EEG-Novelle: „Solarpaket I“ im Bundestag

Blick in den Bundestag, Reichstag

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Für den späten Donnerstagabend ist die erste Lesung der EEG-Novelle, besser bekannt als „Solarpaket I“ im Bundestag angesetzt. Sie soll 30 Minuten dauern und die Debatte dient in aller Regel nur dem allgemeinen Meinungsaustausch. Entscheidungen werden keine gefällt und der Entwurf wird in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Diese werden dann über die Detailfragen diskutieren und mögliche Änderungen des Gesetzes vorschlagen.

Das noch Änderungen kommen werden, ist eigentlich sehr sicher. Für Verbände wie den Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) oder auch den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) ist es ein guter Zeitpunkt, um weiteren Reformbedarf anzumelden. „Die Gesetzesinitiative enthalte viele gute Reformansätze und Energiewende-Beschleuniger. In der Summe würden diese aber nicht ausreichen, um die von der Bundesregierung in den kommenden drei Jahren angestrebte Verdoppelung des Photovoltaik-Ausbautempos nachhaltig zu sichern“, heißt es vom BSW-Solar.

Der Verband fordert konkret die „Initiierung konkreter Investitionsimpulse zur Wiederansiedlung von Solarfabriken im Gigawattmaßstab am Standort Deutschland“. Dies sei notwendig um Wettbewerbsnachteile europäischer Photovoltaik-Hersteller auszugleichen und Lieferketten zu diversifizieren. Deutschland müsse seine Importabhängigkeit verringern und „Solar-Oligopole“ müssen vermieden werden, erklärte BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Allerdings sollte es keine neuen Handelsbarrieren geben, die die Energiewende in Deutschland ausbremsten.

Dabei plädiert der BSW-Solar für eine Übergangszeit, die Mehrkosten beim Erwerb von Photovoltaik-Anlagen „Made in Europe“ mittels sogenannter Resilienzboni und -auktionen im EEG zu fördern. Die Höhe des Boni und das Volumen der Ausschreibungen sollte dabei gegrenzt sein. Allerdings ohne einen solchen Schritt werde es für europäische Photovoltaik-Hersteller nicht nur schwer im Wettkampf mit der Konkurrenz aus Asien, sondern sie könnte auch nicht gegen die großzügig geförderten Photovoltaik-Produktionsstätten in den USA bestehen.

Mit dem „Solarpaket I“ sind diverse Nachbesserungen für die Photovoltaik geplant, die den Zubau weiter beschleunigen sollen. So wird es unter anderem eine Ausweitung von Flächen und eigene Ausschreibungen für Agri-, Floating- und Parkplatz-Photovoltaik-Anlagen geben. Die Vorgaben beim Netzanschluss sollen entbürokratisiert und beschleunigt werden. Die bereits mit dem EEG 2023 eingeführte Regelung eines vereinfachten Netzanschlusses für Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 10,8 Kilowattpeak wird auf Anlagen bis 30 Kilowattpeak erweitert. Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass falls sich der Netzbetreiber nicht innerhalb von vier Wochen zum Netzanschlussbegehren äußert, können die Photovoltaik-Anlagen damit in der Regel ans Netz angeschlossen werden.

Darüber hinaus soll mit der EEG-Novelle auch die „Gemeinsame Gebäudeversorgung“ in Zukunft attraktiver werden. Die Hürden für Photovoltaik-Mieterstrom sollen deutlich gesenkt werden und auch Stecker-Solar-Geräte werden von einigen Auflagen entlastet. Zudem ist vorgesehen, dass alte nicht-digitale Stromzähler übergangsweise weiterverwendet werden dürfen, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom von der Photovoltaik-Balkonanlage ins Netz eingespeist wird.

Auch vorgesehen ist eine Aktualisierung der „Solarstadl“-Regelung. Diese sieht vor, dass Landwirte, die seit dem Jahr 2012 im Außenbereich errichteten Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen zu verbesserten Förderkonditionen nachrüsten können. Weitere Verbesserungen sind auch beim Repowering von Dachanlagen sowie der Direktvermarktung geplant. Der BSW-Solar betont jedoch, dass die Nachbesserungen bei der Direktvermarktung noch hinter den Erwartungen zurückblieben.

„Der BEE sieht aber die Notwendigkeit für Verbesserungen im parlamentarischen Prozess, vor allem im Hinblick auf eine Stärkung des Photovoltaik-Gewerbesegments und der heimischen Wertschöpfung für einen resilienten Standort“, erklärte Präsidentin Simone Peter. Sie greift damit die vom BSW-Solar geforderten zeitlich und mengenlimitierten Resilienz-Boni und -Auktionen auf. Zudem sollte das neue Wegenutzungsrecht zur Verlegung von Leitungen auch auf Speicher und Elektrolyseure ausgeweitet werden.

Netzentgeltbefreiung soll bis 2029 verlängert werden

Für die Speicherbranche scheint es schon vor der ersten Lesung einen kleinen Teilerfolg zu geben. So soll nach dem aktuellen EEG-Entwurf die bislang bis 2026 befristete Befreiung der Netzentgelte bis 2029 verlängert werden. Die Ausweitung war von Branchenexperten gefordert worden. So setzte sich unter anderem Hans Urban in Schreiben an Abgeordnete dafür ein.  Er verwies auf die etwa dreijährige Planungs- und Umsetzungsfrist bei Großspeicherprojekten. Mit einem Auslaufen der Netzentgeltbefreiung am 4. August 2026 könnte damit bereits jetzt ein „Fadenriss“ beim Ausbau drohen, so Urban.

 

Im EEG ist vorgesehen, dass die Neuregelungen zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen.

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