Ab 2026 kommen Netzentgelte für Speicher zurück – „Fadenriss“ beim Ausbau droht

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Wer jetzt noch keine Fläche und keinen Netzanschluss für das nächste große Netzspeicherprojekt hat, wird wahrscheinlich hinterfragen, ob das Projekt überhaupt realisiert werden kann. Es droht ein „Fadenriss“ beim Ausbau der großen Batteriespeicher in Deutschland.  Diese Warnung spricht Hans Urban aus. Der unabhängige Berater für erneuerbare Energien und Elektromobilität verweist auf den Ablauf der Netzentgeltbefreiung von Batteriespeichern im Jahr 2026.

Dem Paragrafen 118 Absatz 6 im Energiewirtschaftsgesetz ist zu entnehmen, dass Stromspeicher für 20 Jahre von Netzentgelten befreit werden. Ein notwendiges Schmankerl, das zahlreiche Speicherprojekte wirtschaftlich überhaupt erst möglich macht. Die Regelung läuft allerdings am 4. August 2026 aus. Das hört sich zwar so an, als bleibe noch viel Zeit, doch Urban zufolge benötigt die Planung und Umsetzung eines Großspeicherprojekts etwa 36 Monate. „Aufgrund der drei-jährigen Planungs- und Bauzeiten besteht bereits jetzt akuter Handlungsbedarf, um einem Fadenriss für den Zubau ab Mitte 2026 vorzubeugen“, heißt es in dem Schreiben von Hans Urban an einige Abgeordneten des Bundestags, das pv magazine vorliegt. Gerade bei Speicherprojekten im dreistelligen Megawattbereich seien die Wartezeiten sehr lang. Unter anderem auch, weil solche Projekte von den teils mehrjährigen Wartezeiten auf 110-Kilovolt Transformatoren betroffen sind.

Urban wandte sich mit dem Appell bereits an zahlreiche Mitglieder des Bundestags. Einen entsprechenden Änderungsvorschlag im Energiewirtschaftsgesetz lieferte der Geschäftsführer gleich mit. Demnach soll die Frist einfach um drei Jahre verlängert werden. Eine vollständige Entfristung der Befreiung wäre auch wünschenswert.

Die Befreiung von Netzentgelten wurde 2011 ins Leben gerufen. Der Befristung bis 2026 lag gegebenenfalls daran, dass sich die Gesetzgeber bis dahin ein klareres Bild der Marktentwicklung oder eine vollständige Reform der Netzentgeltthematik erhofften. Unabhängig davon gelte es jetzt schnell zu handeln und Investoren und Projektieren Planungssicherheit zu geben. Neben Batteriespeicher seien auch Elektrolyseure gleichermaßen von dieser Regelung betroffen, sodass Planungsvorhaben für solche Anlagen zunächst auf Eis liegen könnten.

Im Bundestag und den Reihen der Bundesregierung dürfte es zwar einige Zustimmungen für die Fristverlängerung geben, aber Urban äußert jedoch auch die Befürchtung, dass die Behörden sich gegenseitig die Zuständigkeiten zuschieben könnten. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September (C-718/18), demzufolge die Bundesnetzagentur damit beauftragt wäre, die Fristverlängerung unabhängig vom Gesetzgeber umzusetzen.

Die Bundesregierung vertritt diese Auffassung und teilte bereits mit (Bundestag-Drucksache 20/8165), dass die Netzentgeltbefreiung in den Kernbereich der Netzregulierung fällt. Die Bundesnetzagentur hat diesen Aufgabenbereich vorher noch nicht abgedeckt und könnte Einspruch erheben. Ein Rechtsgutachten, das Urban und die Firma Eco Stor in Auftrag gaben, sieht durchaus noch die Bundesregierung in der Zuständigkeit. Ein rechtliches Hin und Her, wer nun zuständig sei, droht. Verzögerungen wären die Folge. Solange keine Klarheit geschaffen wurde, glaubt Urban, könnten viele Projektierer ihre Planungen stoppen.

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