Bundestag beschließt „Solarpaket 1“

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Am Freitagmorgen war es soweit: Zur Eröffnung seiner Sitzung diskutierte der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“. Besser bekannt als „Solarpaket 1“.

Nach der zweiten Lesung stimmten die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP für die vom Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie abgegebene Empfehlung zur Annahme des geänderten Gesetzentwurfs. Die AfD-Abgeordneten stimmten dagegen, die Politiker von CDU, CSU und Linkspartei enthielten sich. Die AfD hatte für die letztliche Entscheidung eine namentliche Abstimmung beantragt. Sie ergab: 384 Stimmen für den Entwurf, 79 Abgeordnete stimmten dagegen und 200 enthielten sich. Dabei stimmten SPD und Grüne geschlossen dafür, bei der FDP enthielt sich der energiepolitische Sprecher Michael Kruse, während die restlichen Abgeordneten mit Ja stimmten. Aus der CDU/CSU-Fraktion stimmten sechs Abgeordnete gegen das „Solarpaket 1“, während sich der Rest enthielt. Die Gruppe die Linke enthielt sich einheitlich. Dagegen votierten die Abgeordneten von der AfD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).

Nach der Verabschiedung des „Solarpaket 1“ im Bundestag wurde das Gesetz direkt an den Bundesrat weitergeleitet. Auch er hat es noch für seine heutige Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt. Beim EEG handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Dies bedeutet, dass die Länder nicht zustimmungspflichtig sind, allerdings können sie mit einer Mehrheit gegen den Entwurf noch einen Vermittlungsausschuss anrufen. Dann müsste es weitere Verhandlungen über den Gesetzentwurf geben. Allerdings kann der Bundestag mit einer Mehrheit für den Entwurf den Einspruch des Bundesrats auch wieder überstimmen.

Am frühen Freitagnachmittag nahm der Bundesrat das „Solarpaket 1“ dann ebenfalls an. Er verzichtete auf die Anrufung eines Vermittlungsausschusses. Damit kann das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterschrift übermittelten werden. Ein Großteil der Neuregelungen soll dann am Tag nach der Verkündung, also der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft treten.*

In einer der Abstimmung vorangehenden, etwa einstündigen Aussprache verteidigten Vertreter von SPD, Grünen und FDP die geplanten Änderungen und verwiesen vor allem auf den damit einhergehenden Bürokratieabbau für den weiteren Photovoltaik-Ausbau hin. Zudem seien auch wesentliche Verbesserungen für gewerbliche Dachanlagen mit dem Gesetz verbunden. Diese sollen künftig eine um 1,5 Cent pro Kilowattstunde höhere Einspeisevergütung erhalten. Zudem soll es Menschen erleichtert werden, Photovoltaik-Balkonanlagen zu betreiben, und es wird eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung etabliert. Bei Freiflächenanlagen sieht das Gesetz vor, dass die Grenze für Photovoltaik-Projekte in den Ausschreibungen von 20 auf 50 Megawatt erhöht wird.

In der Debatte fragte der CDU-Politiker Thomas Heilmann, der am Donnerstag mit einem Eilantrag gegen die Abstimmung des Klimaschutzgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte, jedoch nach, warum die Regierungsfraktionen so lange gebraucht hätten und warum es weiter so viele unerledigte Vorhaben für einen beschleunigten Photovoltaik-Zubau gebe. Zudem monierte er, dass im Zuge der Erhöhung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt die Bagatellgrenze für die Ausschreibungen in diesem Segment wieder von einem Megawatt auf 750 Megawatt herabgesetzt wurde. Auch die nun wieder erfolgte Anhebung der Ausschreibungsgrenze auf 50 Megawatt Leistung für Solarparks monierte er, denn im vergangenen Jahr seien es noch 100 Megawatt gewesen, seit Jahresbeginn dann wieder 20 Megawatt und nun kämen 50 Megawatt. Dies bringe für Projektierer nicht die nötige Planungssicherheit, so Heilmann.

Ralph Lenkert von der Gruppe die Linke warf der Bundesregierung vor, sie lasse die Solarindustrie in Deutschland sterben, weil sie sich nicht auf Unterstützung für die Photovoltaik-Hersteller habe einigen können. „Die deutschen Hersteller fordern zurecht einen Resilienzbonus“, sagte er mit Blick auf den verzerrten Wettbewerb auf dem Markt. Davon würden Unternehmen wie Enpal oder 1Komma5° profitieren, die sich billig auf dem Markt mit chinesischen Modulen eindecken könnten und dann mit Marge in Deutschland weiterverkaufen, wobei sie die Produkte der deutschen Hersteller um 20 Prozent preislich ausstechen, so Lenkert. Die Linke brachte daher einen eigenen Antrag ein für die sofortige Einführung des Resilienzbonus. „Es ist dumm, die Abhängigkeit von russischem Erdgas durch die Abhängigkeit von chinesischen Solarmodulen zu ersetzen“, so der Linken-Politiker Der Antrag fand im Plenum jedoch erwartungsgemäß keine Mehrheit. Nur die Abgeordneten der Linken stimmten dafür, während alle anderen Fraktionen dagegen waren bei einer Enthaltung aus der Gruppe Bündnis Sahra Wagenknecht.

Eine breitere Unterstützung fand dagegen die Verabschiedung einer Entschließung zum Gesetz. Mit dieser wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, welche Folgen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Klimaschutzrechten für die Klimaschutzgesetzgebung hat. Die Regierung solle dem Bundestag ab 2027 jährlich auch über den Stand der Forschung und der Realisierung von Energietechnologien berichten, um „im Lichte des Stands des Ausbaus erneuerbarer Energien mit entsprechenden weiteren technischen Entwicklungen und dem dazugehörigen Forschungsstand eine wirksame Evaluation vornehmen zu können“. Zudem sollten die in der EU-Erneuerbaren-Richtlinie vorgesehene Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren auf sämtliche Energie-Infrastrukturvorhaben angewendet werden. Für diese Entschließung stimmten neben SPD, Grünen und FDP auch die Linke und BSW. Dagegen votierten Union und AfD.

*Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Artikel nach der Zustimmung des Bundesrats aktualisiert. Zudem sind mehr Details zur namentlichen Abstimmung eingefügt.

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