Priwatt muss vorläufige Insolvenz anmelden

Insolvenz, Symbolbild

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Beim Amtsgericht Leipzig wurde am 7. April ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Priwatt GmbH eröffnet. Die Richter bestellten Reinhard Klose von der Kanzlei Flöther und Wissing zum vorläufigen Insolvenzverwalter, wie aus der öffentlichen Bekanntmachung hervorgeht. In dieser heißt es auch, dass er zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse sowie der Gläubigerinteressen eingesetzt sei. Verfügungen über Vermögensgegenstände dürften nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.

Ein konkreter Grund für den Insolvenzantrag ist in der Bekanntmachung nicht vermerkt. Das Leipziger Unternehmen bot Stecker-Solar-Geräte an und hat in den vergangenen Jahren sein Portfolio um weitere Komponenten ergänzt.

In der Insolvenzbekanntmachung heißt es, dass Klose berechtigt sei, „das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen – auch Bankguthaben – auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen“. Zudem sei er berechtigt, in den Geschäftsräumen Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlichen Registern und von Dritten, darunter Banken und Notaren, einzuholen. „Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen“, heißt es weiter.

Der vorläufige Insolvenzverwalter erklärte pv magazine auf Nachfrage, dass der Insolvenzantrag gegen Priwatt von einer Krankenkasse gestellt wurde. „Ein Insolvenzantrag des Managements der Priwatt GmbH wurde bislang nicht gestellt“, sagte Klose. „Die Verkaufsplattform unter www.priwatt.de wird nach Auskunft des Geschäftsführers ab 01.04.2026 von der nicht insolventen Priwatt Energiesysteme GmbH genutzt. Lieferungen zu Bestellungen, Reklamationen oder Kaufpreiserstattungen an die Kunden der Priwatt GmbH können aufgrund des eingeleiteten Insolvenzantragsverfahrens nicht mehr bedient werden“, so Klose weiter.

Betroffene Kunden und sonstige Gläubiger erhielten im Fall der nachfolgenden Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein Informationsschreiben, um ihre Forderungen anzumelden. Sie könnten dies aber bereits auch jetzt direkt bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter machen. Dazu sollten Kunden, sonstige Gläubiger und Beteiligte ihre Kontaktdaten und Forderungen per Mail informatorisch an klose@floether-wissing.de übermitteln.

„Bislang haben sich keine konkreten Ansätze für eine Fortführungs- oder Überleitungslösung für die verbliebenen Beschäftigten und die Kunden mit offenen Ansprüchen aus Bestellungen abgezeichnet“, erklärte Klose weiter. Er stehe jedoch im engen Austausch mit dem Geschäftsführer und werde auch im Falle potenzieller Interessenten über eine Übernahme von Priwatt durch einen Investor verhandeln.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Artikel um die Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Reinhard Klose am 4.5.2026 ergänzt.

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