Solarpark-Ausschreibung wieder deutlich überzeichnet

Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag mit 4,94 Cent pro Kilowattstunde leicht unter dem der letzten Auktion. Die Bundesnetzagentur hat in dieser Runde insgesamt 2.295 Megawatt Freiflächen-Leistung ausgeschrieben.
Knapp ein Fünftel des Zuschlagsvolumens entfiel auf die sogenannten besonderen Anlagen. Dabei dienen die Flächen noch einem weiteren Zweck, meist der Landwirtschaft. | Foto: Nestlé Deutschland

Insgesamt 532 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 4.622 Megawatt gingen in der jüngsten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bei der Bundesnetzagentur ein. Davon hat die Behörde 268 Gebote bezuschlagt, 39 Gebote wurden vom Verfahren ausgeschlossen. Stichtag der Ausschreibung für die Anlagen des sogenannten ersten Segments war der 1. März: Die Bundesnetzagentur hatte insgesamt 2.295 Megawatt in den Ring geworfen.

Die ermittelten Zuschlagswerte bewegten sich zwischen 3,99 und 5,10 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 4,94 Cent pro Kilowattstunde. In der Vorrunde betrug der Wert 5,00 Cent pro Kilowattstunde. Sie war ebenfalls weit überzeichnet.

Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel wie in den vorherigen Gebotsrunden auf Gebote für Standorte in Bayern (693 Megawatt, 106 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Niedersachsen (340 Megawatt, 33 Zuschläge) und Baden-Württemberg (333 Megawatt, 45 Zuschläge).

Deutlich mehr Agri-Photovoltaik-Anlagen bezuschlagt

Nach Angaben der Bundesnetzagentur gingen die meisten Zuschläge an Projekte, die auf Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen geplant sind (123 Zuschläge mit insgesamt 1.026 Megawatt). Dahinter folgen Vorhaben auf Acker- oder Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (73 Zuschläge mit 760 Megawatt). Insgesamt 59 Zuschläge mit zusammen 439 Megawatt entfallen auf die sogenannten besonderen Anlagen, bei denen die Flächen noch einem weiteren Zweck, meist der Landwirtschaft, dienen. Deren Anteil an der gesamten Zuschlagsmenge hat damit der Behörde zufolge einen Höchstwert erreicht.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments findet am 1. Juli 2026 statt.

Bundesverband Solarwirtschaft sieht auch Vorzieheffekte

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft, führt die starke Überzeichnung auch auf Vorzieheffekte zurück. „Viele Investoren wollen sich noch die aktuellen EEG-Konditionen sichern, da erhebliche Unsicherheit über die rechtzeitige EEG-Novelle und die künftigen Förderbedingungen ab 2027 besteht“, erklärt er. Ohne Anpassung drohe mit Auslaufen der EU-beihilferechtlichen Genehmigung Ende 2026 ein Investitions- und Regelungsvakuum. Das EU-Recht schreibt ab 2027 einen Abschöpfungsmechanismus für neue EE-Anlagen vor. „Während große Projekte noch beschleunigt in Auktionen drängen, beobachten wir in kleineren, nicht ausschreibungspflichtigen PV-Segmenten bereits Investitionszurückhaltung. Der Bundestag sollte die notwendigen Gesetzesänderungen daher noch vor der Sommerpause beschließen, damit ausreichend Zeit für die Notifizierung in Brüssel bleibt“, fordert Körnig.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Text am 12. Mai um 14 Uhr um das Statement des Bundesverband Solarwirtschaft ergänzt.

Mehr über

Kommentare

PB
May 13, 2026

Hier kann man doch sehr gut das EEG Konto entlasten. Wenn sich die Anlagen mit unter 5c rechnen, dann brauchen sie auch gar keine feste Vergütung mehr. Hier sollte man die Vergütung streichen anstatt im Segment bis 30kWp.

Antworten anzeigen
Antworten ausblenden
Friedemann Schäfer
May 15, 2026

Da wird gar nichts entlastet. Das EEG Konto wird mit diesen Anlagen nämlich faktisch kaum bis gar nicht belastet: bei negativen Strompreisen gibt es keine Vergütung. Und ansonsten sind die 5 ct/kWh dann ja nur eine Absicherung – ausgezahlt wird nur die Differenz zwischen Marktwert und dem Gebotswert. Die Kosten für das EEG Konto sind damit minimal – gleichzeitig bietet der Mechanismus eine hohe Sicherheit für den Betreiber und verbessert damit die Finanzierbarkeit deutlich. Das ist ein klares Win-Win. Das Streichen der Vergütung ist in jedem Segment einfach nur Augenwischerei, ein klassisches lose-lose.