Offene Strommärkte pushen den Ausbau der Erneuerbaren

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Vor 20 Jahren hat die Europäische Union die Liberalisierung des Strommarktes durch eine Reform auf den Weg gebracht. Die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten war seitdem sehr unterschiedlich: In Deutschland und zahlreichen weiteren EU-Mitgliedstaaten habe sich die Liberalisierung positive auf die Anbietervielfalt zugunsten einer nachhaltigeren Stromproduktion ausgewirkt, teilte am Freitag die Agentur für Erneuerbare Energie (AEE) mit. In anderen Ländern sei die Öffnung des Marktes hingegen kaum erfolgt – und häufig seien es diese Länder, die bei der Umstellung auf erneuerbare Energien hinterherhinkten. Zu diesem Ergebnis komme die AEE nach Auswertung zentraler Kennzahlen zur Entwicklung der Strommärkte in der EU in den vergangenen zwei Jahrzehnten.

Grafik: 2018 Agentur für Erneuerbare Energien e.V.
Stärkerer Wettbewerb und mehr Erneuerbare in EU-Ländern mit früher Strommarktöffnung

Grafik: 2018 Agentur für Erneuerbare Energien e.V.

Deutschland hatte die EU-Vorgaben mit dem am 29. April 1998 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ umgesetzt. Seitdem können Verbraucher den Stromanbieter frei wählen, deren Netzzugang wiederum wurde rechtlich verankert. Der AEE-Analyse zufolge hat sich die Zahl der Stromanbieter auf bundesweit mehr als 450 erhöht. Länder wie Dänemark, den Niederlanden und Spanien hätten ihre Märkte ebenfalls konsequent liberalisiert und kämen inzwischen auch jeweils auf mehrere Dutzend unabhängige Stromanbieter. Zugleich sei der Anteil erneuerbarer Energien in diesen Staaten im EU-Vergleich überdurchschnittlich gestiegen, in Dänemark sowie den Niederlanden habe sich die Stromproduktion seit Ende der neunziger Jahre verzehnfacht und in Deutschland versechsfacht.

AEE-Geschäftsführer Philipp Vohrer weiß, wieso die Pioniere der Liberalisierung häufig auch die Vorreiter beim Erneuerbaren-Ausbau waren: „Das liegt daran, dass die Auflösung alter, von fossilen Energien geprägten Monopolen, den Weg frei machte für neue, innovative, umweltfreundliche Unternehmen und Produkte.“

Eine Liberalisierung alleine reicht demnach aber für eine zügige Energiewende keineswegs aus. „Die Erfahrung der vergangenen 20 Jahre hat gezeigt, dass gerade in Zeiten des Marktumbruchs eine umsichtige Regulierung der Märkte notwendig ist, um den Rechten von Verbrauchern und Unternehmen Geltung zu verschaffen“, sagt Vohrer und nennt als Beispiel das „Clean Energy Package“, das aktuell zwischen Europäischer Kommission, Europaparlament und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten verhandelt wird. In dem Gesetzespaket sollen demnach erstmals Rechte für Bürgerenergie-Projekte festgelegt werden, zum Beispiel das Recht, Strom aus solchen Projekten zu speichern und über das Netz zu verkaufen. Die Europäische Union will so die kommunale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung vor Ort stärken. Vohrer sieht darin große Chancen für einen modernen, dezentralen Energiemarkt: „So setzt sich gerade das Europaparlament dafür ein, den Eigenverbrauch und die Direktvermarktung vor Ort nicht unnötig zu behindern.“ Nur mit unabhängigen Anbietern erneuerbarer Energien könne es schließlich einen echten Wettbewerb geben.

Grafik: 2018 Agentur für Erneuerbare Energien e.V.
Mehr Strom aus Erneuerbaren und sinkende Marktanteile der „Großen Vier“.

Grafik: 2018 Agentur für Erneuerbare Energie e.V.

Mit dem „Clean Energy Package“ will die EU demnach auch den grenzüberschreitenden Stromhandel und Netzausbau stärken. Vor allem die Nachzügler in Sachen Marktöffnung würden dadurch zusätzlichen Druck auf ihre nationalen Energiekonzerne und deren Kohle- und Atomkraftwerke fürchten. So hätten auch in Westeuropa – so in Großbritannien und Frankreich – wenige, häufig von der Atomkraft geprägte Konzerne noch eine starke Marktstellung. Vohrer warnt hier vor milliardenschweren Subventionen, um „verkrustete Strukturen wie die Atomwirtschaft am Leben zu halten“.

Aber auch in Deutschland seien nach der Liberalisierung 1998 so manch andere Reform erst viel später gefolgt, so zum Beispiel die Schaffung der Bundesnetzagentur als unabhängiger Regulierer oder die strikte unternehmerische Trennung von Netzen und Stromproduktion.

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