Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Meldungen der Woche, Interviews und Analysen.
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ZSW und BDEW haben ermittelt, dass die Erneuerbaren-Anlagen neun Prozent mehr Strom erzeugt haben als noch im Vorjahresquartal. Die Windkraft an Land deckte allein mehr als ein Viertel des Strombedarfs in Deutschland. Die Photovoltaik kam auf sieben Prozent.
Nach einer knapp einstündigen Aussprache erfolgte die namentliche Abstimmung. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP beschloss der Bundestag das „Solarpaket 1“ und leitete es direkt an den Bundesrat weiter. Dieser nahm das Gesetz dann ebenfalls mit Mehrheit an.
Auf einer Automesse in Peking zeigte der Hersteller seine neueste Entwicklung einer LFP-Batterie. Die Batterie soll eine Energiedichte von 205 Wattstunden pro Kilogramm haben. Das entspricht einer Steigerung von knapp acht Prozent gegenüber dem bisherigen Stand der Technik bei diesem Batterietyp. Außerdem soll die neue Batterie mit besonders hohen Ladeströmen zurechtkommen.
Es ist einer der niedrigsten Werte seit Februar 2023. Dies liegt vor allem daran, dass die Nachfrage nach privaten und gewerblichen Photovoltaik-Dachanlagen stockt. Im ersten Quartal lag der Photovoltaik-Zubau in Deutschland damit nach bisherigen Meldezahlen bei 3718 Megawatt.
Das Europäische Parlament hat den Net-Zero Industry Act verabschiedet, der nun vom Europäischen Rat formell angenommen werden muss, um Gesetz zu werden. Der European Solar Manufacturing Council hat die Entscheidung begrüßt und erklärt, dass damit „grünes Licht für die Beschaffung nachhaltiger, in Europa hergestellter Solarmodule gegeben wird“.
Am 25. April 1954 stellten US-Forscher den ersten Prototypen eines nutzbaren Solarmoduls vor. Der Wirkungsgrad lag damals bei etwa sechs Prozent. Seither ist viel passiert.
Weil die Behörden auf dem Reetdach keine Photovoltaik-Anlage genehmigt, installiert ein Ehepaar die Module in ihrem Garten. Der zuständige Verteilnetzbetreiber weigert sich jedoch für den überschüssig eingespeisten Solarstrom eine EEG-Vergütung zu zahlen. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Andreas Kleefisch ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar, auch wenn die Rechtsgrundlage in solchen Fällen nicht ganz klar ist.
Das US-Forschungsinstitut hat seinen Chart zur Wirkungsgradentwicklung von Solarzellen für eine Reihe von Photovoltaik-Technologien aktualisiert. Der höchste verzeichnete Wirkungsgrad ist dabei vom Fraunhofer ISE erzielt worden.
Die Bestimmungen gelten für alle Produkte und sind nicht auf bestimmte Unternehmen oder Branchen ausgerichtet. Sie werden am Mittwoch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die EU-Mitgliedsländer haben drei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.
Ab 9 Uhr werden die Abgeordneten für 45 Minuten über das Gesetz diskutieren, mit dem der Photovoltaik-Ausbau in Deutschland weiter beschleunigt werden soll. Die Sachverständigen hoffen bereits auf das „Solarpaket 2“. Beim Bundesrat ist es noch nicht auf der Tagesordnung verzeichnet.