EU schafft mit neuen Anti-Dumping-Regeln Rechtssicherheit

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pv magazine: Was sind die wichtigsten Änderungen zur bisherigen Anti-Dumping-Regelung?
Milan Nitzschke:
Die wichtigste Änderung ist, dass sich gar nicht viel ändert. Zwischendurch stand das gesamte Anti-Dumping-Recht auf dem Spiel. Das ist jetzt aber vom Tisch. Im Gegenteil macht die Neuregelung Anti-Dumping-Maßnahmen in der EU zukünftig rechtssicherer.

Hat die EU-Kommission auch künftig so viel Spielraum für ihre Entscheidungen in Anti-Dumping-Verfahren wie bisher?
Ja, sogar etwas mehr als bisher. Da wir es im Handelsrecht mit enorm komplexen Wirtschaftszusammenhängen zu tun haben, lässt sich nicht jede Facette in Gesetzestext fassen. Entsprechend hängt viel von Einschätzung und Ermessen ab.

Die EU reagiert mit der Neuregelung, auf das Bestreben Chinas einen Marktwirtschaftsstatus zu erlangen. Was ist da der Stand?
Damit wurde der ganze Prozess angestoßen: China ist 2001 der Welthandelsorganisation WTO beigetreten. Dabei wurde festgeschrieben, dass China keine Marktwirtschaft ist. Die damaligen Verhandler hatten es aber für möglich gehalten, dass sich die Wirtschaftsverfassung Chinas innerhalb von 15 Jahren ändern könnte. Daher sollte ab 2016 in Handelsrechtsverfahren eine Nachweispflicht bestehen. China hat das für sich uminterpretiert und abgeleitet, dass es ab dann zwingend als Marktwirtschaft behandelt werden müsse.

Die EU ist dem bislang aber nicht nachgekommen und hat China nicht als Marktwirtschaft anerkannt?
Pünktlich nach 15 Jahren hat China die EU vor dem Schiedsgericht der WTO in Genf verklagt. Was nach juristischer Spiegelfechterei klingt, hätte massive Auswirkungen auf das Handelsrecht und auf die Zukunft der Industrie in Europa. Faktisch ist China heute weiter von einer Marktwirtschaft entfernt als 2001. Die wirtschaftliche Expansionspolitik der Regierung ist aggressiver denn je, Preise werden durch Subvention und staatliche Vorgaben bestimmt und mit Staatskrediten werden Dumpingpreise auf Auslandsmärkten finanziert.

Wenn China als Marktwirtschaft rechtlich anerkannt wäre, hätte die EU ihren Binnenmarkt nicht mehr vor chinesischen Importen schützen können?
Würde in dieser Situation China jetzt rechtlich den Marktwirtschaftsstatus erhalten, so könnten gegen dieses Preisdumping keine Maßnahmen mehr ergriffen werden. Denn die Folge dieses Status wäre, dass jeder Importpreis zulässig wäre, der nicht niedriger als der chinesische Inlandspreis ist. Wir hätten hierzulande dann die gleichen Preise wie in China, nur dass in Europa niemand zu diesen Preisen produzieren kann. Denn im Gegensatz zu China haben wir ein funktionierendes Arbeits-, Umwelt- und Wettbewerbsrecht. Der Marktwirtschaftsstatus für China hätte zur Folge, dass wir auf lange Sicht jegliche industrielle Produktion in Europa verlieren würden, angefangen beim Stahl über die Elektroindustrie, Zukunftsindustrien wie die Erneuerbaren bis hin zur Automobilbranche.

Mit den neuen Anti-Dumping-Richtlinien können europäische Hersteller nun weiter vor Billigimporten aus China geschützt werden – selbst wenn China den Marktwirtschaftsstatus irgendwann erhalten sollte?
Ja, denn die EU hat damit das Thema Marktwirtschaftsstatus ad acta gelegt. Das ist für die produzierende Industrie und deren Beschäftigte ein Riesenerfolg. Ursprünglich wollte die EU-Kommission China einfach nachgeben. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte bei einem Staatsbesuch in China bereits zugesagt, sich dafür in Brüssel einzusetzen. Hintergrund war, dass Peking andernfalls mit Vergeltungsmaßnahmen unter anderem gegen die deutschen Automobilbauer in China gedroht hatte. Es hat drei Jahre Protest von Seiten der Industrie, insbesondere vom branchenübergreifenden Bündnis AEGIS Europe, den Gewerkschaften und Europaparlamentariern gebraucht, um die Aufgabe des europäischen Anti-Dumping-Rechtes zu verhindern. Mit der Neuregelung ist das jetzt geschafft. Zukünftig ist für die Anwendbarkeit von Anti-Dumping-Maßnahmen nicht mehr die juristische Definition des Marktwirtschaftsstatus entscheidend, sondern eine umfassende und aktuelle Bestandsaufnahme, inwieweit die Wirtschaft des Herkunftslandes staatlich verzerrt ist. Und mehr Verzerrung als in China findet man heute allenfalls noch in Nordkorea.

Für kristalline Module und Zellen aus China gelten seit 2013 Mindestimportpreise, für die die EU-Kommission im Sommer zuletzt eine vierteljährliche Absenkung beschlossen hat. Haben die neuen Richtlinien irgendeine Auswirkung auf die geltende Regelung?
Nein, zunächst gelten ohnehin Übergangszeiträume. Und dann ermöglicht die neue Methodologie auch weiterhin die Einführung von Zöllen und Mindestpreisen, solange gedumpt wird, also Importprodukte in der EU unter Kosten verkauft werden.

Der Zoll in Deutschland ermittelt derzeit nach eigenen Aussagen wegen Umgehungen chinesischer Photovoltaik-Hersteller in dreistelliger Millionenhöhe, der europäische Rechnungshof sprach zuletzt sogar von Milliardenschäden für die EU wegen der löchrigen Zollgrenzen. Da muss man sich doch fragen, sind die derzeitigen Regelungen überhaupt wirkungs- und sinnvoll?
Das ist ein weiteres Zeichen dafür, wie weit die EU-Kommission erpressbar durch chinesische Wirtschaftssanktionen geworden ist. 2013 wollte der damalige EU-Handelskommissar Karel de Gucht effektive Anti-Dumping-Zölle einführen. Stattdessen hat China erreicht, dass ein Mindestimportpreis festgesetzt wurde, der exakt auf dem Level der damaligen chinesischen Preise lag. Aber auch der wurde durch zahlreiche Tricks umgangen.

Aber warum kommen erst jetzt – immerhin vier Jahre nach Einführung der Regelung – die ganzen Verfahren wegen Zollbetrugs ins Laufen?
Anstatt die Umgehungen zu unterbinden, hatte die Kommission die europäische Betrugsbehörde angewiesen, sich rauszuhalten, und auch den Zöllnern in den Häfen von Bremerhaven und Rotterdam waren weitgehend die Hände gebunden. Es hat drei Jahre gedauert, bis endlich effektive Kontrollen möglich geworden sind. Den in der Zeit entstandenen Zollschaden schätzen wir auf rund zwei Milliarden Euro. Vor allem aber hat das fortgesetzte Dumping weitere europäische Solarhersteller die Existenz gekostet. Jetzt aber sind die Zollbehörden und Staatsanwaltschaften dran. Mit der Änderung der Mindestpreisregelung im Herbst haben sie mehr Zugriffsmöglichkeiten erhalten. Wir werden voraussichtlich deutlich mehr Strafverfahren erleben und diese werden auch weit zurückliegende Betrügereien mit einbeziehen. Importeure sind gut beraten, nicht mehr darauf zu setzen, dass Zollbetrug nicht auffällt.

Die EU-Kommission hat angekündigt, sie will die Mindestpreise im nächsten Jahr auslaufen lassen. Gibt es Mittel, dies noch zu verhindern?
Ja, denn das Recht auf Maßnahmen gegen schädigendes und unfaires Dumping besteht weiter. Für China hat der Solarfall eine sehr hohe Symbolik, so dass die Kommission sich des Themas gerne entledigen würde. Hinzu kommen die verantwortungslosen Kampagnen der Importeure, Projektierer und chinesischen Hersteller, die so tun, als wäre Solarstrom zu fairen Preisen nicht wettbewerbsfähig.  Aber EU Prosun sowie die herstellenden Unternehmen in Deutschland und Europa werden natürlich auch weiterhin alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um Preisdumping zu verhindern und echten Wettbewerb zu ermöglichen.

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