In der Mittelspannung sind heute im Durchschnitt fast sieben Cent pro Kilowattstunde zu entrichten, in der Niederspannung gut elf Cent. Das geht aus einem Entgelt-Vergleich hervor, den der VEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. vorgenommen hat.
Eigentlich sollten die Netzentgelte aus einem Zuschuss aus dem Wirtschaftsstabilitätsfonds finanziell gestützt werden. Nachdem dieser nun wegfällt, verdoppeln die Übertragungsnetzbetreiber die Netzentgelte und reichen damit vor allem die weiterhin hohen Kosten für Systemdienstleistungen weiter.
Regionen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien sollen entlastet werden. Mit 217 Millionen Euro würden vor allem Netzbetreiber in Brandenburg von dem Wälzungsmechanismus profitieren.
Die Netzgebühren für Strom werden 2024 in Deutschland weiter steigen. Die Übertragungsnetzbetreiber begründen das vor allem mit hohen Kosten für Redispatch, Netzreserve, die Vorhaltung von Regelleistung und die Beschaffung von Verlustenergie.
Zur ersten Lesung des Reformpakets meldeten BSW-Solar und BEE weiteren Bedarf für Nachbesserungen an, wobei es ihnen vor allem um zeitlich befristete Resilienzboni- und auktionen geht. Immerhin bei den Netzentgelten für Speicher scheint es diese bereits im Vorfeld zu geben, denn die Befreiung soll bis 2029 verlängert werden.
Die Befreiung von Netzentgelten läuft 2026 aus. Danach könnten sich viele Batteriespeicherprojekte nicht mehr lohnen. Hans Urban warnt vor einem Einbruch bei den Installationen von großen Batteriespeicherprojekten. Um das zu verhindern, müssen Entscheidungsträger schon jetzt handeln. Wegen des langen Planungshorizontes solcher Projekte müsse schon jetzt Sicherheit geschaffen werden, was in 2026 gilt.
Dem Oberlandesgericht Düsseldorf zufolge hat die Bundesnetzagentur die Netzrenditen für die vierte Regulierungsperiode rechtsfehlerhaft ermittelt. Das ist das Ergebnis von mehreren Musterbeschwerdeverfahren.
Die Behörde hat ihren ersten Regelungsvorschlag zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen in das Stromnetz in mehreren Punkten angepasst. Unter anderem soll die garantierte Mindestbezugsleistung angehoben werden.
Nach einer ersten Auswertung steigen für die Haushalte die Netzentgelte für Strom und Gas um durchschnittlich 25 Prozent zum Jahreswechsel. Dabei hat die Bundesregierung bereits 13 Milliarden Euro an die Übertragungsnetzbetreiber aus dem EEG-Topf überwiesen, um den Kostenanstieg einzudämmen.
Die vorläufige Entscheidung basiert auf Grundlage eines Gesetzes von 2017 und beansprucht die finanziellen Zuschüsse aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Erlösobergrenzen und Absatzmengen für das kommende Jahr. Ohne staatliche Hilfe wären die Netzentgelte deutlich gestiegen, was der BDEW für die Verteilnetzebene erwartet, sofern es dort nicht auch eine politische Entscheidung zur Entlastung gibt.