Taiwan: Gericht weist Patentklage von Heraeus ab

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Das Patentgericht in Taiwan hat eine Klage von Hereaus gegen Giga Solar zurückgewiesen. Es geht dabei um den Patentschutz für die Paste Nr. 1432539, wie der deutsche Hersteller am Freitag mitteilte. Heraeus werde das Urteil sorgfältig prüfen und behalte sich das Recht vor, in Brufung zu gehen. Am 10. Juni 2015 hatte der deutsche Photovoltaik-Zulieferer Beschwerde eingelegt. Er warf Giga Solar vor, das Patent von Hereaus zu verletzen, dass sich auf seine Glasfritte mit Tellur als zentrale technische Komponente bei der Herstellung von Metallisierungspasten beziehe.

Andreas Liebheit, Präsident von Heraeus Photovoltaics, fürchtet, dass das Urteil einen großen Einfluss auf die Innovationsgeschwindigkeit in der Solarindustrie haben werde. Gerade diese sei aber entscheidend für den weiteren raschen Ausbau der Photovoltaik weltweit. „Wir sind überrascht und enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts, da wir im Laufe des zweijährigen Rechtsstreits mehrfach durch starke Patententscheidungen bestätigt wurden“, so Liebheit weiter. Das Urteil sende eine entmutigende Nachricht an alle Hersteller, die signifikant in Forschung und Entwicklung investierten. „Ohne einen angemessenen Schutz der legitimen Patente und des geistigen Eigentums wird das gemeinsame Ergebnis sein, dass es nur wenig Anreiz gibt, die notwendigen Investitionen in der gesamten Photovoltaik-Industrie zu tätigen.“

Im Vorfeld des heutigen Urteils habe es einige positive Entscheidung – direkt und indirekt – für Heraeus gegeben. So habe im Dezember 2015 die staatliche Patentbehörde Chinas die Gültigkeit des dortigen Heraeus-Patents mit der Nummer 201010529562.7 bestätigt. Dieses sei technisch eng verbunden mit dem vorliegenden Fall in Taiwan. Noch im August 2016 hatte zudem das taiwanesische Patentgericht alle von Giga Solar erhobenen Nichtigkeitsgründe gegen die Klage zurückgewiesen und den Patentschutz für Heraeus bestätigt. Auch eine Kartellrechtsklage von Giga Solar gegen Heraeus im vergangenen Jahr war von dem zuständigen Handelsgericht in Taiwan abgewiesen worden. Zuletzt hatte erst Ende Juni die taiwanesische Behörde für geistiges Eigentum die Gültigkeit des Patents Nr. 1432539 bestätigt und eine Patentstreichung abgelehnt.

Liebheit betonte, dass sich Heraeus ungeachtet des Urteil weiterhin gerichtlich aggressiv um einen Schutz seiner Marktführerschaft bei der Herstellung von Metallisierungspasten für die Photovoltaik-Industrie bemühen werde. Der deutsche Konzern besitze mehr als 300 Patente weltweit. Diese konzentrierten sich zumeist auf Photovoltaik-Pasten, die eine spezielle Glaszusammensetzung aufwiesen. „Wir werden rigoros unser geistiges Eigentum schützen und verteidigen“, kündigte Liebheit an.

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