Erste Innovationsausschreibung wird verschoben

Eigentlich sollte es zum 1. September die erste technologieneutrale Innovationsausschreibung geben. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen geht jetzt hervor, dass der Termin nicht zu halten ist. Es wird aber angestrebt, die Auktion noch in diesem Jahr zu öffnen.
Bisher hat es das Bundeswirtschaftsministerium nicht geschafft, einen Verordnungsentwurf zu erarbeiten. Daher ist der Termin 1. September für die erste Innovationsausschreibung nicht zu halten. | Foto: Agentur Zukunft/Gerhard Hofmann

Die ersten Gerüchte, dass es zum 1. September 2019 keine technologieneutrale Innovationsausschreibung geben wird, sickert bereits auf dem BDEW-Kongress Anfang des Monats durch. Jetzt räumte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ein: „Der 1. September 2019 wird als erster Gebotstermin voraussichtlich nicht gehalten werden können.“ Der Grund ist simpel. Es muss eine Verordnung für diese erste Innovationsausschreibung, die ein Volumen von 250 Megawatt haben soll, verabschiedet werden. Dieser müsse mit den Resorts abgestimmt werden, dann müsse eine Länder- und Verbändeanhörung stattfinden. Schließlich müsse auch noch der Bundestag zustimmen. Zudem muss auch noch die EU-Kommission die Verordnung beihilferechtlich genehmigen. Erst dann stünden die Gebotsmengen zur Verfügung, hieß es weiter.

Wie lange das alles genau noch dauern wird, schreibt die Regierung nicht. „Die erste Innovationsausschreibung wird von der Bundesnetzagentur nach dem Inkrafttreten der Verordnung durchzuführen sein. Dies sollte noch im Jahr 2019 geschehen“, heißt es in der Antwort. Die Regierung rechne mit dem Inkrafttreten der Verordnung im zweiten Halbjahr. Allerdings will sie sich nicht in die Karten schauen lassen, welche Mechanismen in den Innovationsausschreibungen getestet werden könnten.

Zuletzt war massive Kritik aus der Photovoltaik- und Erneuerbaren-Branche gekommen, da nach den bisherigen Plänen, die gleitende Marktprämie einfach durch ein feste Marktprämie ersetzt werden sollte. Dadurch sind aber höhere Preise zu erwarten und keine Innovationen im Sinne einer besseren Integration von Erneuerbaren ins Stromsystem oder der Entwicklung neuer Technologien wie etwa Agro- oder Floating-Photovoltaik.

Auch bei den Grünen wünscht man sich, einen elaborierteren Ansatz. „Wenn die Bundesregierung es richtig macht, können Innovationsausschreibungen intelligente Lösungen für Sektorkopplung, Speicherlösungen und energieeffiziente Technologien voranbringen”, erklärte die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Julia Verlinden. “Doch dem Wirtschaftsministerium fehlt wieder einmal der nötige Elan auf dem Weg in die neue Energiewelt. Energiewende wird bei Minister Altmaier nach wie vor klein geschrieben“, so Verlinden weiter mit Blick auf den verzögerten Start der Auktion.

Die Innovationsausschreibungen basieren auf dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Energiesammelgesetz, mit dem die Bundesregierung zusätzliche Auktionsvolumen für Photovoltaik und Windkraft beschlossen hatte. Neben den 250 Megawatt in diesem Jahr sind 400 Megawatt für das kommende Jahr und 500 Megawatt für 2021 für diese Art der Ausschreibung vorgesehen. Ursprünglich sollte ein Verordnungsentwurf bis zum 1. Mai vorliegen und erlassen sein.

*Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist am 21. Juni, 11:30 Uhr, um das Statement von Julia Verlinden ergänzt worden.

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Kommentare

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