundert Prozent des Stroms von erneuerbaren Energien. Zu solchen Zeiten sinkt der Preis für die Kilowattstunde auf unter 10 Cent. Das behauptet einer, der es wissen muss. Stefan Kapferer ist Chef des Netzbetreibers 50Hertz, der den Norden und Osten Deutschlands mit Strom versorgt Zitat Ende.
Auch keine Klage über zu viel Ökostrom. Wahrscheinlich deshalb, weil der bei denen noch den Status „Vorrangig“, geniest. Sonst wäre ja bei 50 Hertz auch nicht die Rede von 2% Prognoseabweichung,
2025 (der FDP-Sachverständige und als einzige ÜNB-Stellungnahme, daraus)
„Eine Nachsteuerung könnte erfolgen, indem die Mess- und Steuerbarkeitsgrenze weiter abgesenkt wird oder sichergestellt wird, dass der gerechtfertigte Entfall der Vergütung bei negativen Preisen bereits ab einer installierten Leistung von 2 kW erfolgt.“
2007 (ein Pionier der Energiewende)
„Der Speicherbedarf folgt stets der Produktion und nicht umgekehrt. Er wird zwingend anwachsen, wenn der sogenannte Capacity-Effekt eintritt – wenn also zu bestimmten Zeiten bereits mehr Wind- oder Solarstrom erzeugt wird als es Nachfrage nach Strom gibt oder als die Netze aufnehmen können. Aber wir können und sollten bereits jetzt Anreize dafür schaffen, besonders in Form eines Speicherbonus im erneuerbaren Energie-Gesetz, das jetzt zur Novelle ansteht.“
Ja, man arbeitet schon lieber mit echten Profis.
Das Grundproblem bei vielem Fragwürdigen, insbesondere an neuen Gesetzen und Gesetz-Entwürfen scheint mir zu sein, dass in unsren Ministerien tausende unterbeschäftigte Mit-arbeiter/innen sitzen, welche sich aus dem nicht ganz unterdrückbaren Bedarf, gelegentlich etwas zu tun, Gesetzes-Vorhaben ausdenken –
die dann eben naturgemäss
teils überflüssig, teils kontraproduktiv sind.
Wer das nicht glauben mag, sollte mal wenigstens 1 Buch des -so intelligente, wie humorvollen ExOberbrügermeisters Rommel/Stuttgart geniessen.
– Ein schlimmes Beispiel von Beamten-Hirarchieen (und deren Schutz vor angemessen züigen Bestrafungen durch die „Organe der Rechtssprechung“ ) beschreibt Rommel bezüglich des Ludwigsburger Schulrats Schneckenburger (den ich persönlich kennenlernte), welcher beispielsweise Junglehrerinen welche auf deren Verbeamtung hofften, öfters -vorab- zu sexuellen Gefälligkeiten in seinem Büro überredete. (Seine Dienstwohnug + Ehefrau befanden sich im gleichen Gebäude). Vielleicht lässt es sich auch googeln.
Sie haben Recht mit dem Wunsch nach positiven Vorbildern, jedoch ist ein Problem (in einer weniger libertär gestimmten Mentalität einer Gesellschaft), daß es viele Parteimitglieder und Unternehmer gab, aber nur wenige mit Namen Schindler.
Man sollte zumindest die Dimension einschätzen können, in welcher sich verdeckte(?) Korruption (über Posten?) bewegt(?), was auch keine Phantasiererei ist, wie bspw. eine leitende Staatsanwältin (im Zusammenhang mit dem Cum-Ex Skandal) folgendermaßen darstellt: ‚Die Kleinen engt man und die Großen läßt man laufen.‘
Man muß sich (ehrlicherweise) die Frage stellen, ob das Unbundling (funktional) erfolgreich ist, ob die Aufsichtsbehörden (strukturell und personell) geeignet sind gegenüber (verdeckter) Marktmanipulation (europaweit, grenzübergreifend) tätig werden zu können und Massenmedien, welche die Bevölkerung dazu nur unzureichend (im kollektiven Nachgesang der Fachnarrative der Parteien und Pressedienste) darüber informieren(?)
Daß ÜNB’s sich damit auseinandersetzen, wie diese (ohne explizite Aufforderung durch den Gesetzgeber, jedoch implizit durch die Vorgabe
„¹Die Übertragungsnetzbetreiber dürfen den nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergüteten oder nach § 13a Absatz 1a des Energiewirtschaftsgesetzes bilanziell ausgeglichenen Strom nur am Spotmarkt einer Strombörse vermarkten. ²Sie müssen zur bestmöglichen Vermarktung des Stroms die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anwenden. ³Eine gemeinsame Vermarktung nach Satz 1 schließt die Möglichkeit ein, Vermarktungstätigkeiten auf einen anderen Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses zu übertragen.
(2) Die Übertragungsnetzbetreiber müssen am vortägigen Spotmarkt einer Strombörse über eine marktgekoppelte Auktion mit stündlichen Handelsprodukten für jede Stunde des Folgetages die gemäß aktueller Prognose vorhergesagte stündliche Einspeisung des nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu vergütenden oder nach § 13a Absatz 1a des Energiewirtschaftsgesetzes bilanziell auszugleichenden Stroms vollständig veräußern.“ usw.,
könnte die gewünschte, ergebnis- und serviceorientierte Aufgabenstellung beinhalten, für die Werterhaltung (‚bestmöglichen Vermarktung‘) des zu vermarktenden Stromes und den dafür notwendigen Aufbau der Speicherungskapazitäten. Gegebenfalls auch der Anpassung der Vermarktungsmengen (‚am vortägigen Spotmarkt einer Strombörse [] vollständig veräußern‘) für Strom in den jeweiligen Angebotsmärkten.
Der Gesetzgeber ist sich der Wirkung bewußt und wir hatten auch darauf schon (wiederholt) vor mindestens einem Jahr (deutlich) hingewiesen. Jetzt ist man wieder ‚überrascht'(?), von der Wirkung von 17GW Photovoltaik-Aufbauleistung(?)
Egalite, Liberte, Fraternite
Kann man ab 0,00 EUR- Strom nicht einfach an die schienengebundenen Transportmittel in Europa verschenken ? Die Deutsche Bahn lässt mit dem Strom einfach mehrere mit Schotter beladene rekuperationsfähige Güterzüge die Zugspitze rauffahren, und der Strom ist neutralisiert. Die Schweiz könnte dies sogar noch deutlich umfangreicher realisieren.Generell könnte man die Alpen doch irgendwie nutzen, um eE-Strom in Lageenenergie umzuwandeln. Durch Rekuperation in den Triebwagen, könnte die Lageenergie auf Talfahrt wieder in Strom umgewandelt werden.
Man könnte den 0,00 EUR Strom auch generell der Deutschen Bahn zur Verfügung stellen , und somit eine bürgernahe verbilligung des Deutschlandtickets in den Sommermonaten realisieren.
Das Rezept für eine erfolgreiche Energiewende beinhaltet ganz sicher ein schnelles Glasfasernetz und Daten ,Daten,Daten. Irgendwann werden Datenströme mehr Raumzeit ( ja , ist jetzt sehr hoch gegriffen) besetzen , als die damit gesteuerten Energieströme . Solche Datenmengen können nur mit Hochleistungsrechenzentren verarbeitet werden.
Diese immerhin stellen beeindruckende Wärmemengen zur Verfügung, welche in Nah- und Fernwärmenetze geleitet werden können.
Deutschland nutzt Österreich bereits als Stromspeicher – in Österreich gibt es relativ viele Pumpspeicherwerke. Da fliessen im Sommer die mittäglichen Stromüberschüsse aus Deutschland nach Österreich und gegen Sonnenuntergang, wenn der E-Strom knapp wird, zurück nach Deutschland.
Die Niederlande haben viel PV-Strom und wenig Stromspeicher, da läuft es ziemlich genau andersherum.
https://energy-charts.info/charts/power/chart.htm?l=de&c=DE&year=2024&week=25&source=cbpf_saldo&stacking=stacked_absolute&legendItems=cy0y7