Suniva-Petition in USA könnte neuen globalen Photovoltaik-Handelsstreit auslösen

Teilen

Suniva Inc. hat am Mittwoch bei der Internationalen Handelskommission der USA (USITC) eine Petition nach Section 201 nach dem Handelsgesetz von 1974 beantragt. Dieses sogenannte „global safeguard“-Verfahren ist in den USA bislang selten genutzt worden und die Entscheidung über Maßnahmen, die alle Photovoltaik-Hersteller außerhalb der USA betreffen würde, liegt allein bei der ITC sowie dem US-Präsidenten Donald Trump. Voraussetzung für Ausgleichsmaßnahmen ist, dass ein schwerer Schaden für die heimischen Photovoltaik-Hersteller durch Importe nachgewiesen wird.

In dem Antrag fordert Suniva die Einführung von Mindestimportpreisen für kristalline Solarmodule in Höhe von 78 US-Dollarcent pro Watt und für kristalline Solarzellen von 40 US-Dollarcent pro Watt. Für die Jahre danach sind in der Petition jeweils leichte Absenkungen der Mindestimportpreise vorgesehen. Im vierten Jahr der Maßnahmen sollten sie demnach bei 68 US-Dollarcent pro Watt für Solarmodule und 33 US-Dollarcent für Solarzellen liegen, wie die Analysten von GTM Research berichten.

Die Petition von Suniva, das vor zehn Tagen in den USA Insolvenz nach Chapter 11 beantragte und mehrheitlich zum chinesischen Photovoltaik-Konzern Shunfeng gehört, beinhaltet noch drei weitere Forderungen. So sollten die Einnahmen aus den seit 2012 geltenden Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle für chinesische Photovoltaik-Hersteller an die US-Unternehmen ausgeschüttet werden. Es werde eine Verteilung auf Grundlage der Produktionskapazitäten vorgeschlagen. Je 25 Prozent der Einnahmen sollten an die kristallinen Zell- und Modulhersteller in den USA gehen, 10 Prozent an die Silizium-, Ingot- und Waferproduzenten sowie 20 Prozent an einen Fonds, der vom US-Handelsministerium verwaltet werden und sich um die Wiederbelebung von Fertigungskapazitäten in den USA kümmern solle.

In der dritten Forderung heißt es, dass ein Programm aufgelegt werden soll, dass mit den Einnahmen aus dem „Safeguard“-Verfahren finanziert werden soll. Dabei solle es um den Aufbau neuer Fertigungskapazitäten entlang der kristallinen Photovoltaik-Wertschöpfungskette gehen. Sunivas letzte Forderung geht an Trump. Er solle internationale Handelsverhandlungen einleiten, um die Ursachen für die erhöhten Einfuhren in die USA zu mindern.

Die USITC muss nun binnen 120 Tagen über die Petition entscheiden. Wenn sich die Ermittlungen als „außerordentlich kompliziert“ in dem Fall darstellten, könnte es eine Verlängerung um 30 Tage geben, heißt es in der Veröffentlichung der Behörde. Sofern ein Schaden für die US-Wirtschaft ermittelt werde, würden Maßnahmen empfohlen. Dazu werde es öffentliche Anhörungen geben. Binnen 180 Tagen müsse dann ein Vorschlag an Trump geschickt werden, der schließlich über Art, Höhe und Dauer der Maßnahmen zum Schutz der US-Photovoltaik-Hersteller entschieden werde. Die maximale Länge der Kompensationen betrage für die erste Phase vier Jahre, so die USITC.

Suniva begründete seine Petition damit, dass durch den anhaltenden Anstieg ausländischer Photovoltaik-Importe die US-Hersteller ernsthaft geschädigt würden. Die Ausweitung habe trotz der bestehenden Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle für chinesische Photovoltaik-Hersteller stattgefunden, da diese weiter neue Kapazitäten, vornehmlich außerhalb ihrer Heimat, aufgebaut hätten. Damit verbunden sei auch dass die Überkapazitäten weltweit immer größer würden und es in der Folge zu einem Preisverfall in den USA gekommen sei, der es für die US-Hersteller schwierig mache, wirtschaftlich zu produzieren. Daraus wiederum resultierten dramatische Arbeitsplatzverluste in der gesamten Photovoltaik-Industrie in den vergangenen zwölf Monaten, so Suniva.

Mit seinem Vorstoß hat Suniva bereits Reaktionen in den USA hervorgerufen. Der US-Photovoltaik-Verband SEIA erklärte, dass er noch keine Gelegenheit gehabt habe, die Petition von Suniva eingehend zu prüfen. Dennoch hoffe der Verband, dass die US-Regierung einen Weg finden werde, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Zell- und Modulhersteller zu stärken, ohne neue Handelsbarrieren zu verhängen. Auch Solarworld USA, das 2012 den Erlass der Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller maßgeblich vorangetrieben hatte, wollte den eingebrachten Antrag zunächst eingehender bewerten. Dennoch zeige er auf dramatische Weise, dass die US-Hersteller immer noch einen unfairen Wettbewerb litten, so Juergen Stein, Präsident von Solarworld USA. Es sei aber wichtig, dass alle Maßnahmen, die gegen den unfairen Handel ergriffen würden, alle Teile der Photovoltaik-Wertschöpfungskette in den USA berücksichtigten.

Nach der Analyse von GTM Research sind die Modulpreise für große Bestellungen bei chinesischen Photovoltaik-Hersteller im Laufe des vergangenen Jahres um 38 Prozent gesunken. Ein moderaterer Rückgang werde für dieses Jahr vorhergesagt. Der Grund für den kräftigen Modulpreisverfall 2016 seien die globalen Überkapazitäten gewesen. Vor allem im zweiten Halbjahr seien diese akut gewesen, da die verfügbaren Modulkapazitäten nochmals um zehn Prozent gewachsen seien, während die Nachfrage um 16 Prozent gesunken sei, so die Analysten. Die Modulkapazitäten in den USA hätten sich zwischen 2012 und 2016 auf rund 1,6 Gigawatt nahezu verdoppelt. Im gleichen Zeitraum habe sich das Volumen der Modulimporte mehr als verdreifacht. Zuletzt seien dabei besonders die Modulimporte aus Südostasien (Malaysia, Thailand, Vietnam) und Korea angewachsen. Viele chinesische Photovoltaik-Hersteller bauten in den vergangenen Jahren Fabriken in Südostasien, um auf diese Weise die Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen in den USA und Europa zu umgehen. Nach Analyse von GTM Research stieg der Anteil der Importe aus dieser Region von Beginn 2015 bis Ende 2016 von 15 auf 55 Prozent an. Eine Verhängung von Mindestimportpreisen von 78 US-Dollarcent pro Watt entspreche dem Preisniveau chinesischer Importe von 2012. Die Photovoltaik-Systemkosten würden damit auf das Niveau von 2015 steigen, so die erste Einschätzung der Analysten.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.