Longi Solar meldet US-Entscheidung zur Abweisung der Patentansprüche von Hanwha Q-Cells

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von pv magazine International

Nachdem pv magazine in dieser Woche verifizieren konnte, dass eine Lieferung von Solarmodulen von Longi Solar vergangenen Monat im niederländischen Hafen von Rotterdam beschlagnahmt wurde, erklärte der chinesische Photovoltaik-Hersteller am Freitag, dass die Technologie-Patentansprüche, die es dem koreanischen Rivalen Hanwha Q Cells ermöglichten, auf diese Produkte zuzugreifen, in einem separaten Fall in den USA abgewiesen worden seien.

Longi Solar berichtete, dass das Patent Trial and Appeal Board (PTAB) des US Patent and Trademark Office (USPTO) am 28. Juni „eine endgültige schriftliche Entscheidung in einem Inter-Partes-Review-Verfahren (IPR) erlassen hat, in der alle Patentansprüche im U.S.-Patent 8,933,525B2 von Hanwha Q-Cells für ungültig erklärt wurden.“

Beschlagnahmung

Das Datum dieses endgültigen Urteils soll 12 Tage nach der Beschlagnahmung einer nicht näher spezifizierten Menge von Longi Solar-Modulen im Hafen von Rotterdam mit Zustimmung der niederländischen Gerichte liegen. Eine Quelle, die mit dem Vorfall vertraut ist, sagte dem pv magazine, dass Hanwha Q-Cells die Beschlagnahmung der Lieferung beantragt hatte, da die Produkte Gefahr liefen, in Märkten vertrieben zu werden, in denen seine patentierte Solarzellen-Passivierungstechnologie gelte. Die Quelle erklärte weiter, Longi Solar habe daraufhin Kunden in solchen Märkten angeschrieben und gewarnt, dass sich die Lieferung seiner Produkte aufgrund der von Hanwha Q-Cells ergriffenen Maßnahmen verzögern könnte.

Zu den Kunden, die der chinesische Photovoltaik-Hersteller kontaktiert hat, sollen auch Unternehmen in Deutschland gehören, wo das Landgericht Düsseldorf im Juni 2020 entschieden hat, dass Longi Solar und die mitbeklagten chinesischen Unternehmen Jinko Solar und REC Solar das Patent von Hanwha Q-Cells verletzt haben. Hanwha Q-Cells hatte die Klagen im März 2019 eingereicht. Ein von Longi Solar angekündigte Berufungsverfahren, das im April hätte stattfinden sollen, wird nun voraussichtlich irgendwann im „Spätsommer“ erfolgen, so eine Quelle weiter.

US-Entscheidung

Hanwhas Q-Cells Erfolg in Deutschland hat sich jedoch nicht in einem ähnlichen Fall wiederholt, der gegen die gleichen drei Hersteller vor den US-Gerichten eingereicht wurde. Longi Solar teilte über das US-Patent 8,933,525B2 mit: „Das Patent versucht, einen bestimmten Typ von PERC-Solarzellen mit einer dreischichtigen Passivierungsstruktur zu schützen, die eine chemische Passivierungsschicht, eine Feldeffekt-Passivierungsschicht und eine Siliziumnitrid-Deckschicht enthält. Die Feldeffekt-Passivierungsschicht enthält Aluminiumoxid. Obwohl dieses Patent bereits in vielen Ländern angemeldet und erteilt wurde, wurde es aufgrund der Analyse von Longis IP [intellectual property] Team, das in einer Reihe von Ländern ein Nichtigkeitsverfahren mit Beweisen einreichte, als offensichtlich und nicht neu angesehen. Das USPTO stimmte mit Longi überein, dass alle Ansprüche in Hanwha Q-Cells‘ Patent mehrere rechtliche Anforderungen nicht erfüllen und nicht patentierbar sind.“

In der Erklärung des chinesischen Photovoltaik-Herstellers heißt es weiter: „Diese Entscheidung ist eine willkommene Nachricht für Longi und auch für die Industrie. Sie folgt dem früheren Erfolg von Longi bei der Ungültigerklärung eines anderen Solarzellenpatents von Hanwha Q-Cells, US 9,893,215B2, in einem anderen IPR-Verfahren. Dieses wurde eingeleitet, nachdem Hanwha Q-Cells im Jahr 2019 eine Klage gegen Longi bei der US International Trade Commission (USITC) eingereicht hatte. Longi respektiert legitime geistige Eigentumsrechte und versteht, dass gültige Patente eine wichtige Rolle für den technologischen Fortschritt spielen. Gleichzeitig wirken sich ungültige Patente und Versuche, solche Patente durchzusetzen, sowohl auf die Industrie als auch auf die betroffenen Unternehmen negativ aus. Dementsprechend wird sich Longi weiterhin gegen unbegründete Behauptungen von Patentverletzungen wehren und weiterhin in den Kampf gegen ungültige Patente investieren.“

Unterschiedliche Technologie

Ein Sprecher von Hanwha Q-Cells erklärte, dass es einen Unterschied zwischen dem US-Patent, auf das sich die schriftliche Entscheidung bezieht, und dem in Europa laufenden Verfahren gebe. „Hanwha Q-Cells respektiert die Entscheidung des US-Patent Trial and Appeal Board vom 28. Juni 2021 in dem von Longi Solar eingereichten Inter-Partes-Review-Verfahren (IPR) bezüglich der Passivierungstechnologie. Es ist jedoch bedauerlich, dass das Board unseren Anspruch nicht angemessen berücksichtigt hat, wenn man bedenkt, dass diese Technologie ihre Gültigkeit bereits durch den Sieg im Patentinvalidierungsverfahren vor der chinesischen Abteilung für Reexamination und Invalidierung des Patentamts (CNIPA) bewiesen hat.“

Weiter sagte er: „Die Technologie im IPR-Verfahren unterscheidet sich deutlich von der Technologie, die derzeit in Deutschland, Australien und Frankreich in Patentverletzungsprozessen verhandelt wird, und daher wird die Entscheidung des US-PTAB keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Rechtsstreitigkeiten in diesen Ländern haben. Hanwha Q-Cells hat und wird sich weiterhin auf die laufenden Rechtsstreitigkeiten konzentrieren, um unsere geistigen Eigentumsrechte zu schützen und zur Schaffung einer gesunden Innovationslandschaft in der Solarindustrie beizutragen.“

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am 20. Juli 2021 geändert, um die zuvor gemeldete Aussage zu entfernen, dass die Technologie, die es Hanwha Q-Cells erlaubte, die Genehmigung des Gerichts zu erhalten, die Longi-Solarmodule in Rotterdam zu beschlagnahmen, die gleiche oder eine ähnliche Technologie wie das in den USA für ungültig erklärte Patent war. Der Artikel wurde auch geändert, um die Tatsache widerzuspiegeln, dass das US-Patenturteil 12 Tage nach der Beschlagnahme der Longi-Solarmodule kam und nicht eine Woche später, wie zuvor angegeben.

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