Jinko Solar: USITC sieht keine Verletzung des Patents von Hanwha Q-Cells

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In Deutschland, den USA und Australien hat Hanwha Q-Cells wegen der möglichen Verletzung seiner Patente Klagen gegen jeweils mehrere Konkurrenten eingereicht. In den USA zeichnet sich ab, dass der koreanische Photovoltaik-Hersteller mit deutschen Wurzeln wohl keinen Erfolg haben wird. Jinko Solar, das neben Longi Solar und REC zu den beklagten Unternehmen gehört, erklärte am Montag, dass es „zwei separate, bedeutende Entwicklungen bei der Verteidigung gegen den von Hanwha Q-Cells eingeleiteten Patentrechtsstreit“ gebe.

Die eine sei eine Entscheidung des Administrative Law Judge, Mary Joan McNamara, in der 1151-Untersuchung. Sie habe in einer ersten Entscheidung vom vergangenen Freitag festgestellt, dass die Produkte von Jinko Solar nicht gegen das „215“-Patent von Hanwha Q-Cells verstießen, teilte der chinesische Photovoltaik-Hersteller mit. Sie haben dem Antrag von Jinko Solar auf summarische Feststellung der Nichtverletzung des Patents stattgegeben. Innerhalb der nächsten 30 Tage werde eine Kommission diese Entscheidung von McNamara nun prüfen und eine Stellungnahme abgeben. Auch REC äußerte sich am Dienstag zu der Entscheidung in den USA. Der Photovoltaik-Hersteller zeigte sich zuversichtlich, dass die Klage keinen Erfolg haben werde.

„Wir bei Hanwha Q-Cells sind mit der Auslegung nicht einverstanden und bleiben von der Begründetheit unserer Ansprüche überzeugt“, erklärte ein Sprecher des koreanischen Photovoltaik-Unternehmens auf Anfrage von pv magazine. „Wir beabsichtigen, gegen diese Entscheidung innerhalb von zehn Tagen nach dem Urteil Berufung einzulegen und werden uns weiterhin voll und ganz für die Förderung von Innovationen in der Solarindustrie einsetzen, indem wir unsere Technologie energisch verteidigen.“ Im November 2019 waren die Kommissäre der USITC im Patentstreit in einer ersten Feststellung bereits von einer Nichtverletzung ausgegangen. Bereits damals kündigte Hanwha Q-Cells Berufung gegen eine solche Entscheidung an.

Die zweite bedeutende Entscheidung ist nach Auffassung von Jinko Solar das von der Patent- und Markenbeschwerdekommission die USA (PTAB) bereits im Dezember 2019 eingeleitete Überprüfung der Patentierbarkeit der Ansprüche 12 bis 14 des „215“-Patents hinsichtlich des allgemeinen Stands der Technik. Dazu sei ein Versuchsverfahren eingeleitet worden. In der Entscheidung der Kommission heißt es nun, dass Jinko Solar und REC mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Nicht-Patentierbarkeit hätten nachweisen können, teilte der chinesische Photovoltaik-Hersteller weiter mit. Jinko Solar rechne mit der finalen schriftlichen Entscheidung der PTAB bis Dezember 2020.

Gleichzeitig mit der Patentklage in den USA hat Hanwha Q-Cells beim Landgericht Düsseldorf ebenfalls Beschwerde gegen REC und Jinko Solar eingereicht. In Australien läuft zudem eine Patentklage gegen Jinko Solar, Longi Solar, REC, Baywa re und Sol Distribution. Hanwha Q-Cells wirft den Konkurrenten vor, seine seit 2012 genutzte patentierte Passivierungstechnologie, die eine wichtige Rolle bei der Verbesserung von Effizienz und Leistung von Solarzellen spielt, unrechtmäßig in eigene Solarzellen integriert zu haben.

Anmerkung der Redaktion: Die Statements von Hanwha Q-Cells und REC sind im Laufe des 14.4.2020 ergänzt worden.

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