Kabinett beschließt Verordung für Innovationsausschreibungen

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Das Kabinett beschloss am Mittwoch die vorgelegte Verordnung für Innovationsausschreibungen, wie das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt. Nach dessen Ansicht sollen Innovationen bei erneuerbaren Energien gefördert werden. Doch die geplante Verordnung war in den vergangenen Monaten auf viel Kritik gestoßen, weil sie eben kaum Neuerungen voranbringt. In der Folge war die Verordnung immer wieder verschoben worden, so dass unklar ist, ob es in diesem Jahr wirklich noch zu einer technologieoffenen Ausschreibung kommen wird. Dies war eigentlich geplant. Auf der Seite der zuständigen Bundesnetzagentur ist allerdings noch kein Ausschreibungstermin dafür angegeben.

„Erstmals wird eine fixe Marktprämie bei der Erneuerbare-Energien-Förderung angewendet, die aus dem Bereich der KWK-Förderung bekannt ist“, heißt es zu den Innovationen, die getestet werden sollen, aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Diese fixe Marktprämie war im Vorfeld von Vertretern der Solarbranche kritisiert worden, da sie höhere Kosten als das derzeitige Modell bei den Photovoltaik-Ausschreibungen verursachen könnten. Eine fixe Marktprämie würde unabhängig von Börsenstrompreis immer an die Betreiber ausgezahlt. Beim derzeitigen Modell muss nur die Differenz zwischen Zuschlagswert und Marktwert Solar ausgezahlt werden. Liegt der Börsenstrompreis über den Zuschlagswerten aus der Ausschreibung erhält der Betreiber kein Geld und das EEG-Konto wird nicht belastet.

Als Innovation sieht das Bundeswirtschaftsministerium zudem die Regelung, dass es keine Zahlungen geben soll, wenn negative Börsenstrompreise vorliegen sowie die Begrenzung der Zuschläge auf 80 Prozent des Volumens „bei ausbleibendem Wettbewerb“. Ab 2020 seien dann auch technische Innovationen vorgesehen. So würden dann Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und nicht-fluktuierenden erneuerbaren Energien gefördert. Als Beispiele nennt das Ministerium Windkraft und Biomasse oder Photovoltaik und Speicher. Nach der Verordnung muss mindestens eine der Anlagen in dem Gebot Photovoltaik oder Windkraft an Land sein. „Solche Projekte können dazu beitragen, die Einspeisung und damit auch das Stromnetz zu stabilisieren. Das verbessert die Versorgungssicherheit“, zeigt sich das Ministerium überzeugt.

In der Verordnung sind ebenfalls Höchstwerte festgesetzt. Für Gebote von Einzelanlagen liegt er bei 3 Cent pro Kilowattstunde und bei Anlagenkombinationen bei 7,5 Cent pro Kilowattstunde. Für die Realisierung der Anlagenkombinationen sind 30 Monate Zeit vorgesehen, ehe der Zuschlag erlischt. Bis Ende 2021 sind insgesamt drei technologieoffene Ausschreibungen vorgesehen.

Beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht man einige Verbesserungen der Verordnung gegenüber dem Entwurf vom Juni. So sei „vor allem die Förderung von Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und steuerbaren Erneuerbare-Energien-Quellen oder auch Speichern ein echter Pluspunkt“, zumal auch die Beteiligung von Windkraft an Land oder Photovoltaik zwingender Bestandteil des Mixes ist. Für das Jahr 2021 sind nur noch diese Anlagenkombinationen zugelassen. Auch an die Erbringung von Systemdienstleistungen sei bedacht worden, lobt der Verband weiter. So müssen Anlagenkombinationen mindestens 25 Prozent ihrer installierten Leistung als positive Sekundärregelleistung erbringen können, ohne dass sich deren Zahlungsanspruch verringert. Die fixe Marktprämie kritisiert der BEE hingegen wegen der zu erwartetenden „unnötigen Kosten im EEG“.

Der energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion, Joachim Pfeiffer, erklärte zu den Innovationsausschreibungen: „Die Einführung der Innovationsausschreibung für erneuerbare Energien macht erneuerbare Energien fit für den Markt und das Stromsystem. Sie bieten das Potenzial, neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren zu testen und den Wettbewerb sowie Netz- und Systemsicherheit zu stärken.“

 

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